Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 22.06.2010:
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Vbgm. Ludwig begrüßt Veröffentlichung des dritten Betriebskostenspiegels

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! - MieterInnen haben Anspruch auf Transparenz und Fairness. Jahresabrechnung bei Wiener Wohnen bringt Guthaben für 72 Prozent der MieterInnen

Die heutige Veröffentlichung des dritten Wiener Betriebskostenspiegels wird von Vizebürgermeister Dr. Michael Ludwig ausdrücklich begrüßt. "Die Mieterinnen und Mieter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Transparenz und Fairness. In der Jahresabrechnung der Betriebskosten sollte die korrekte Verwendung der von den Bewohnerinnen und Bewohnern geleisteten Beiträge transparent und schlüssig dargelegt sein. Leider zeigt sich immer noch, dass nicht alle Vermieter und Hausverwaltungen dieser Verpflichtung ordnungsgemäß nachkommen oder auch Beträge eingehoben werden, die nicht als Betriebskosten an die Mieterinnen und Mieter weiterverrechnet werden dürfen. Mit der Überprüfung der jährlichen Abrechnungen und der Erstellung des Betriebskostenspiegels wird ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet, dass die gesetzlichen Ansprüche der Bewohnerinnen und Bewohner gewahrt bleiben", erklärte der Wiener Vizebürgermeister und Wohnbaustadtrat. "Ich begrüße daher das Engagement der Mieterschutzorganisationen - und hier im speziellen der Mietervereinigung Österreichs - im Sinne unserer gemeinsamen Bemühungen für eine Stärkung des Mieterschutzes", so Ludwig.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sind den MieterInnen von Seiten der Hausverwaltung bzw. dem Vermieter mit der Betriebskostenabrechnung, die bis 30. Juni zu legen ist, alle Ausgaben für das vergangene Jahr in aufgeschlüsselten Positionen darzustellen. In die Betriebskosten können von der Hausverwaltung allerdings nur ganz bestimmte, im Gesetz festgelegte Kosten eingerechnet werden. Eine gesetzliche Bestimmung, die nicht immer eingehalten wird. Daher empfiehlt sich die Überprüfung der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Diese Überprüfung wird durch eine transparente Abrechnung wesentlich erleichtert. Je nach Differenz zwischen den Ausgaben und den Einnahmen, die von den MieterInnen über die vorgeschriebenen monatlichen Beiträge einbezahlt wurden, sind diese als Guthaben den BewohnerInnen rückzuerstatten oder werden - im Falle von höheren Ausgaben - von den MieterInnen in Form von Nachzahlungen eingefordert.

Wiener Wohnen bietet seinen MieterInnen ein besonderes Service

Im Bereich der Wiener Gemeindebauten wird Transparenz und Fairness gegenüber den MieterInnen auch entsprechend sichergestellt, wie Vizebürgermeister Ludwig betont: "Wiener Wohnen legt selbstverständlich allen Mieterinnen und Mieterinnen die Betriebskostenabrechnungen entsprechend offen. Zudem wird auf Wunsch auch eine detaillierte Aufschlüsselung inklusive Belege auf der so genannten Betriebskosten-CD angeboten."

Darüber hinaus ist die Stadt Wien - Wiener Wohnen bemüht, einerseits die Betriebskosten stets so zu kalkulieren, dass die MieterInnen nicht plötzlich im Zuge der Jahresabrechnung hohe Nachzahlungen leisten müssen. Andererseits ist man bei der Stadt Wien - Wiener Wohnen bestrebt, die monatlichen Vorschreibungen möglichst gering zu halten. Vor allem aber liegt das Hauptaugenmerk auf besonders kostengünstigem Wirtschaften.

Betriebskosten-Guthaben für mehr als 154.000 GemeindemieterInnen

"Eine verantwortungsbewusste Hausverwaltung schafft Vorsorge für alle Eventualitäten, die bei einem Wohnhaus auftreten können. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mieterinnen und Mieter nicht plötzlich mit drastisch erhöhten Betriebskostennachzahlungen konfrontiert werden", so Vizebürgermeister Dr. Michael Ludwig. "Diese Verantwortung hat Wiener Wohnen auch im Jahr 2009 durch entsprechende Kalkulation und besonders gutes Wirtschaften im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner wahrgenommen und damit seine Aufgabe voll und ganz erfüllt."

So sind in der überwiegenden Mehrheit der Wohnhausanlagen der Gemeinde Wien die tatsächlichen Abrechnungen unter den Schätzungen und Kalkulationen gelegen. "Für mehr als 154.000 Gemeindemieterinnen und Gemeindemieter bedeutet das, dass sie im August durchschnittlich um 97 Euro weniger bezahlen", betont Vizebürgermeister Ludwig. Dies entspricht mit rund 72 Prozent fast drei Viertel der MieterInnen. Nur für rund 28 Prozent der MieterInnen ergibt sich aus der Betriebskostenabrechnung 2009 eine Nachzahlung von durchschnittlich 66 Euro.

Überprüfung der Betriebskosten-Jahresabrechnung zahlt sich aus

"Leider kommt es aber immer wieder vor, dass Hausverwaltungen den Mieterinnen und Mietern zuviel verrechnen. Deshalb ist bei Verdacht eine Überprüfung der Betriebskostenabrechnung angebracht - gemäß dem Motto 'Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser`. Denn jede Hausverwaltung hat den Mieterinnen und Mietern jedenfalls Einblick in die Rechnungen zu gewähren", erklärt der Wiener Wohnbaustadtrat Vizebürgermeister Dr. Michael Ludwig.

Betriebskostenüberprüfungen und Beeinspruchungen sind - je nach Mietverhältnis und Mietgegenstand - innerhalb von sechs Monaten bzw. in den meisten Fällen bis zu drei Jahre ab Legung der Betriebskostenabrechnung rückwirkend möglich.

Unterstützung und Hilfe für MieterInnen - unabhängig vom Mietverhältnis

Neben der Angeboten und den Unterstützungen von Mieterschutzorganisationen erhalten alle Wienerinen und Wiener Auskünfte und Informationen zu den Betriebskostenabrechnungen beim InfoCenter "Alles rund ums Wohnen" und bei den ExpertInnen der Mieterhilfe. Das InfoCenter "Alles rund ums Wohnen" von Vizebürgermeister Dr. Michael Ludwig mit dem angeschlossenen Mieterhilfe-Telefon ist die Einrichtung in Wien, bei der man rasch und kostenlos jeden Werktag von 8 bis 20 Uhr alle Fragen zum Thema Wohnen (also auch zum Thema Betriebskostenabrechnung) beantwortet bekommt. Das InfoCenter ist unter der Telefonnummer 4000-8000 erreichbar. Die ExpertInnen der Mieterhilfe sind zudem von Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr, unter der Telefonnummer 4000-25900 erreichbar.

Zudem stehen den Gemeindebau-BewohnerInnen die MitarbeiterInnen von Wiener Wohnen in den Kundendienstzentren sowie unter der Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75 (rund um die Uhr erreichbar!) gerne für Auskünfte zur Verfügung. Parallel dazu geben vor allem auch Mieterschutzorganisationen kompetente Auskünfte und unterstützen bei notwendigen Beeinspruchungen.

Sollten irgendwo tatsächliche Differenzen zwischen MieterInnen und Hausverwaltung bzw. der Verdacht auf unzulässige Verrechnungen bestehen, so werden diese in Wien im Regelfall bei der Schlichtungsstelle geklärt. Die Schlichtungsstelle ist eine den Gerichten vorgelagerte Anlaufstelle zur Klärung von Schwierigkeiten bzw. Rechtsstreitigkeiten zwischen MieterInnen und HauseigentümerInnen bzw. der Hausverwaltung. Anders als bei Gericht sind hier keine Verfahrenskosten zu tragen und auch kein verpflichtender, kostenpflichtiger Rechtsbeistand notwendig.

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