Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 20.05.2010:
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Vbgm. Ludwig begrüßt die Einleitung des Gesetzgebungsprozesses zu einem neuen bundesweiten Hausbesorgergesetz

Mit dem Start des Begutachtungsverfahrens ist der erste entscheidende Schritt für die Schaffung einer bundesweiten, gesetzlichen Regelung im Sinne der Bevölkerung gesetzt

Vizebürgermeister Dr. Michael Ludwig begrüßte heute ausdrücklich das eingeleitete Begutachtungsverfahren für ein neues, modernes und bundesweit einheitliches Hausbesorgergesetz. "Mit dem von Bundesminister Rudolf Hundstorfer vorgelegten Entwurf ist der erste, wichtige Schritt für die Schaffung einer gesetzlichen Regelung, die die Einsetzung neuer Hausbesorgerinnen und Hausbesorger ermöglichen soll, gesetzt. Mit einer solchen gesetzlichen Grundlage würde dann auch die Wahlfreiheit für die Betreuung von Wohnhäusern gegeben sein", so der Wiener Wohnbaustadtrat, Vizebürgermeister Ludwig. Durch die Einleitung des Gesetzgebungsprozesses würde dem Wunsch der überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung entsprochen. Alleine in Wien haben sich im Rahmen der Wiener Volksbefragung 84 Prozent der Bürgerinnen und Bürger dafür ausgesprochen, dass die Einstellung von HausbesorgerInnen (mit modernem Berufsbild) wieder ermöglicht werden solle. "Das nunmehr gestartete Begutachtungsverfahren werte ich als klares Signal dafür, dass die Koalitionsregierung gemeinsam an einer konstruktiven und raschen Lösung interessiert ist", so Ludwig. Gleichzeitig betonte der Wiener Vizebürgermeister, dass "sich die Bevölkerung eine konsequente und rasche Umsetzung erwarte. Ich kann diese Erwartungshaltung nur unterstreichen. Nach diesem ersten wichtigen Schritt bin ich aber zuversichtlich, dass nunmehr gemeinsam daran gearbeitet wird, dieses neue Bundesgesetz - im Sinne der Bevölkerung - schnellstmöglich zur Beschlussfassung zu bringen."

Die neue bundesgesetzliche Regelung, die aufgrund der Abschaffung des "alten" Hausbesorgergesetzes durch die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung im Jahr 2000 notwendig ist, soll eng an ein modernes Berufsbild gekoppelt sein und die Wahlmöglichkeit zwischen HausbesorgerInnen und Haubetreuungsfirmen bzw. Reinigungsdiensten sicherstellen. Nach dem überwältigenden Ergebnis "pro HausbesorgerInnen" (mit der deutlichen Mehrheit von 84 Prozent) bei der Volksbefragung im Februar dieses Jahres wurde von Bürgermeister Dr. Michael Häupl und Vizebürgermeister Dr. Michael Ludwig an den zuständigen Bundesgesetzgeber symbolisch der Auftrag der Wiener Bevölkerung zur Schaffung eines modernen Hausbesorgergesetzes übergeben.

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