Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 26.03.2010:
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Wiener Landtag (7)

Wien (RK). LAbg Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) bezeichnete es als unerlässlich weiterführende Gespräche zur Briefwahl mit allen Parteien zu führen. Die ÖVP sei zwar grundsätzlich für die Briefwahl, die Umsetzung sollte aber noch debattiert werden. Die "Acht-Tagesfrist" habe auf Bundesebene Sinn, bei Regionalwahlen sei ...

Wien (RK). LAbg Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) bezeichnete es als unerlässlich weiterführende Gespräche zur Briefwahl mit allen Parteien zu führen. Die ÖVP sei zwar grundsätzlich für die Briefwahl, die Umsetzung sollte aber noch debattiert werden. Die "Acht-Tagesfrist" habe auf Bundesebene Sinn, bei Regionalwahlen sei dies jedoch zu diskutieren. Die Anpassungen des Wahlrechts seien unfair und müssten daher geändert werden.

LAbg Siegi Lindenmayr (SPÖ) betonte, dass Wien ein faires Wahlrecht habe und der Gesetzesentwurf einzig eine Harmonisierung nach der Bundeswahlordnung sei. Man vollziehe mit dem Gesetz, was auf Bundesebene beschlossen wurde. Bei der Briefwahl, lasse sich aufgrund des normalen Postweges nachvollziehen, dass eine Acht- Tagesfrist sinnvoll sei. Man könne wohl kaum von einem "taktischen Einwerfen" der Wahlkarten sprechen, so Lindenmayr.

Für LAbg Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) ist das Wahlrecht ein Grundprinzip der Verfassung und es sei daher besonders sensibel, das Wahlrecht zu verändern. Man entferne sich mit dem vorliegenden Entwurf von den Grundprinzipien des Wahlrechts. Die Briefwahl sei ein negativer Einschnitt in das Wahlrecht, da auch nach der Wahl Stimmen abgegeben werden könnten. Zudem könne man auch das Prinzip des persönlichen Wahlrechtes nicht mehr garantieren. Auch der Grundsatz des geheimen Wahlrechtes sei nicht mehr haltbar, daher sei der Manipulation "Tür und Tor" geöffnet. Aus diesen Gründen sei eine Zustimmung zu diesem Entwurf für die FPÖ nicht möglich.

LAbg Mag. Christoph Chorherr (Grüne) zeigte sich überzeugt, dass die meisten Briefe am Tag nach der Wahl ankommen würden. Korrekt wäre in diesem Zusammenhang, dass eine Stimme nur dann gültig sei, wenn sie am jeweiligen Stichtag einlange. Das geheime und persönliche Wahlrecht sei auch weiterhin kein Recht sondern eine Pflicht. Auch "theoretischen Manipulationen" müsse der Boden entzogen werden, betonte Chorherr.

LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) stellte fest, dass es sich größtenteils um technische Anpassungen handle. Die Briefwahl sei ein Instrument, dass die Wahlbeteiligung steigere und zudem verfassungsmäßig sei. Eine Volksbefragung habe einen anderen Charakter und eine andere Dimension als eine Wahl. Auch müssten Wahlkarten künftig wieder angefordert werden. Das Wahlrecht sei und bleibe fair, es folgen nun sinnvolle Anpassungen der unterschiedlichen Wahlordnungen.

Zwei Abänderungsanträge fanden keine notwendige Mehrheit. (Forts.) bon/bom

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(RK vom 26.03.2010)