Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.03.2010:
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Frauenberger: Stadt Wien setzt auf Lebensmittelsicherheit

Frauenberger: Stadt Wien setzt auf Lebensmittelsicherheit

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Wien (RK). Unter dem Titel "Wir schauen darauf" setzt die Stadt Wien verstärkt auf Lebensmittelsicherheit und strenge Kontrollen in Handel und Gastronomiegewerbe. "Egal ob zu Hause oder im Gasthaus: Auf den Tellern der WienerInnen sollen nur hochwertige und einwandfreie Lebensmittel landen. Strenge Kontrollen ...

Wien (RK). Unter dem Titel "Wir schauen darauf" setzt die Stadt Wien verstärkt auf Lebensmittelsicherheit und strenge Kontrollen in Handel und Gastronomiegewerbe. "Egal ob zu Hause oder im Gasthaus: Auf den Tellern der WienerInnen sollen nur hochwertige und einwandfreie Lebensmittel landen. Strenge Kontrollen garantieren hohe Lebensmittelqualität. Darauf können sich die WienerInnen verlassen", erklärt KonsumentInnenschutzstadträtin Sandra Frauenberger am Dienstag im Mediengespräch des Bürgermeisters. Eine neue kostenlose Lebensmittel-Hotline beantwortet alle Fragen der KonsumentInnen in Sachen Lebensmittelsicherheit und nimmt etwaige Beschwerden entgegen.****

Die MitarbeiterInnen des Marktamtes (MA 59) und der MA 38 (Lebensmitteluntersuchungsanstalt) sind rund um die Uhr in Sachen Lebensmittelsicherheit im Einsatz. Das Marktamt führt unangemeldete Hygienekontrollen in Handel, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegungen wie zum Beispiel Krankenhäusern oder Kindergärten durch und zieht Proben von Lebensmitteln. Die Lebensmitteluntersuchungsanstalt untersucht verdächtige Proben sensorisch, chemisch und bakteriologisch. Nur Wien und Kärnten leisten sich eigene Lebensmitteluntersuchungsanstalten. Die restlichen Bundesländer sind auf die Bundesagentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) angewiesen.

In Wien gibt es rund 19.000 Lebensmittelbetriebe, die der Kontrolle durch das Marktamt unterliegen. Im Jahr 2009 wurden von den MitarbeiterInnen des Marktamtes 14.776 Kontrollen durchgeführt. Insgesamt 9.362 Waren, die dem Lebensmittelrecht unterliegen, wurden 2009 kontrolliert. Lediglich 46 dieser Proben waren gesundheitsschädlich, 1.071 Proben waren für den menschlichen Verzehr ungeeignet, aber nicht gesundheitsschädlich. "Diese Zahlen beweisen die überragende Lebensmittelqualität in Wien, da die Probenauswahl ja bereits risikobasiert erfolgt", so Stadträtin Frauenberger. Die meisten Beanstandungen hatte das Marktamt aufgrund mangelhafter Lebensmittelkennzeichnung.

Beanstandungsquote bei Lebensmitteln sinkt

Dass die regelmäßigen Überprüfungen der Wiener Behörden auch einen starken "erzieherischen" Effekt haben, zeigt sich daran, dass die Zahl der gesundheitsschädlichen Beanstandungen konstant rückläufig ist. Im Jahr 2009 waren es 46, 2008 noch 66 und 2007 sogar 88. Stark zurückgegangen ist die Zahl der Beanstandungen bei Fleischzubereitungen (z.B. Faschiertes, mariniertes Fleisch) und Gemüse: Gab es im Jahr 2008 noch 103 Beanstandungen bei Fleischzubereitungen, waren es 2009 nur mehr 67. Beim Gemüse ist die Zahl der Beanstandungen von 177 (2007), auf 159 (2008) und 110 (2009) gefallen. Ähnlich steil nach unten ging die Mängelkurve bei Spielwaren: Von 106 Beanstandungen im Jahr 2008 auf 89 im Jahr 2009.

Gestiegen ist die Zahl der Beanstandungen hingegen bei Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika: Bei den Nahrungsergänzungsmitteln wurden 2007 50 Prozent der Proben beanstandet, 2009 gab es Probleme bei 72 Prozent der Proben (2008: 37,5 Prozent). Bei den Kosmetika ist die Beanstandungsquote von 30 Prozent (2007) auf 48 Prozent (2008) und 56 Prozent (2009) gestiegen. Häufigster Grund für Beanstandungen bei Kosmetika sind problematische bakteriologische Befunde, bei Nahrungsergänzungsmitteln zeichnet sich ein Trend zu überhöhten Wirkstoffdosierungen ab.

Schwerpunkte 2009 und 2010

Bei ihren Kontrollen setzt die MA 59 immer wieder bestimmte Schwerpunkte: Schwerpunktkontrollen gab es 2009 zum Beispiel bei Analogkäse und Schummelschinken, Frittieröl, Maroni, Babynahrung oder Gewürze. 2010 stehen folgende Kontrollschwerpunkte am Programm: Spielwaren, Meeresfrüchte und Fische aus dem asiatischen Raum, korrekte Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel, Naturkosmetika, Listerien in Käse, Fleisch und Wurst und die Einhaltung der Kühlkette im Supermarkt.

Neue kostenlose Lebensmittel-Hotline

Neben strengen Kontrollen setzt die Stadt aber auch auf verstärkte Information und Aufklärung der KonsumentInnen. Frauenberger: "Information schafft Transparenz und Lebensmittelsicherheit. Gut aufgeklärte KonsumentInnen kaufen bewusster ein." Zu diesem Zwecke hat die Stadt eine neue Lebensmittel-Hotline eingerichtet.

Unter 4000-8090 geben ExpertInnen der Lebensmitteluntersuchungsanstalt und des Marktamtes Auskunft zu allen Fragen rund um das Thema Lebensmittelsicherheit - egal ob es um die Zusammensetzung von Lebensmitteln, Inhaltsstoffe, Lebensmittelhygiene im Haushalt, Lebensmittelvergiftungen oder Beschwerden über die Lebensmittelqualität in Handel und Gastronomie geht. Die Hotline ist Montag bis Freitag zwischen 9 und 18 Uhr, Samstag zwischen 9 und 17 Uhr und Sonntag zwischen 9 und 15 Uhr besetzt. Frauenberger: "Ich will die KonsumentInnen zu PartnerInnen machen. Wenn uns die BürgerInnen Hygiene- oder Qualitätsprobleme im Handel oder in Gastronomiebetrieben melden, kann die Behörde umgehend tätig werden." Im letzten Jahr sind beim Marktamt 193 Parteienbeschwerden eingegangen.

Außerdem gibt es eine Reihe von neuen nützlichen Informationsbroschüren und Folder, die kostenlos bei der Hotline oder auf der neuen Internet-Seite www.lebensmittel.wien.at bestellt werden können.

Ein Auswahl der neuen Broschüren:

  • "Lebensmittelzusatzstoffe. Weniger ist mehr"
  • "Lebensmittelhygiene im Haushalt. Der Dreck muss weg"
  • "Lebensmittelkennzeichnung, Kleingedrucktes groß geschrieben"
  • "Nährwertkennzeichnung"
  • "Lebensmittel in Wien"

Drei weitere Broschüren sind für 2010 geplant: Sie werden sich mit den Themen "Speiseeis", der Vielzahl an "Gütesiegeln" und "Nanotechnologie im Haushalt" beschäftigen.

rk-Fotoservice:

(Schluss) lac

Rückfragehinweis für Medien:

(RK vom 23.03.2010)