Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 18.03.2010:
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Häupl und Jank eröffneten Schanigarten-Saison

Häupl und Jank eröffneten Schanigarten-Saison

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Wien (RK). Ein wenig früher als letztes Jahr startete heuer die traditionelle Eröffnung der Schanigärten in Wien. Bürgermeister Dr. Michael Häupl, Wirtschaftskammerpräsidentin KR Brigitte Jank und der Fachgruppenobmann der Wiener Kaffeehäuser, Günter Ferstl, eröffneten die Saison am Donnerstag, 18. März, im Caffè ...

Wien (RK). Ein wenig früher als letztes Jahr startete heuer die traditionelle Eröffnung der Schanigärten in Wien. Bürgermeister Dr. Michael Häupl, Wirtschaftskammerpräsidentin KR Brigitte Jank und der Fachgruppenobmann der Wiener Kaffeehäuser, Günter Ferstl, eröffneten die Saison am Donnerstag, 18. März, im Caffè Mokador auf der Mariahilfer Straße. Für insgesamt 1.800 Wiener Schanigärten bedeutet dies den offiziellen Auftakt, um Speisen und Getränke wieder unter freiem Himmel reichen zu können.****

"Ohne Schanigärten wäre Wien nicht Wien", so Häupl. Ihn freue besonders, dass es in den letzten Jahren gelungen sei, die Interessen von Gastwirten, Gästen und Anrainern "sehr gut unter einen Hut zu bringen". Auch Jank zeigte sich vom gesellschaftlichen und kulturellen Aspekt der Schanigärten überzeugt. "Eine Wiener Melange in den ersten Frühlingstagen unter freiem Himmel ist etwas Besonderes", schwärmte Jank.

Besorgt zeigen sich die Wiener Kaffeehäuser allerdings bezüglich einer Empfehlung des EU-Rates vom 30. November 2009, mit der auch eine rauchfreie Umgebung von Gastronomiebetrieben angestrebt wird. Dies würde Investitionen in eine räumliche Trennung von Einraumlokalen entgegenwirken, so Ferstl. Man fordere daher vom Gesundheitsminister, dass die bestehende Regelung zum Nichtraucherschutz noch fünf bis sieben Jahre halte bzw. die Übergangsfrist für die verpflichtende Raumtrennung verlängert werde.

Was macht einen Schanigarten aus?

Im Gegensatz zum Gastgarten befindet sich der Schanigarten (der Begriff geht vermutlich auf den Ausdruck "Schani" für Hilfskellner zurück, es existieren aber auch andere Theorien) auf öffentlichem Grund, unterliegt damit einer besonderen Genehmigungspflicht und einer Nutzungsgebühr. Je nach Standort ist diese Gebühr unterschiedlich, in einer Fußgängerzone zum Beispiel höher als in wenig frequentierten Bereichen. Eingerichtet werden können Schanigärten von 1. März bis 15. November.

rk-Fotoservice:

(Schluss) kad

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  • Mag. Erwin Kadlik
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(RK vom 18.03.2010)