Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 08.01.2010:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Frauenberger: 2009 Weniger Beanstandungen bei Spielsachen

Wien (RK). Warnungen vor Blei und anderen giftigen Substanzen in Spielsachen für Kinder verunsichern Eltern. In Österreich wird Spielzeug für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr im Lebensmittelrecht geregelt. In Wien ist daher das Wiener Marktamt als Lebensmittelaufsicht für die Kontrolle der Kinderspielsachen ...

Wien (RK). Warnungen vor Blei und anderen giftigen Substanzen in Spielsachen für Kinder verunsichern Eltern. In Österreich wird Spielzeug für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr im Lebensmittelrecht geregelt. In Wien ist daher das Wiener Marktamt als Lebensmittelaufsicht für die Kontrolle der Kinderspielsachen zuständig. "Acht eigens für die Spielzeugkontrolle ausgebildete MitarbeiterInnen des Wiener Marktamtes kontrollieren laufend die Kinderwaren und lassen das Spielzeug in einem Labor begutachten. Beanstandete Ware wird sofort aus dem Verkehr gezogen", betont die Wiener Stadträtin für KonsumentInnenschutz, Sandra Frauenberger.****

Im Jahr 2009 hat das Marktamt 146 Verdachtsproben von diversen HändlerInnen entnommen und einem Labor untersuchen lassen. 74 Proben wurden aus unterschiedlichsten Gründen, u.a. wegen Übertretung der Spielzeugkennzeichnungsverordnung, aber auch weil sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet schienen, beanstandet. Ebenso gab es Beanstandungen wegen Übertretung der Weichmacherverordnung als wegen Gesundheitsgefährdung. "Die Beanstandungsquote ging somit merklich zurück. Im Jahr 2008 gab es bei 150 Proben 98 Beanstandungen", erklärt Frauenberger.

Worauf können KonsumentInnen achten?

Spielsachen müssen eine sogenannte CE-Kennzeichnung (Konformitätskennzeichnung) aufweisen. Mit der CE-Kennzeichnung wird erklärt, dass das Produkt allen anzuwendenden Vorschriften der Europäischen Union entspricht und die entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden. "Außerdem sollen Spielsachen nicht leicht brechen oder scharfkantig sein, die Farbe sollte nicht abblättern und Stofftiere sollten keine Haare bzw. Augen verlieren. Auch ein chemischer Geruch ist natürlich ein erster Warnhinweis", erkärt ein Experte des Wiener Marktamtes. (Schluss) lac

Rückfragehinweis für Medien:

  • MA 59 - Marktamt
    Telefon: 01 4000-8059

(RK vom 08.01.2010)