Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 23.12.2009:
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Dienstleistungsrichtlinie: zentrale Servicestelle in Wien startet

Wien (RK). Der Einheitliche Ansprechpartner Wien, kurz EAP Wien, eine zentrale Anlauf- und Servicestelle für Dienstleistungserbringer, die bei der Magistratsabteilung 63 (Gewerbewesen) eingerichtet wurde, hat seine Tätigkeit aufgenommen. Die Einrichtung des EAP hat ihren Ursprung in der EU-Dienstleistungsrichtlinie, ...

Wien (RK). Der Einheitliche Ansprechpartner Wien, kurz EAP Wien, eine zentrale Anlauf- und Servicestelle für Dienstleistungserbringer, die bei der Magistratsabteilung 63 (Gewerbewesen) eingerichtet wurde, hat seine Tätigkeit aufgenommen. Die Einrichtung des EAP hat ihren Ursprung in der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die die Dienstleistungserbringung innerhalb des Europäischen Binnenmarkts erleichtern soll.****

Kernaufgabe des EAP ist die Bereitstellung von Informationen, welche Anforderungen für die rechtsmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in Österreich bestehen. Der EAP stellt diese grundlegende Informationen zur Verfügung.

Frauenberger: "Enorme Erleichterung für alle, die Wirtschaftsinformationen brauchen"

Darüber hinaus finden sich auf dem EAP-Internetportal http://eap.wien.gv.at u.a. auch Informationen zu Behörden, Registern und Datenbanken. Die Inhalte dieses Informationsportals stehen Dienstleistungserbringern und Dienstleistungsempfängern gleichermaßen zur Verfügung und sind ohne das Erfordernis einer Registrierung leicht und kostenlos für jeden zugänglich. Dazu die zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger: "Die neue Serviceeinrichtung stellt jedenfalls für potenzielle Wirtschaftstreibende und für alle, die Wirtschaftsinformationen brauchen, ein enorme Erleichterung dar."

Wer also innerhalb der EU seine Dienstleistungen in einem anderen Land anbieten möchte, erhält Unterstützung durch den EAP. Selbstverständlich steht dieser neue Service auch inländischen Dienstleistungserbringern zur Verfügung. So findet beispielsweise ein Gewerbetreibender, der einen Geschäftsführer bestellen möchte ebenso alle wesentlichen Informationen, wie auch ein Wirtschaftstreuhänder, der den Antrag auf Zulassung zur Fachprüfung bei der Kammern der Wirtschaftstreuhänder stellen möchte.

Durch diese zentrale Informationsbündelung trägt der EAP zur Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung bei. Er ist jedoch keine Behörde und trifft daher keine Rechtsentscheidungen.

Detaillierte Informationen zu allen Verfahren, die auf dem Internetportal des EAP Wien angeführt sind, erhält der Nutzer durch die Verlinkungen zu den zuständigen Stellen sowie durch die Verknüpfung zum Virtuellen Amt der Stadt Wien.

Das bereits bestehende umfangreiche Informationsangebot des Virtuellen Amtes der Stadt Wien wurde in Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie um zahlreiche Amtshelferseiten erweitert, und es wurde die Möglichkeit geschaffen, sämtliche Verfahren mit Online-Formularen elektronisch von zu Hause aus und unabhängig von Behördenöffnungszeiten abzuwickeln.

In Wien wird der EAP auch persönlich ansprechbar sein, die Kontaktdaten sind auf dem Internetportal leicht zugänglich. (Schluss) gph

Rückfragehinweis für Medien:

(RK vom 23.12.2009)