Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 21.10.2009:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Wiener PatientInnenanwalt zur kommenden Skisaison

Wien (RK). Trotz aller positiven technischen Entwicklungen bei der Wintersportausrüstung - die jährliche Überprüfung ist unbedingt zu empfehlen - sind Knochenbrüche, Bänderrisse usw. leider trotzdem nicht seltene Begleiterscheinungen des alpinen Skisports. Je nach Verletzungsgrad oder Unwegsamkeit des Geländes ist ...

Wien (RK). Trotz aller positiven technischen Entwicklungen bei der Wintersportausrüstung - die jährliche Überprüfung ist unbedingt zu empfehlen - sind Knochenbrüche, Bänderrisse usw. leider trotzdem nicht seltene Begleiterscheinungen des alpinen Skisports. Je nach Verletzungsgrad oder Unwegsamkeit des Geländes ist ein normaler Transport ins Tal nicht immer möglich und oft auch nicht mehr zeitgemäß. Der Transport erfolgt dann per Rettungshubschrauber. "Da die Krankenkasse nicht in allen Fällen, sondern nur bei Vorliegen entsprechender medizinischer Indikation für die Kosten aufkommt, ist eine private Vorsorge bzw. Versicherung derzeit unbedingt empfehlenswert", mahnt der Wiener Patientenanwalt Konrad Brustbauer im Hinblick auf die hohen Kosten, die die PatientInnen letztlich oft selbst für die Bergung zahlen müssen.****

PatientInnenanwalt begrüßt Pilotprojekt Riesneralm

Bereits im Jahr 2007 äußerte Brustbauer einen Wunsch an die Tourismus- und Versicherungswirtschaft: "Für Alles und Jedes zahle man beim Liftpreis mit, von der gut präparierten Piste bis hin zur künstlichen Beschneiung. Für die eigene finanzielle Absicherung und Gesundheit sollte da auch noch ein bisschen Platz sein. Ich wünsche mir dafür ein gemeinsames und auch für Familien leistbares Angebot für Bergsportler von Versicherungen und Liftbetreibern." - Dieser Wunsch fiel jetzt doch noch auf fruchtbaren Boden. Die Firma Alpgarant, die Allianz-Versicherung und die Bergbahnen Riesneralm starteten im Sommer ein Pilotprojekt, das auch in der Skisaison fortgesetzt wird. Mit dem Erwerb der Liftkarte ist eine Versicherung verbunden, die nicht nur das Bergungskostenrisiko über die Allianz deckt. Die Firma Alpgarant hat neben der eigentlichen Flugrettung gleich ein ganzes Servicepaket geschnürt. "Da werden auch andere Probleme gelöst: Wie organisiere ich meine Heimreise trotz Verletzung? Wer kümmert sich um mein Gepäck im Hotel und um meine Wintersportausrüstung usw.", begrüßt Brustbauer das Pilotprojekt, das am Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz von der Allianz, Alpgarant und der Wiener PatientInnenanwaltschaft präsentiert wurde.

(Dreifache) "Win-win-win-Situation"

"Der Anfang ist gemacht.", freut sich Brustbauer für die PatientInnen, für die sich die integrierte Bergsportversicherung bestimmt jetzt schon lohnt. Anderen Versicherungsgesellschaften, Skigebiete und Bergbahnbetreibern empfiehlt Brustbauer dringend die Nachahmung: " Das könnte schon sehr bald eine Konkurrenzfrage unter Ski- und Bergsportregionen werden. Gewinner werden jene Gebiete sein, wo das Gesamtangebot - einschließlich integrierter Versicherung - stimmt." Sobald das erste große Skigebiet - sei es Ski Amade, das Zillertal, der Arlberg, das Stubaital und wie sie alle heißen - auf den Zug aufspringt, wird das Sicherheitspaket zum Vorteil gegenüber Konkurrenten, ist sich Brustbauer sicher und sieht spätestens dann eine dreifache "Win-win-win-Situation" für Sporttreibende, Tourismusregion und Versicherungen. Umgekehrt sieht Brustbauer aber auch die Möglichkeit, dass der Maßstab für so genannte Verkehrssicherungspflichten strenger werden könnte und gegen Skipistenbetreiber und Liftgesellschaften, die zu wenig zur Risikominimierung, etwa auch durch Versicherungen, beitragen, vielleicht häufiger Ersatzforderungen von Unfallopfern gestellt werden könnten. Dazu Brustbauer, der vormals Richter und Vizepräsident des OGH war: "Dazu bedarf es nicht zwingend einer Gesetzesänderung. Haben einmal mehrere Anbieter bestimmte Leistungen zum Standard erhoben, kann das bei solchen, die dieses Niveau nicht erreichen, durchaus zur Änderung der Judikatur der Gerichte und zur Bejahung einer Haftung für typische Schadensfälle aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen führen." Brustbauer ist aber zuversichtlich, dass es so weit nicht kommen muss, wenn jeder Liftbetreiber seine Verantwortung gegenüber seinen KundInnen wahrnimmt. So lange die integrierte Bergsportversicherung mit obligater Prämie im Liftpreis - Brustbauer spricht vom "Skipisteneuro" - noch nicht allgemein verbreitet ist, rät Brustbauer unbedingt noch zum Abschluss einer privaten Urlaubsversicherung, besonders wenn man nicht über eine Kreditkarte, über einen Sicherheitspass des ARBÖ, einen Schutzbrief des ÖAMTC oder im Rahmen einer Gruppenversicherung, etwa über Alpinsportvereinigungen, hinsichtlich des Bergungskostenrisikos abgesichert ist. Zur Vorsicht mahnt Brustbauer im Zusammenhang mit besonderen Versicherungsbedingungen. Bezahlt man z.B. den Urlaub nicht mit der Kreditkarte, kann das bewirken, dass der mit der Kreditkarte verbundene Versicherungsschutz nicht besteht. Brustbauer rät, sich gegebenenfalls vor der Bezahlung des Urlaubs beim Kreditkartenunternehmen zu erkundigen, damit der Versicherungsschutz auch wirklich besteht. Das Argument einer möglichen Doppelversicherung und eine daraus folgende Ablehnung des Skipisteneuro durch Liftbetreiber oder Alpinsportler lässt der Wiener PatientInnenanwalt nicht gelten: "Auch in vielen Pauschalreiseangeboten ist bereits fix eine kombinierte Reiseversicherung, etwa für Behandlungs-, Rücktransport- und Stornokostenkosten und für abhanden gekommenes Reisegepäck enthalten, die man automatisch mitbucht."

PatientInnenanwaltschaft bietet weiterhin Hilfe an

Selbstverständlich bietet die PatientInnenanwaltschaft auch zukünftig PatientInnen ihre Dienste an, falls es mit den Kosten für eine Helikopterbergung Probleme gibt. "Ich gebe aber zu bedenken, dass in den meisten Beschwerdefällen die Reduktionen der Kosten, Ratenvereinbarungen oder Kostenbeiträge der Krankenkassen meist nur sehr mühsam im Kulanzweg erreicht werden können.", schließt Ingrid Englisch, zuständige Expertin der Wiener PatientInnenanwaltschaft für Hubschrauber- und sonstige Kostenvorschreibungen. (Schluss) neu

Rückfragehinweis für Medien:

  • Gerhard Neustifter
    Leiter der Stabsstelle Administration, Presse
    Wiener Pflege-, Patientinnen-
    und Patientenanwaltschaft
    Telefon: 01 5871204-82991
    Mobil: 0676 8118 82991
    E-Mail: gerhard.neustifter@wien.gv.at
    www.patientenanwalt.wien.at/

(RK vom 21.10.2009)