Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 14.08.2009:
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Frauenberger: Augen auf beim Lebensmitteleinkauf!

Wien (RK). Ein kritischer Blick beim Einkauf von Lebensmitteln hilft, verdorbene Lebensmittel rechtzeitig zu erkennen. Die Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien (MA 38) hält für die KonsumentInnen einige Tipps parat, um dem Kauf nicht mehr einwandfreier Lebensmittel vorzubeugen. "Schließlich sollen nur ...

Wien (RK). Ein kritischer Blick beim Einkauf von Lebensmitteln hilft, verdorbene Lebensmittel rechtzeitig zu erkennen. Die Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien (MA 38) hält für die KonsumentInnen einige Tipps parat, um dem Kauf nicht mehr einwandfreier Lebensmittel vorzubeugen. "Schließlich sollen nur qualitativ hochwertige und einwandfreie Lebensmittel auf den Wiener Teller landen", so KonsumentInnenschutzstadträtin Sandra Frauenberger.****

Für ExpertInnen sind das Aussehen, insbesondere die Farbe eines Lebensmittels, die Visitenkarte für Genusstauglichkeit und Frische. Der Geruch als einer der aussagekräftigsten Frischekriterien ist ja bei verpackten Lebensmitteln nur bedingt zu beurteilen.

Die Tipps der Lebensmitteluntersuchungsanstalt

Rohes Rind- und Schweinefleisch sollte von hell- bis dunkelroter Farbe, Rindfleisch je nach Fleischstück mehr oder weniger Fett durchwachsen ("marmoriert") sein. Bei Faschiertem werden durch den Einfluss von Luftsauerstoff zeitweise dunkelrot gefärbte Stellen beobachtet. Dies ist bei ansonsten unauffälliger Ware jedoch kein Hinweis auf Verderb.

Einwandfreies Hühnerfleisch ist hell beige bis gelblich weiß. Auf dem Fleisch belassene Haut soll frei von Federn sein. Putenfleisch ist in der Farbe dem Schweinefleisch ähnlich. Graue, grünliche oder andere Farbschattierungen von Fleisch oder Geflügel sind bereits deutliche Hinweise auf einen möglichen Verderb. Abgetrocknete Randstellen entsprechen ebenfalls nicht der VerbraucherInnenerwartung. Vom Kauf solcher Produkte ist auf jeden Fall abzuraten.

Frischekriterien bei verpacktem Fisch

Die Haut von ganzen Fischen weist eine glänzende Farbe auf. Die Augen treten prall hervor. Die Pupillen sind schwarz glänzend. Die Kiemen, sofern durch die Verpackung erkennbar, sind kräftig rot. Das Muskelfleisch ist fest und geschmeidig.

Verpackungscheck

Nur unversehrte Packungen halten das, was drauf steht. Hände weg von aufgerissenen Verpackungen, unabhängig wie groß die Beschädigung ist. Dies gilt besonders bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Geflügel, aber auch Milchprodukte wie Joghurts oder Sauerrahm. Selbst durch ganz kleine Risse können Verderbniskeime und Schimmelpilze auf das Lebensmittel gelangen.

Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum

Die Gesetzgeber verlangen europaweit, dass auf den Etiketten verpackter Lebensmittel die Zutaten bzw. Zusatzstoffe aufgelistet werden. Auch das Mindesthaltbarkeitsdatum, das Verbrauchsdatum und die Lagerbedingungen sind anzugeben. Bis zu dem auf der Verpackung angegebenem Mindesthaltbarkeitsdatum garantiert der Hersteller die Frische des verpackten Lebensmittels. Voraussetzung dafür ist jedoch die richtige Lagerung. Ein Produkt darf Tage nach Überschreiten dieses Datums, sofern es genusstauglich und der Umstand des "Ablaufens" deutlich gekennzeichnet ist, weiterhin im Handel angeboten werden. Diese Produkte sollten jedoch möglichst rasch nach dem Kauf verzehrt werden.

Leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Faschiertes, Geflügel und Fisch werden mit einem Verbrauchsdatum versehen. Grundsätzlich gilt das bereits beim Mindesthaltbarkeitsdatum Gesagte. Der Unterschied ist jedoch der, dass Waren nach Erreichen des Verbrauchsdatums nicht mehr im Lebensmittelhandel angeboten werden dürfen.

Gerade in der heißen Jahreszeit sollten KonsumentInnen auf das angegebene Mindesthaltbarkeits- und/oder Verbrauchsdatum achten, rät die MA 38. Trotz massiver Anstrengungen der Produktions- wie Handelsbetriebe, qualitätsvolle und frische Lebensmittel anzubieten, werden in den Sommermonaten immer wieder verdorbene Lebensmittel in den Regalen gefunden. "Kaufen Sie gerade im Sommer leicht verderbliche Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, das noch in weiter Zukunft liegt. So gehen Sie nochmals auf Nummer Sicher, dass Ihre Lebensmittel nicht schon vorab verdorben sind."

Frisches aus der Kälte

Die Haltbarkeit leicht verderblicher Lebensmittel hängt abgesehen von der einwandfreien Ausgangsware und der konsequenten Sauberkeit bei der Produktion im Wesentlichen von der richtigen Lagerung ab. Fleisch und Geflügel sollte bei Temperaturen zwischen 0° C und + 4° C, jedenfalls aber unter + 6° C gelagert werden, roher Fisch auf Temperaturen von schmelzendem Eis. Rohe Eier sollten bei Temperaturen bis + 8° C aufbewahrt werden. Die Temperaturen in den Tiefkühltruhen und Tiefkühlschränken sollte unter - 18° C liegen.

Experten-Tipp!

Bei tiefgekühltem und in blickdichter Umhüllung verpackten Gemüse wie Erbsen, Mischgemüse u.a. hilft der Schütteltest. "Schütteln sie die Packung. Wenn's raschelt, dann wurde es dem Gemüse seit seinem Verpacken niemals zu warm. Wenn nicht, dann wurde die Tiefkühlkette unterbrochen. Solche Produkte sollten nicht gekauft werden", so die ExpertInnen der MA 38.

Tiefkühlprodukte, die transparent verpackt sind, können hinsichtlich ihres Aussehens beurteilt werden. Produkte mit starker Schneebildung oder grau-weißen Veränderungen ("Gefrierbrand") sollten besser nicht gekauft werden.

(Schluss) lac

Rückfragehinweis für Medien:

(RK vom 14.08.2009)