Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.06.2009:
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Wiener Landtag (6)

Wien (RK). Die Veränderungen im Wiener Schul- und Kindertagesheimgesetz würden laut LAbg. Susanne Jerusalem (Grüne) zweifellos eine Verbesserung darstellen. Die Schulen hätten nun eine gesetzliche definierte Möglichkeit für Exposituren, auch die Sprachförderkurse würden fortgeschrieben werden, kurzum "die ...

Wien (RK). Die Veränderungen im Wiener Schul- und Kindertagesheimgesetz würden laut LAbg. Susanne Jerusalem (Grüne) zweifellos eine Verbesserung darstellen. Die Schulen hätten nun eine gesetzliche definierte Möglichkeit für Exposituren, auch die Sprachförderkurse würden fortgeschrieben werden, kurzum "die Flexibilität für Verbesserungen ist gegeben". Zur Neuen Mittelschule, die ab Herbst als Schulversuch begonnen wird, ortete sie noch Schwierigkeiten bei der Überstellung in Richtung AHS- Oberstufe. Zur Campus-Idee äußerte sich Jerusalem positiv, nichts desto weniger liege es bei allen Beteiligten, ob aus den neuen Möglichkeiten Sinnvolles oder ein "Pallawatsch" heraus kommen werde.

Ein klares Bekenntnis zu einem differenzierten Bildungssystem legte LAbg. Dr. Wolfgang Aigner (ÖVP) ab. In diesem Sinne sehe seine Fraktion auch den Schulversuch der Neuen Mittelschule, über dessen Evaluierungsergebnisse er jetzt schon gespannt sei. Die Hauptschule dürfe zu keiner "Restschule" verkommen. Die finanzielle Chancengleichheit zwischen den Schulangeboten müsse aufrecht erhalten bleiben. Das Campus-Modell der SPÖ bezeichnete er als "zu dünn". Die Verlängerung der Sprachförderung sei zu begrüßen.

Positiv zur Novelle äußerte sich auch LAbg. Heinz Vettermann (SPÖ). Erfreulicherweise konnten für die Neue Mittelschule auch AHS-Klassen der Unterstufe gewonnen werden. Das von der ÖVP präferierte Campus-Modell sehe alleiniglich einen gemeinsamen Schulstandort verschiedener Schultypen ohne Verschränkung vor. Im Vergleich dazu baue das Campus-Modell der SPÖ wesentlich mehr auf den Prinzipien der Durchdringung und Verschränkung auf. In Summe sei die Gesetzesveränderung ein hoffnungsvolles "Versprechen an die Zukunft".

Auch StR. Christian Oxonitsch (SPÖ) betonte als Berichterstatter, dass die gesetzlichen Veränderungen ein "Mehr" an Flexibilität und Möglichkeiten bringen. In Summe sei es ein guter und wichtiger Schritt, der hilft, den Schulstandort Wien weiter zu entwickeln.

Abstimmung: Die Gesetzesnovelle wurde in 1. und 2. Lesung mit Stimmen der SPÖ und Grünen angenommen.

Tätigkeitsbericht 2008 der Kinder- und Jugendanwaltschaft

Berichterstatter StR. Christian Oxonitsch (SPÖ) betonte, dass der vorliegende Bericht die gute Arbeit der beiden Kinder- und Jugendanwälte beweise und die jüngst erfolgte Wiederbestellung noch einmal legitimiere.

Auch LAbg. GR Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (FPÖ) hob die hohe Qualität des vorliegenden Berichtes hervor. Die Studie biete einen guten Überblick über die teilweise schwierige Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen. Aufgrund einer bemerkbaren Krise in Familien sei es dringend von Nöten, die Jugendwohlfahrt auszubauen. Seines Erachtens sei die Gewalt von und unter Jugendlichen nicht nur ein Medienphänomen, sondern auch ein durchwegs reales Problem. Kritik übte er am Aussparen des Themas "Zwangsehe bzw. Zwangsverheiratung" bei Jugendlichen. Diese wichtige Thematik sei zum letzten Mal im Bericht über das Jahr 2005 angeschnitten worden. Für zukünftige Berichte wünsche er sich eine Wiederaufnahme dieser Thematik in den Bericht.

Auch LAbg. Claudia Smolik (Grüne) bedankte sich bei den beiden Kinder- und Jugendanwälten für deren gute Arbeit. Bei Gewalt an Kindern sei es notwendig, vermehrt auf vernetztes Agieren zwischen Institutionen zu setzen als "Insel-Lösungen" fortzuführen. Es bestehe ein eklatanter Mangel an Psychotherapieangeboten für Kinder und Jugendliche. Beim "kleinen Glücksspiel" forderte sie die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Regelungen, nicht zuletzt deswegen, um die existierende Schuldenfalle bei Kindern und Jugendlichen nicht weiter ansteigen zu lassen. Ebenso forderte sie ein altersadäquates soziales wie auch pädagogisches Begleitprogramm für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren. (Forts.) hch/gse

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(RK vom 25.06.2009)