Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.06.2009:
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Wiener Landtag (4)

Wien (RK). Es sei nicht klar nachvollziehbar, wieso man diese Lösung gefunden habe, so Labg. Dr. Sigrid Pilz (Grüne). Eine tragfähige Lösung fehle weiterhin, mit der Legalisierung der 24- Stunden-Betreuung würden nur 5 Prozent erreicht. Es brauche eine sozialstaatliche Absicherung der Pflege, finanziert durch die ...

Wien (RK). Es sei nicht klar nachvollziehbar, wieso man diese Lösung gefunden habe, so Labg. Dr. Sigrid Pilz (Grüne). Eine tragfähige Lösung fehle weiterhin, mit der Legalisierung der 24- Stunden-Betreuung würden nur 5 Prozent erreicht. Es brauche eine sozialstaatliche Absicherung der Pflege, finanziert durch die Vermögenssteuer, die von den Grünen eingefordert werde. Zur Debatte um das Allgemeine Krankenhaus und die Medizinische Universität, hob Pilz hervor, dass hier der Krankenanstaltenträger große Verantwortung trage. Unter unklarer Aufgabenverteilung leide die Versorgungsqualität, die Forschung sei mangelhaft. Sie brachte einen Antrag betreffend Bestellung der Leitung der Wiener Patientenanwaltschaft ein.

In ihrem Schlusswort sagte StRin Mag. Sonja Wehsely (SPÖ), das Gesetz sei ein Nachvollziehen der Realität, die bereits stattfinde. In Wien stelle es nur einen kleinen Teil der Versorgung dar. Betreffend AKH versicherte sie, dass niemand auf der Strecke bleiben werde, es werde keine Regelung geben, wodurch die Situation der Bediensteten verschlechtert werden würde. Weiters merkte sie an, dass bei der Bestellung des Patientenanwaltes breiter Konsens bei der Abstimmung vorhanden gewesen sei.

Abstimmung: Mit den Stimmen der ÖVP und SPÖ mehrheitlich beschlossen, der Antrag wurde abgelehnt.

Gesetzesentwurf zur Änderung der Wiener Stadtverfassung und des Gebrauchsabgabegesetzes

LAbg. Dr. Helmut Günther (FPÖ) kritisierte, dass die Änderungen für die Bezirke zu wenig seien, es könnte mehr verbessert werden. Die Novelle trage die Handschrift der ÖVP und SPÖ, Machtbefugnisse sollten nicht eingeschränkt werden. Seine Fraktion werde die "kleine Novelle" trotz "Minimalleistung" unterstützen.

Seine Fraktion könne der kleinen Verbesserung für die Bezirke aufgrund eines Punktes nicht zustimmen, so LAbg. DI Martin Margulies (Grüne). Durch die Schaffung der Möglichkeit der gegenseitigen Deckungsfähigkeit, entstehe eine enorme Machtverschiebung gegenüber den Bezirksvorsteher. Es sei falsch, durch diese Änderung ein "regionales Fürstentum" zu sichern.

LAbg. Dr. Matthias Tschirf (ÖVP) berichtete, dass diese Änderung der Stadtverfassung u.a. Fraktionsvereinbarungen auch auf Bezirksebene ermögliche und eine Notkompetenz für die Bezirke vorsehe. Es sei ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Dezentralisierung. Tschirf stellte fest, dass das Wahlrecht in Wien immer wieder eingefordert werde, hier gebe es Handlungsbedarf. In einem Antrag forderte er "mehr Demokratie" in Wien.

LAbg. Siegi Lindenmayr (SPÖ) hielt in seinen Ausführungen fest, dass im Zuge der Evaluierung der Dezentralisierung eine Studie erstellt wurde. Insgesamt sechs Gesetzesmaterien seien befasst. Betreffend Wahlrecht werde man im zweiten Halbjahr alle Wünsche erheben, ernsthaft werde man auch über das Mehrheitswahlrecht diskutieren. Die Vorzüge des Wahlrechts in Wien untermauerte Lindenmayr mit Beispielen wie der Fragestunde, der Aktuellen Stunde, der unbegrenzten Anzahl an Gemeinderatssitzungen und die Möglichkeit der Dringlichen Initiative.

LAbg. Veronika Matiasek (FPÖ) stellte fest, dass die SPÖ nie klar gemacht habe, wie weit man die Dezentralisierung der Bezirke eigentlich wolle. Ein springender Punkt seien natürlich die Finanzen, wenn man die Arbeit in den Bezirken verbessern wolle, müsse man das Budget der Bezirke kräftig aufbessern. Zusätzlich wäre eine direkte Wahl des Bezirksvorstehers wünschenswert. Wichtige Maßnahmen in der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen wären zudem notwendig. Ein fest umrissenes Wirkungsfeld der Bezirksvorsteher sei nicht vorhanden. Ziel sei eine Gesamtaufwertung der Bezirksvertretung als solche. (Forts.) mos/gse

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(RK vom 25.06.2009)