Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 18.03.2009:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Neue Hausordnung der Wiener Spitäler regelt Rechte und Pflichten

Wien (RK). Ab sofort gilt in den Spitälern der Stadt Wien eine neue Hausordnung. "Die neue Hausordnung setzt besonders stark auf PatientInnenrechte. Rechte auf rücksichtsvolle Behandlung, auf umfassende Information, auf Einsichtnahme in die Krankengeschichte werden genauso betont wie jenes auf Vertraulichkeit oder ...

Wien (RK). Ab sofort gilt in den Spitälern der Stadt Wien eine neue Hausordnung. "Die neue Hausordnung setzt besonders stark auf PatientInnenrechte. Rechte auf rücksichtsvolle Behandlung, auf umfassende Information, auf Einsichtnahme in die Krankengeschichte werden genauso betont wie jenes auf Vertraulichkeit oder das Recht, sich zu beschweren. Für uns ist wichtig, dass in den Spitälern der Stadt Wien ein vernünftiger Umgang miteinander gepflogen wird - von Seiten des Spitals genauso wie von Seiten der PatientInnen und von ihren Angehörigen", betonte der Generaldirektor der Spitäler und Pflegehäuser der Stadt Wien, Dr. Wilhelm Marhold, am Mittwoch. Damit sich alle Menschen, die sich in den Wiener Spitälern aufhalten, umfassend informiert fühlen können, gibt es erstmals ein Infoblatt, das neben Deutsch auch in den Sprachen Bosnisch, Englisch, Kroatisch, Serbisch und Türkisch verfasst ist - und darüber hinaus mittels Piktogrammen die neue Hausordnung erklärt.****

Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Regelung der Krankenbesuche. Krankenbesuche und der Aufenthalt in der Krankenanstalt sollen nur während der festgesetzten Besuchszeiten erfolgen. Besuche außerhalb der Besuchszeiten sind in Ausnahmefällen nach Vereinbarung mit der oder dem AbteilungsvorständIn oder der diensthabenden ÄrztIn möglich. Wenn es der Gesundheitszustand unserer PatientInnen erfordert oder sie es anregen, kann eine Besuchsbeschränkung oder ein gänzliches Besuchsverbot ausgesprochen werden. Es kann auch die Anzahl der BesucherInnen pro PatientIn begrenzt werden. Verantwortlich für die Umsetzung ist jeweils das diensthabende Personal und die Krankenhausleitung.

Die Hausordnung gilt für alle Menschen, die sich in den Spitälern der Stadt Wien aufhalten. Von BesucherInnen wird eine besondere Rücksichtnahme gegenüber den PatientInnen erwartet.

Die neue Hausordnung und das Infoblatt sind demnächst auf der Homepage des Wiener Krankenanstaltenverbundes www.wienkav.at abrufbar. (Schluss) pv

Rückfragehinweis für Medien:

  • Paul Vecsei bakk.phil.
    Generaldirektion Krankenanstaltenverbund
    Leiter der Stabsstelle Kommunikation und Presse
    Telefon: 01 40409-70051
    E-Mail: paul.vecsei@wienkav.at

(RK vom 18.03.2009)