Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 03.03.2009:
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Städtebund: Postdienst ist Leistung im öffentlichen Interesse

Wien (RK). "Die Post hat heute ein Postpartner-Konzept für den ländlichen Raum präsentiert. Ein Konzept für Österreichs Ballungsräume fehlt noch. Bekanntlich sollen im laufenden Jahr zumindest 24 Filialen in Österreichs Städten zusammengelegt werden", so Städtebund-Generalsekretär Dr. Thomas Weninger am Dienstag nach ...

Wien (RK). "Die Post hat heute ein Postpartner-Konzept für den ländlichen Raum präsentiert. Ein Konzept für Österreichs Ballungsräume fehlt noch. Bekanntlich sollen im laufenden Jahr zumindest 24 Filialen in Österreichs Städten zusammengelegt werden", so Städtebund-Generalsekretär Dr. Thomas Weninger am Dienstag nach Bekanntwerden der neuen Pläne zur Postämterreduktion. Und weiter: "Für Österreichs Städte und Gemeinden ist die Versorgung der Bevölkerung mit Postdienstleistungen ein wichtiger Aspekt der Daseinsvorsorge. Denn die Postdienstleistung ist eine Leistung, an deren Erbringung ein öffentliches Interesse besteht. Ob in städtischen Ballungsräumen weniger, dafür moderner ausgestattete Filialen, die Postdienstleistung besser erbringen können als das bisherige Modell mit mehr Filialen, kann nicht nur eine wirtschaftliche und geschäftsstrategische Entscheidung der Post sein. Das gilt auch für den geplanten Ausbau des Postpartnersystems im ländlichen Raum."

Der Österreichische Städtebund verlangt in seinem Forderungspapier an die Bundesregierung, die Daseinsvorsorge in die Bundesverfassung als Staatszielbestimmung und Aufgabe des Gesamtstaates aufzunehmen. Nicht nur Österreichs Kommunen, auch die Länder und der Bund müssen ein Interesse an einer leistbaren und bestmöglichen Erbringung von Leistungen im öffentlichen Interesse haben. Die Postdienstleistung gehört da dazu.

Kommunale Mitsprache muss garantiert sein

Der Österreichische Städtebund unterstreicht seine Forderung nach der gesetzlichen Verankerung einer Universaldienstkommission. Ab 1.1.2011 erfolgt die vollständige Liberalisierung des Postmarktes. Auch nach der gänzlichen Öffnung des österreichischen Postmarktes ist es möglich, einzelnen Unternehmen Verpflichtungen und Qualitätsanforderungen aufzuerlegen, um die Bereitstellung des Universaldienstes zu gewährleisten. "Der Gesetzgeber muss diese Verpflichtungen und Qualitätsanforderungen rechtzeitig festlegen. Die Interessen der Städte und Gemeinden müssen dabei berücksichtigt werden", so Weninger abschließend. (Schluss) pw

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(RK vom 03.03.2009)