Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 05.12.2008:
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KAV: Kompetenzen bei Blutabnahme eindeutig geregelt

Wien (RK). Die Kompetenzen bei der Blutabnahme in den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV) sind eindeutig geregelt. Es gibt klare Richtlinien auf Grundlage einschlägiger Rechtsvorschriften für die Blutabnahme von PatientInnen. Demnach wird diese sowohl von ÄrztInnen als auch vom Pflegepersonal ...

Wien (RK). Die Kompetenzen bei der Blutabnahme in den Spitälern des Wiener Krankenanstaltenverbunds (KAV) sind eindeutig geregelt. Es gibt klare Richtlinien auf Grundlage einschlägiger Rechtsvorschriften für die Blutabnahme von PatientInnen. Demnach wird diese sowohl von ÄrztInnen als auch vom Pflegepersonal vorgenommen. "Anderslautende Behauptungen und Interpretationen sind blanker Unsinn", erklärte heute, Freitag, der Generaldirektor des Wiener Krankenanstaltenverbundes, Dr. Wilhelm Marhold gegenüber der Rathauskorrespondenz.

Eine Rahmenrichtlinie, die bereits vor einem Jahr am 12. Dezember 2007 in Kraft trat, schreibt einen genauen Ablaufplan für jede einzelne Abteilung im KAV vor, welches Personal welche Tätigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt durchzuführen hat. Laut Ärztegesetz sind Blutabnahmen ärztliche Tätigkeiten, die auch an das Pflegepersonal delegiert werden können. Diese Vorgangsweise findet im Vier-Augen-Prinzip statt und sichert mit der klaren Festlegung des Ablaufs die Qualität für die PatientInnen. (Schluss) pv

Rückfragehinweis für Medien:

(RK vom 05.12.2008)