Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.11.2008:
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Wiener Landtag (3)

Wien (RK). StR. Johann Herzog (FPÖ) hielt fest, dass es positive und negative Änderungen gebe. Die negativen würden aber überwiegen, daher könnten die Freiheitlichen nicht zustimmen. Einerseits würde EU-Recht umgesetzt werden, andererseits würden positive Bestimmungen aufgeweicht werden und könnten nicht auf jeden ...

Wien (RK). StR. Johann Herzog (FPÖ) hielt fest, dass es positive und negative Änderungen gebe. Die negativen würden aber überwiegen, daher könnten die Freiheitlichen nicht zustimmen. Einerseits würde EU-Recht umgesetzt werden, andererseits würden positive Bestimmungen aufgeweicht werden und könnten nicht auf jeden Dienstnehmer angewendet werden. Mit der Dienstrechtsnovelle verabschiede sich die Stadt von den "zugewiesenen Magistratsbediensteten". Insgesamt sei vieles für die ArbeitnehmerInnen nicht positiv. Das sehe die Arbeiterkammer ähnlich.

LAbg. Ingrid Puller (Grüne) betonte, dass die Novellierungen "etliche Haken" hätten. Die Vorgangsweise bei den Änderungen sei zu kritisieren, da nur drei Wochen zur Einsicht Zeit gewesen wäre. Das sei angesichts des Umfangs zu kurz bemessen. Auch die Gewerkschaft und die Arbeiterkammer hätten manche Änderungen kritisiert. Die Stadt wäre aber nicht auf die Kritik eingegangen. Die Rednerin forderte mehr Mitsprache der Personalvertretung und eine Änderung der Überstundenformulierung und brachte dementsprechende Anträge ein.

LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) erklärte, dass mit einer einzigen Novelle gleich sechs Gesetzesänderungen stattfinden würden. Das sei nicht sehr übersichtlich und transparent. Er sei der Meinung, dass allerdings die Vorteile der Novelle überwiegen würden. Die ÖVP werde daher dem Antrag zustimmen. Aufgrund der Arbeitszeitänderungen würden, laut Stadt Wien, etwa 1.800 Bedienstete mehr gebraucht, so Ulm. Das würde einen enormen finanziellen Aufwand bedeuten und sei für ihn unverständlich. Besonders kritisierte er zu viele Frühpensionierungen und ein kompliziertes Besoldungsrecht. Er brachte zwei dementsprechende Anträge ein.

LAbg. Ing. Christian Meidlinger (SPÖ) erklärte, dass es sich um eine Anpassung des Arbeits-, und Urlaubsrechts und der Umsetzung von EU-Richtlinien handle. Er sei über die Arbeitszeitnovelle "sehr froh". Zur Begutachtung wären sechs Wochen zur Verfügung gestanden. Das Gesetz sei modern und würde den DienstnehermerInnen entgegen kommen. Jedes Arbeitszeitmodell werde gemeinsam mit der Personalvertretung verhandelt, versprach Meidlinger. Das Urlaubsrecht sei "das beste", da es den MitarbeiterInnen viele Vorteile bringen würde. Kein Arbeitszeitmodell passiere ohne Einbindung der Bediensteten, dies sei vorbildlich. Meidlinger verwies abschließend darauf, dass Menschen, die in Frühpension gehen würden, nicht freiwillig gehen würden, sondern krank wären. (Forts.) cwk/pla

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(RK vom 27.11.2008)