Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 15.10.2008:
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Wiener PatientInnenanwalt zur Flugrettungsdebatte

Wien (RK). Im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um die Finanzierung der Flugrettung meldet sich am Mittwoch auch der Wiener Pflege-, PatientInnen- und Patientenanwalt zu Wort. Konrad Brustbauer schließt sich aber nicht nur dem Standpunkt an, dass die Finanzierung der Flugrettung auf eine solide Basis gestellt ...

Wien (RK). Im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um die Finanzierung der Flugrettung meldet sich am Mittwoch auch der Wiener Pflege-, PatientInnen- und Patientenanwalt zu Wort. Konrad Brustbauer schließt sich aber nicht nur dem Standpunkt an, dass die Finanzierung der Flugrettung auf eine solide Basis gestellt werden muss: "Man kann nicht eine öffentliche Aufgabe wie die Flugrettung einfach in private Hände geben, wie dies das Innenministerium vor Jahren getan hat und dann hoffen, dass marktwirtschaftliche Selbstregelungsmechanismen greifen." Was freier Markt auf dem Sozial- und Gesundheitssektor anrichten kann, bekommt die Wiener PatientInnenanwaltschaft Jahr für Jahr besonders nach der Skisaison zu hören. So mancher private Flugunternehmer ohne Kassenvertrag wartet schon am Pistenrand um auch Verunfallte, die mit dem Lift ins Tal gebracht werden könnten, um ein paar tausend Euro ins Krankenhaus zu fliegen, womöglich auch noch in eine Privatklinik statt in ein öffentliches Spital, sodass schon die nächste Kostenfalle auf die PatientInnen wartet. "In der Aufregung rund um einen Hubschraubereinsatz denkt kaum ein Patient an die Kosten und meist verlangt man den Hubschraubereinsatz ja gar nicht selbst", gibt Brustbauer zu bedenken: "Eine Familie, die es sich vielleicht gerade leisten kann, ihr Kind am Schulskikurs teilnehmen zu lassen, kann mit einem Schlag wegen eines Hubschraubereinsatzes auf Jahre verschuldet sein."

Keinesfalls hält Brustbauer ausdrücklich fest, möchte er seriöse Flugrettungsunternehmen oder -organisationen in Misskredit bringen. Die Flugrettung sei insgesamt eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Hand, die man durchaus mit privatwirtschaftlicher Hilfe durchführen könne. Wie bei jedem anderen öffentlichen Auftrag sollte es aber trotzdem nicht passieren, dass man private Flugrettungsdienste zwingt, betriebswirtschaftliche Grenzkosten zu unterschreiten. "Denn wenn eine private Organisation bei Rettungsflügen draufzahlt, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Marktmechanismen gebieten, sich eine 'Ersatzquelle' zu suchen, nämlich direkt die transportierten PatientInnen", so Brustbauer. Dem ÖAMTC zollt Brustbauer Respekt und Anerkennung, weil man dort diesen Weg nicht beschreiten will, aber auf das Problem dennoch deutlich und zeitgerecht aufmerksam mache.

Lösungen finden, die nicht zu Lasten der PatientInnen gehen.

"Als PatientInnenanwalt trete ich für Lösungen ein, die nicht zu Lasten der PatientInnen gehen. Ganz im Gegenteil; es muss für die PatientInnen sogar zu deutlichen Verbesserungen kommen, was das Kostenrisiko betrifft", mahnt Brustbauer ein. Es sei - abgesehen von besonders riskanten und durch Privatversicherungen abzusichernden Extremsportarten, wozu sicher keine Breiten- oder Volkssportart gezählt werden dürfe - mit einem gerechten Sozialversicherungssystem nicht vereinbar, dass die vorläufige Einschätzung einer Notrufeinrichtung, wonach ein Flugrettungseinsatz erforderlich sei, Wochen oder Monate später von einer Krankenkasse als doch nicht notwendig eingestuft werde und dann betroffene PatientInnen die Rechnung bekämen. "Rechtlich mag das korrekt sein, sozial gerecht ist es sicher nicht", meint Brustbauer unter Hinweis darauf, dass ein österreichweites überregionales Flugrettungsfinanzierungskonzept mit Kassenverträgen notwendig sei. Ob in Form eines Fonds, wie vom Verfassungsspezialisten Prof. Mayer vorgeschlagen, oder in einer sonst geeigneten Variante sei dahingestellt. Brustbauer: "Ich bin kein Finanzierungsexperte. Mir ist aber eine solide Finanzierung deshalb wichtig, weil nur diese verhindert, dass das schwächste Glied in der Kette, nämlich die Patientin oder der Patient, auf den Kosten sitzen bleibt", schließt der Wiener PatientInnenanwalt und mahnt damit ein, dass die nunmehrige Finanzierungssituation keinesfalls auf dem Rücken der PatientInnen ausgefochten werden dürfe. (Schluss) neu

Rückfragehinweis für Medien:

  • Gerhard Neustifter
    Leiter der Stabsstelle Administration, Presse
    Wiener Pflege-, Patientinnen-
    und Patientenanwaltschaft
    Telefon: 587 12 04-82991
    Mobil: 0676 8118 82991
    E-Mail: gerhard.neustifter@wien.gv.at
    www.patientenanwalt.wien.at/

(RK vom 15.10.2008)