Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 17.09.2008:
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Wählen per Briefwahl - was zu beachten ist

Wien (RK). Bei der Nationalratswahl am 28. September 2008 besteht erstmals die Möglichkeit, per Briefwahl die Stimme abzugeben. Der ausgefüllte Stimmzettel und die ausgefüllte Wahlkarte müssen dazu ausreichend frankiert mit der Post der zuständigen Wahlbehörde gesendet werden. Mit einer Wahlkarte kann man im In- ...

Wien (RK). Bei der Nationalratswahl am 28. September 2008 besteht erstmals die Möglichkeit, per Briefwahl die Stimme abzugeben. Der ausgefüllte Stimmzettel und die ausgefüllte Wahlkarte müssen dazu ausreichend frankiert mit der Post der zuständigen Wahlbehörde gesendet werden.

So funktioniert die Briefwahl

Mit einer Wahlkarte kann man im In- und Ausland per Brief wählen. Man kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte wählen, muss aber auf jeden Fall vor Schließung des letzten Wahllokals in Österreich die Stimme abgeben. Das Datum, die lokale Uhrzeit und der Ort der Stimmabgabe müssen auf der Wahlkarte angegeben und mit Unterschrift bestätigt werden. Zusätzlich bestätigt man, dass der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde. Eine Zeugin oder ein Zeuge wird für den Wahlvorgang nicht mehr benötigt. Anschließend muss die Wahlkarte ausreichend frankiert per Post an die zuständige Wahlbehörde gesendet werden. Eine persönliche Abgabe der Wahlkarte bei der Wahlbehörde ist gesetzlich nicht gestattet.

Ein wichtiger Hinweis für alle, die die Wahlkarte für die Briefwahl verwenden wollen: Die Wahlkarte muss komplett ausgefüllt werden. Wenn das Datum nicht auf der Wahlkarte angegeben wird, oder die Unterschrift der Wahlberechtigten bzw. des Wahlberechtigen auf der Wahlkarte fehlt, ist die Stimme aus wahlrechtlichen Gründen nichtig. Das gilt auch, wenn die Wahlkarte nicht per Post der zuständigen Wahlbehörde übermittelt wird.

Wichtige Termine für die Stimmabgabe per Briefwahl Die Wahl per Brief hat auf jeden Fall vor Schließung des letzten

Wahllokals in Österreich, Sonntag, 28. September 2008 um 17.00 Uhr zu erfolgen. Bis spätestens am 6. Oktober 2008, 14.00 Uhr, muss die Wahlkarte bei der zuständigen Wahlbehörde eingelangt sein.****

Wie kann man eine Wahlkarte beantragen?

Eine Wahlkarte kann bis zum 24. September 2008 schriftlich (Online, E- Mail, Fax oder formloser schriftlicher Antrag), bzw. bis zum 26. September 2008, 12.00 Uhr persönlich beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Unter www.wahlen.wien.at gibt es auch die Möglichkeit Online die Wahlkarte zu beantragen. Dieses Service ist sehr erfolgreich. Über 35.000 Wahlkarten wurden über diesen Weg bereits beantragt.

Alles Infos unter www.wahlen.wien.at oder im Stadtinformationszentrum unter 01/525 50

Unter www.wahlen.wien.at können sich übrigens die WienerInnen auch über Details zur Briefwahl und viele weitere Fragen rund um die Nationalratswahl 2008 informieren. Und dieses Service wird gerne angenommen. Bis zum Wahltag rechnet die Wiener Wahlbehörde mit rund 125.000 Zugriffen innerhalb der 2 Monate vor der Wahl. Weitere Informationen sind im Stadtinformationszentrum unter der Telefonnummer 01/525 50 erhältlich. (Schluss) gph

  • Rückfragehinweis für Medien:
    Gabriele Philipp
    Mediensprecherin StRin Sandra Frauenberger
    Tel.: 4000/81 295
    Mobil: 0676/8118 81295
    E-Mail: gabriele.philipp@wien.gv.at

(RK vom 17.09.2008)