Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 04.06.2008:
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Wiener Gemeinderat (7)

Wien (RK). In seiner Antwort unterstrich BGM Dr. Michael Häupl (SPÖ) dass der angesprochene Vergabevorgang mehrfach Gegenstand von Vergabekontrollverfahren und vor dem Vergabekontrollsenat war. Es haben sich keine Hinweise auf jene "Ungereimtheiten" ergeben. Weiters hielt er fest, dass Wiener Wohnen bei der ...

Wien (RK). In seiner Antwort unterstrich BGM Dr. Michael Häupl (SPÖ) dass der angesprochene Vergabevorgang mehrfach Gegenstand von Vergabekontrollverfahren und vor dem Vergabekontrollsenat war. Es haben sich keine Hinweise auf jene "Ungereimtheiten" ergeben. Weiters hielt er fest, dass Wiener Wohnen bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen nicht der Mithilfe potenzieller Anbieter bedürfe. Beim angesprochenen "Entwurf der Ausschreibung" handle es sich um ein internes Arbeitspapier. Das Leistungsverzeichnis verfüge über 1214 Positionen, die 300%ige Abweichung gegenüber dem internen Arbeitspapier betraf zwei Positionen und sei sachlich erklärbar. Betreffend Aussetzung der Ausschreibung hob der Redner hervor, dass das Bundesvergabegesetz 2006 kein Aussetzen der Vergabe kenne. Es sei völlig überzogen, jeden einzelnen Vergabevorgang der letzten Jahre nachzuprüfen. Bei konkreten Verdachtsmomenten werde die Interne Revision von Wiener Wohnen die Vorgänge überprüfen. Sollten sich im Zuge behördlicher Ermittlungen oder auch im Zuge des Strafverfahrens gesetzeswidrige Rechtsabsprachen bewahrheiten, werde man dafür sorgen dass es zu keiner Schädigung der Mieter kommen wird. Wiener Wohnen sei bemüht, bestmögliche Preise zu erzielen und darauf festgelegt, Aufträge nur im Offenen Verfahren und nach Billigstbieterprinzip zu vergeben. Externe Sachverständige, derer sich Wiener Wohnen bediene, seien beauftragt, spezielles Augenmerk auf Preisabsprachen zu legen. Bezüglich Veröffentlichung der Angebotseröffnung im Amtsblatt der Stadt Wien hielt Häupl fest, dass diese bereits 5 Tage vor dieser Bekanntmachung im allein maßgebenden Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Abschließend unterstrich er, dass, sollte es zu rechtswidrigen Absprachen gekommen sein, man auf jeden Fall reagieren werde. Es sei jedoch auch mit Konsequenzen zu rechnen, wenn rechtlich nachgewiesen würde, das Gesetz nicht verletzt zu haben.

GR Johann Herzog (FPÖ) unterstrich, dass die Opposition zur Kontrolle verpflichtet sei. Es gebe eine Reihe von Missständen im Bereich Wiener Wohnen, erstmals seit vielen Jahren liege jedoch eine detaillierte Aufschlüsselung vor. Eine Verwicklung von Bediensteten der Stadt Wien sei nicht auszuschließen. Die Ergebnisse des Vergleiches des Leistungsverzeichnisses 2007 mit dem angeblichen Rahmenvertrag deutliche Unterschiede ergebe. Detaillierte Unterlagen würden aufzeigen, dass es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei, eine generelle Überprüfung von Vergabevorgängen müsse seitens der Stadt dringend durchgeführt werden.

Es sei sehr schwierig, Informanten zu finden, da mit Sanktionen seitens der Stadt zu rechnen sei, so GR David Ellensohn (Grüne). MieterInnen von Wiener Wohnen würden immer wieder Schaden durch höhere Kosten für u.a. Sperrmüll, Rasenpflege etc. nehmen. Es sei notwendig und wert, auch die Baupolizei in Wien genauer zu überprüfen. Er glaube nicht, dass sich ein Oppositionspolitiker entschuldigen müsse.

GR Ing. Mag. Bernhard Dworak (ÖVP) berichtete, dass es immer wieder Beschwerden über erhöhte Betriebskosten seitens der MieterInnen gebe, Konsequenzen würden jedoch ausbleiben. Die interne Kontrolle bei Wiener Wohnen versage sehr oft, Verantwortliche seien hier zur Rechenschaft zu ziehen. Unabhängige würden einen fairen Umgang mit Geldern der Mieter gewährleisten.

GR Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) hob hervor, dass Wiener Wohnen europaweit die größte Immobilienverwaltung sei. Durch Neubau und Sanierung würden jährlich rund 280.000 Kleinbauleistungen vergeben. 400 Ausschreibungen pro Jahr würden durchgeführt. Man könne insgesamt sehr stolz auf die korrekte Abwicklung in derart großen Dimensionen sein. Die Stadt Wien und Wiener Wohnen seien im höchsten Maß daran interessiert dem Wiener Vergaberechtsschutzgesetz Folge zu leisten. Wenn konkrete Verdachtsmomente vorlägen, werde sich die Interne Revision von Wiener Wohnen darum kümmern.

Das abgeschaffte Hausbesorgergesetz habe nichts mit Vergabeverfahren zu tun, kritisierte GR Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ). Es sei verständlich, dass bei derart vielen Vergabeabwicklungen auch Fehler passieren können, die man dann aber auch aufzeigen müsse. Interne Kontrollsysteme und nachträgliche Kontrolle seien unerlässlich. Das Kontrollamt sei fachlich eine sehr gute Einheit, die es aufzuwerten gelte. Bei Ausgliederungen sei eine Ausweitung der Prüfkompetenz unabdingbar. Zum aktuellen Fall stellte der Redner fest, dass die Unschuldsvermutung für alle Beteiligten gelte, die Vorfälle seien jedoch auf jeden Fall aufklärungsbedürftig. (Forts.) mos/gse

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(RK vom 04.06.2008)