Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 04.06.2008:
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Ludwig: Verbesserte Sanierungs-Anforderungen durch Techniknovelle

Ludwig: Verbesserte Sanierungs-Anforderungen durch Techniknovelle

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Wien (RK). Zentrale Elemente der Techniknovelle sind höhere energetische Mindestanforderungen an Gebäude und ein verpflichtender Energieausweis. "Damit setzen wir nicht nur im Neubau einen weiteren Meilenstein für den Klima- und Umweltschutz, sondern auch im Bereich der Sanierungen. Hauptziel der Techniknovelle ist ...

Wien (RK). Zentrale Elemente der Techniknovelle sind höhere energetische Mindestanforderungen an Gebäude und ein verpflichtender Energieausweis. "Damit setzen wir nicht nur im Neubau einen weiteren Meilenstein für den Klima- und Umweltschutz, sondern auch im Bereich der Sanierungen. Hauptziel der Techniknovelle ist es vor allem, die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Davon profitieren - durch geringere Heizkosten - die Mieterinnen und Mieter", betont Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig. Besonderes Augenmerk wurde bei der Techniknovelle auf Sanierungen gelegt, die ein hohes Energieeinsparungspotential besitzen. Ab dem Inkrafttreten der Techniknovelle am 12. Juli 2008 müssen deshalb bei größeren Sanierungsprojekten - auch bei Vorhaben, die nicht bewilligungspflichtig sind - höhere Anforderungen u.a. an die Wärmedämmung und den Schallschutz erfüllt und Energieausweise eingeholt werden.****

Die Bestimmungen der Techniknovelle kommen bei Sanierungsvorhaben bei Gebäuden mit mehr als 1.000m2 Gesamtnutzfläche zum Tragen, sofern mehr als 25 Prozent dieser Nutzfläche von baulichen Maßnahmen betroffen sind. Und zwar dann, wenn bis zum Stichtag 12. Juli 2008 weder eine Baubewilligung für die Sanierung vorliegt, noch ein Bauansuchen gestellt wurde bzw. eine Bauanzeige vorliegt. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen der Techniknovelle gelten aber auch für nicht bewilligungspflichtige Vorhaben, wenn diese nach dem 12. Juli 2008 durchgeführt werden. Ein Beispiel dafür ist das alleinige (nicht bewilligungspflichtige) Anbringen einer Wärmedämmung an einer Fassade, sofern das Gebäude mehr als 1.000m2 Gesamtnutzfläche hat und mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle mit einer Wärmedämmung versehen werden.

Wohnbaustadtrat Michael Ludwig: "Im Bereich der Sanierungen setzt die Stadt Wien, etwa durch die Förderschiene Thewosan, seit Jahren wichtige Maßnahmen zur Energieeinsparung und für einen verbesserten Klima- und Umweltschutz. Durch die Techniknovelle verstärken wir diese Anstrengungen und legen neue, noch höhere ökologische Standards fest."

Nähere Informationen über die Techniknovelle:

Auskünfte über die Techniknovelle sind bei den Interessensvertretungen in der Wirtschaftskammer Wien und bei der MA 37- Baupolizei (Tel.: 4000-8037) erhältlich. Weiters auf der Homepage der Baupolizei unter: www.bauen.wien.at , unter der Rubrik "Bautechnische Verordnungen".

Die Techniknovelle wurde mit LGBl. für Wien Nr. 24/2008 am 11.4.2008 kundgemacht. Die Bautechnik-Verordnung, die die Detailregelungen dazu enthält, wurde am 3. Juni 2008 im Wiener Landesgesetzblatt verlautbart.

rk-Fotoservice: www.wien.gv.at/

(Schluss) da

(RK vom 04.06.2008)