Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.05.2008:
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Bettelverbot mit Kindern tritt am 4. Juni in Kraft

Wien (RK). Am 4. Juni tritt die Novelle zum Wiener Landessicherheitsgesetz betreffend des Verbotes von Kinderbettelei in Kraft. Damit machen sich alle Personen strafbar, die eine unmündige, minderjährige Person zum Betteln, in welcher Form auch immer, veranlassen oder diese bei der Bettelei mitführen. Bettelnde ...

Wien (RK). Am 4. Juni tritt die Novelle zum Wiener Landessicherheitsgesetz betreffend des Verbotes von Kinderbettelei in Kraft. Damit machen sich alle Personen strafbar, die eine unmündige, minderjährige Person zum Betteln, in welcher Form auch immer, veranlassen oder diese bei der Bettelei mitführen. Bettelnde Personen, die z.B. Kinder auf dem Schoß haben sowie Personen, die Kinder zum Betteln gezwungen oder angestiftet haben, können von der Polizei mit einer Geldstrafe von bis zu 700 Euro bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu einer Woche belegt werden.

Die Ressort zuständige Stadträtin Sandra Frauenberger nimmt das zum Anlass um nochmals zu verdeutlichen, dass im Vordergrund der Schutz der Kinder steht: "Es wäre unverantwortlich gewesen zu zuschauen, wie hier Kinder ausgebeutet und gegen Geld zum Betteln sogar verliehen werden. Die wenigsten Kindern werden von ihren eigenen Eltern beim Betteln mitgeführt. Würden wir hier nichts tun, werden diese Kinder jeglicher Zukunft beraubt. Sie kommen aus dem Teufelskreis Armut nie heraus." Daher hat die Stadt Wien über die Kinderdrehscheibe der MAG 11 auch ein umfassendes Sozialpaket geschnürt und zwar in enger Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern, dass den Kinder und ihren Familien helfen soll.

Nach einer intensiven sozialpädagogischen Betreuung in der Kinderdrehscheibe werden die betroffenen Kinder ihre Heimatländer zurückgebracht und dort in sozialen Krisenzentren, die nach Wiener Muster aufgebaut sind, weiter intensiv betreut, selbstverständlich unter Einbeziehung und direkter Zusammenarbeit mit den richtigen Eltern. Weiterer Teil dieses Sozialpaketes: SozialarbeiterInnen aus Rumänien und Bulgarien werden hier in Wien sowohl den Erwachsenen als auch den Kindern vermitteln, welche Maßnahmen in ihrem Heimatland getroffen werden, um ihnen zu helfen.

Selbstverständlich werde durch die Novelle keine Strafsanktion für unmündige Minderjährige eingeführt, es gehe um eine Normverdeutlichung gegenüber Erwachsenen, die Kinder ausbeuten, stellte die zuständige Stadträtin fest. Frauenberger unterstrich abschließend, dass Wien mit der Änderung des Landessicherheitsgesetzes und den Begleitmaßnahmen ganz bewusst auch gegen jene immer lauter werdende Stimmen, die in "law and order" Manier permanent ein generelles Bettelverbot einfordern, ein Signal setze. (Schluss) gph

  • Rückfragehinweis für Medien:
    Gabriele Philipp
    Mediensprecherin Stadträtin Frauenberger
    Te.: 4000/81295
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    E-Mail: gaberiele.philipp@wien.gv.at

(RK vom 30.05.2008)