Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 24.04.2008:
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Häupl und van Staa zu europäischem Reformvertrag

Wien (RK). In einer gemeinsamen Stellungnahme machten sich Donnerstag Vormittag die Landeshauptleute von Wien und Tirol, Michael Häupl und Herwig van Staa, anlässlich der Abstimmung über den Europäischen Reformvertrag im österreichischen Bundesrat für den Vertrag von Lissabon stark. Beide wiesen unisono auf die ...

Wien (RK). In einer gemeinsamen Stellungnahme machten sich Donnerstag Vormittag die Landeshauptleute von Wien und Tirol, Michael Häupl und Herwig van Staa, anlässlich der Abstimmung über den Europäischen Reformvertrag im österreichischen Bundesrat für den Vertrag von Lissabon stark. Beide wiesen unisono auf die Verbesserungen hin, welche dieser für die Bürgernähe und vor allem für die Städte, die Regionen und die einzelnen Bundesländer bedeutet.

"Der Reformvertrag bringt eine wesentliche Steigerung der demokratischen Mittel und des Mitspracherechtes für die Regionen und Städte", betont Bürgermeister Dr. Michael Häupl, der auch in seiner Funktion als Präsident des Ausschusses der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) Zufriedenheit signalisierte. "Der Vertrag garantiert mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung insbesondere durch die Einbeziehung der nationalen Parlamente in den europäischen Entscheidungsprozeß sowie durch die Ermöglichung europäischer Bürgerinitiativen", erklärt Häupl, der als RGRE- Präsident besonders die "erstmalige und ausdrückliche Anerkennung der lokalen und regionalen Selbstverwaltung" lobt. Landeshauptmann von Staa, der auch Leiter der österreichischen Delegation beim Europäischen Ausschuss der Regionen sowie Vizepräsident des AdR ist, sieht das ebenso: "Die Einführung des EU-Reformvertrages war eine Notwendigkeit, um die Handlungsfähigkeit der Organe in einer erweiterten Europäischen Union sicherzustellen. Gerade aus Sicht der Länder und Regionen bringt dieser Vertrag zusätzliche Möglichkeiten der Mitsprache. Ich verweise auf die Stärkung der Position des Ausschusses der Regionen, vor allem sein spezifisches Klagerecht wegen Verletzung des Subsidiaritätsprinzips." Diese Position sei auch von der österreichischen Delegation beim AdR stets gemeinsam vertreten worden, betont van Staa.

Bürgermeister Häupl weist zudem auf die praktischen Auswirkungen hin. Die Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge - beispielsweise die Versorgung der Menschen mit Wasser und Energie - werde in einem Protokoll zum Reformvertrag ausdrücklich als eigenverantwortliches Recht der Kommunen festgeschrieben. "Es kann uns damit also niemand zwingen, etwa die Wasserversorgung zu privatisieren", verdeutlicht der Wiener Bürgermeister.

"Der nun vorliegende Vertrag stellt im Vergleich zum Vertrag von Nizza eine wesentliche Verbesserung dar", bekräftigt Landeshauptmann van Staa abschließend. "Ein erheblicher Fortschritt ist auch, dass durch diesen Vertrag beiden Kammern der Nationalen Parlamente ein Klagerecht beim Europäischen Gerichtshof eingeräumt wird. Zudem bekommen auch die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit für mehr Mitsprache durch die Einführung von europäischen Volksbegehren und die Befugnisse des Europäischen Parlaments werden gestärkt." (Schluss) lui

(RK vom 24.04.2008)