Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 03.12.2007:
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Wehsely: Wien novelliert das Wiener Krankenanstaltengesetz

Wien (RK). "Nachdem mich der Wiener Pflege- und PatientInnenanwalt Dr. Brustbauer über den tragischen Fall eines Patienten, der nicht rechtzeitig von seiner Krebserkrankung erfuhr, informiert hat, ändert Wien nun das Krankenanstaltengesetz. Künftig müssen PatientInnen nachweislich über bösartige oder sonstige schwere ...

Wien (RK). "Nachdem mich der Wiener Pflege- und PatientInnenanwalt Dr. Brustbauer über den tragischen Fall eines Patienten, der nicht rechtzeitig von seiner Krebserkrankung erfuhr, informiert hat, ändert Wien nun das Krankenanstaltengesetz. Künftig müssen PatientInnen nachweislich über bösartige oder sonstige schwere Erkrankungen informiert werden", erklärte die Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely am Montag. Die Wiener Regelung gilt dann sowohl für stationäre als auch für tagesklinische und ambulante PatientInnen. Im Detail wird künftig im Artikel I des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 nach § 17 Abs. 1 lit. g lit. h eingefügt und folgendermaßen lauten: "Weisen nachgereichte Befunde auf bösartige oder sonstige schwere Erkrankungen hin, ist die Patientin oder der Patient nachweislich hievon in Kenntnis zu setzen und zu einer Befundbesprechung einzuladen. Die nachweisliche Verständigung der Patientin oder des Patienten sowie das Ergebnis einer allfälligen Befundbesprechung ist in der Krankengeschichte zu dokumentieren." Das Gesetz wird im Jänner dem Landtag vorgelegt und soll im April in Kraft treten. **** (Schluss) me

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    Mag. Michael Eipeldauer
    Mediensprecher StRin. Mag.a Sonja Wehsely
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    E-Mail: michael.eipeldauer@wien.gv.at

(RK vom 03.12.2007)