Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 27.11.2007:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Wien führt Zwei-Stunden-Parkschein ein

Wien führt Zwei-Stunden-Parkschein ein

Copyright: Pressefoto Votava

Download (0.44 MB)

Wien (RK). Die Stadt Wien führt ab 1. Februar 2008 den Zwei-Stunden- Parkschein ein. "Nach eingehender Prüfung und Abwägung der Vor- und Nachteile haben wir uns für die Einführung des Zwei-Stunden-Parkscheines entschieden. Im Sinne der BenutzerInnenfreundlichkeit folgen wir damit der weitgehenden Harmonisierung der ...

Wien (RK). Die Stadt Wien führt ab 1. Februar 2008 den Zwei-Stunden- Parkschein ein. "Nach eingehender Prüfung und Abwägung der Vor- und Nachteile haben wir uns für die Einführung des Zwei-Stunden-Parkscheines entschieden. Im Sinne der BenutzerInnenfreundlichkeit folgen wir damit der weitgehenden Harmonisierung der maximalen Parkdauer von 2 Stunden in den Bezirken mit Kurzparkzonen. Bestehende Ausnahmen in bestimmten Geschäftsstraßen mit einer maximalen Parkdauer von 1,5 Stunden werden im Interesse der Wiener UnternehmerInnen und Ihrer KundInnen auch weiterhin bestehen bleiben", betont Brauner. Zur Einführung des gelben Zwei-Stunden- Parkscheins bedarf es der Änderung zweier Verordnungen. Diese sollen in der nächsten Sitzung des Wiener Gemeinderates am 14. Dezember zur Abänderung eingebracht werden.****

Der Tarif für den neuen gelben Zwei-Stunden-Parkschein wird analog zu den aktuell geltenden Parkscheintarifen 2,40 Euro betragen. "Für uns steht bei der Einführung des Zwei-Stunden-Parkscheins der Servicegedanke im Vordergrund. Das Parkverhalten wird sich aber auch weiterhin an der unbedingt notwendigen und nicht an der höchstzulässigen Abstelldauer orientieren - unseren Erfahrungen zufolge werden Halb-Stunden-Parkscheine doppelt so häufig nachgefragt wie Eineinhalb-Stunden-Parkscheine", so Brauner:

Zudem lässt die Stadt Wien derzeit prüfen, ob die vorhandene Automateninfrastruktur in Wien für die Abgabe von Parkscheinen mitgenützt werden kann. "Wir wollen aus Gründen der Stadtbildgestaltung im öffentlichen Raum keine zusätzlichen Automaten im Wiener Straßenbild. Wir prüfen aber detailliert, ob und in welcher Form wir die bestehende Automateninfrastruktur für Zwecke des Verkaufs von Kurzparkscheinen nützen könnten", so die Vizebürgermeisterin.

Die Wiener Parkraumbewirtschaftung

Die Wiener Parkraumbewirtschaftung bevorzugt die AnrainerInnen bei der Parkplatzsuche im Wohnbezirk und ermöglicht Ihnen mit dem Parkpickerl bzw. einer Parkkarte (für Betriebe bzw. Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen) unbegrenzt zu parken, wo andere nach 2 Stunden den Parkplatz wieder verlassen müssen. Ausnahmen gibt es für Menschen mit Behinderungen. Die Parkscheinabgabe kann für Zeiträume von mindestens drei Monaten bis maximal 24 Monate auch pauschal bezahlt werden.

Die Parkraumbewirtschaftung führt zur

  • Verringerung der bezirksfremden Dauerparker
  • Verringerung der Falschparker (z.B. bei Halteverboten, Ladezonen
    etc.)
  • Verringerung des Parksuchverkehrs in den Bezirken mit
    Kurzparkzonenregelung
  • Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs.

Kurzparkzonen in Wien

Derzeit gilt in den Bezirken 1 bis 9 sowie im 20. Bezirk werktags von 9.00 bis 22.00 Uhr eine einheitliche, maximale Parkdauer von zwei Stunden. Eine Sonderregelung betrifft den 15. Bezirk in der gekennzeichneten Zone rund um die Wiener Stadthalle (täglich von 18.00 bis 23.00 Uhr; keine Gebührenpflicht im Juli und August).

Kurzparken in Wiener Geschäftsstraßen

Ausnahmen für insgesamt etwa 12.000 Stellplätze gibt es auf folgenden Wiener Einkaufsstraßen bzw. in Abschnitten* dieser Straßen - dort gilt nach wie vor die maximale Parkdauer von 1,5 Stunden. Diese maximale Parkdauer gilt auch für Parkpickerl- und ParkkartenbesitzerInnen.

  • 2. Bezirk:
    Praterstraße*
    Taborstraße*
  • 3. Bezirk:
    Landstraßer Hauptstraße*
    Fasangasse*
    Erdbergstraße*
    Kardinal-Nagl-Platz*
  • 4. Bezirk
    Wiedner Hauptstraße
    Rechte Wienzeile
  • 5. Bezirk
    Reinprechtsdorfer Straße
    Matzleinsdorfer Platz
  • 6. Bezirk
    Mariahilfer Straße
  • 7. Bezirk
    Mariahilfer Straße
    Neubaugasse
    Lerchenfelder Straße
  • 8. Bezirk
    Lerchenfelder Straße
    Josefstädter Straße
    Alser Straße
  • 9. Bezirk
    Alser Straße
  • 20. Bezirk
    Wallensteinstraße*
    Klosterneuburger Straße*

Verkaufsstellen für Kurzparkscheine

Kurzparkscheine können derzeit in den Wiener Trafiken, bei allen Vorverkaufsstellen der Wiener Linien, bei insgesamt 40 Fahrscheinautomaten an zentral gelegenen U-Bahn-Stationen, bei den Autofahrerklubs ARBÖ und ÖAMTC sowie bei 80 % aller Wiener Tankstellen und vereinzelt in der Gastronomie bezogen werden.

Parkscheine bei 170 Tankstellen

Bereits Anfang November wurde der Kauf von Kurzparkscheinen in Wien weiter optimiert. In Kooperation mit der Firma Lekkerland ist die Vertriebsschiene über Tankstellen massiv ausgebaut worden. Der Parkscheinkauf ist seit November an 80 % der Wiener Tankstellen (rund 170 Standorte) möglich. Das bedeutet für die AutofahrerInnen vor allem in den Abendstunden eine Erleichterung. Auf www.wien.gv.at/ ist eine Liste der 170 Tankstellen elektronisch abrufbar.

SMS-Parken wird immer beliebter

SMS-Parken wird immer beliebter. Alleine im September wurden beim Handyparken fast 10.000 Neuanmeldungen registriert. Im Oktober waren es ca. 8.800 Anmeldungen. Insgesamt Für die Nutzung des SMS-Parkens ist eine Registrierung auf www.handyparken.at unter Bekanntgabe der Mobilfunknummer und des KFZ-Kennzeichens sowie die Aufladung eines Parkguthabens auf ein virtuelles Parkkonto notwendig. Über das Mobiltelefon kann durch Senden einer SMS mit der gewünschten Parkdauer an die Mobilnummer 0664/660 09 90 ein elektronischer Parkschein gelöst werden.

Neue Parkzonenregelung seit 1.9. - Erste Bilanz

Mit 1. September trat die neue Regelung für Kurzparkzonen in Wien in Kraft. Damit wurde in den Bezirken 1 bis 9 sowie im 20. Bezirk eine einheitliche, maximale Parkdauer von zwei Stunden eingeführt. Zusätzlich wurde die Kurzparkzonenregelung auf 22.00 Uhr ausgedehnt, im 15. Bezirk bei der Stadthalle bis zur Johnstraße ausgeweitet sowie nach 21 Jahren erstmals eine Tarifanpassung vorgenommen.

Zwischen August und Ende Oktober wurden 12,2 Millionen neue Parkscheine an die Verkaufsstellen ausgegeben. Insgesamt wurden im Zuge der Tarifumstellung 26 Millionen neue Parkscheine geordert. Vom 17. August bis Ende Oktober 2007 wurden von 30.266 KundInnen Parkscheine alten Tarifs durch die Stadt Wien (Zahlen ohne ARBÖ und ÖAMTC) im Wert von ca. 900.000 Euro zurückgenommen.

Die Umtauschmöglichkeit in den Vorverkaufsstellen der Wiener Linien sowie beim ÖAMTC und dem ARBÖ endet mit 30. November. Bei allen Stadtkassen der MA 6 in den Magistratischen Bezirksämtern können Parkscheine noch bis Jahresende 2007 umgetauscht werden. Nach dem Jahresende 2007 können alte Parkscheine weiterhin in der Stadthauptkasse im Wiener Rathaus umgetauscht werden.

rk-Fotoservice: www.wien.gv.at/

(Schluss) wha

  • Rückfragehinweis:
    Mag.a Cécile-Veronique Kochwalter
    Mediensprecherin Vizebürgermeisterin Mag.a Renate Brauner
    Tel: 01/4000-81 219
    Handy: 0676/8118 81219
    E-Mail: cecile.kochwalter@wien.gv.at
    Mag. Wolfgang Hassler
    Mediensprecher Vizebürgermeisterin Mag.a Renate Brauner
    Tel.: 01/4000-81 845
    Handy: 0676/8118 81845
    E-Mail: wolfgang.hassler@wien.gv.at

(RK vom 27.11.2007)