Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 14.11.2007:
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Wiener PatientInnenanwalt zum Thema Krankentransporte

Wien (RK). In Medienberichten ist der Eindruck entstanden, es sei durch Wartezeiten, die mit Krankentransporten mitunter verbunden sind, zu schwerwiegenden Gesundheitsfolgen für PatientInnen gekommen. Dieses Missverständnis klärt der Wiener Patientenanwalt Dr. Brustbauer auf: "Es besteht ein wesentlicher Unterschied ...

Wien (RK). In Medienberichten ist der Eindruck entstanden, es sei durch Wartezeiten, die mit Krankentransporten mitunter verbunden sind, zu schwerwiegenden Gesundheitsfolgen für PatientInnen gekommen. Dieses Missverständnis klärt der Wiener Patientenanwalt Dr. Brustbauer auf: "Es besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen Rettungseinsätzen und Krankentransporten. Die konkrete Gefahr gesundheitlicher Folgen besteht natürlich nur bei Verzögerungen bei Rettungseinsätzen."

Verzögerungen bei Rettungseinsätzen sind jedoch, soweit die PatientInnenanwaltschaft in Wien damit befasst wurde, nicht systembedingt und es gebe auch keine besondere Beschwerdeanhäufung, die darauf hinweisen. In aller Regel ist der Rettungswagen binnen weniger Minuten beim Patienten. Natürlich spielen Dinge, wie etwa die Verkehrssituation, auch eine Rolle.

Wenn es bei Krankentransporten zu Verzögerungen kommt, also etwa, wenn ein Patient zwecks einer geplanten Behandlung in ein Spital und von dort wieder nach Hause gebracht wird, ist das für den Patienten zwar unangenehm, aber nicht mit negativen Folgen für die Gesundheit verbunden. "Natürlich ist zu überlegen, wie es auch diesbezüglich zu Verbesserungen für die PatientInnen kommen kann", schließt Brustbauer (Schluss) neu

  • Rückfragehinweis:
    Gerhard Neustifter
    Leiter der Stabsstelle Administration, Presse
    Wiener Pflege-, Patientinnen-
    und Patientenanwaltschaft
    4., Schönbrunner Straße 7
    Tel.: (+431)5871204/82991, Mobil 0676/811882991
    Fax: (+431)5863699 Fax auf PC: (+431)58712049982991
    E-Mail: gerhard.neustifter@wien.gv.at
    www.patientenanwalt.wien.at/

(RK vom 14.11.2007)