Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.08.2007:
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FAG: Städtebund fordert 150 Mio. für überörtliche Aufgaben

FAG: Städtebund fordert 150 Mio. für überörtliche Aufgaben

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Wien (RK). "Die 250 Mitgliedsgemeinden des Österreichischen Städtebundes warnen eindringlich davor, Städten, Großgemeinden und zentralen Orten die für das Funktionieren der kommunalen Strukturen notwendigen Mittel vorzuenthalten", erklärte heute, Mittwoch, Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger im Rahmen eines ...

Wien (RK). "Die 250 Mitgliedsgemeinden des Österreichischen Städtebundes warnen eindringlich davor, Städten, Großgemeinden und zentralen Orten die für das Funktionieren der kommunalen Strukturen notwendigen Mittel vorzuenthalten", erklärte heute, Mittwoch, Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger im Rahmen eines Pressegesprächs im Vorfeld der politischen Gespräche zwischen den FAG-Partnern (Bund vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen, Länder, Städtebund, Gemeindebund) Anfang September. Der Städtebund fordert daher im Finanzausgleich 150 Millionen Euro mehr für überörtliche Aufgaben in Städten, 125 Millionen Euro Abgeltung für Bezirksverwaltungsaufgaben von Statutarstädten, den vollen Erhalt des abgestuften Bevölkerungsschlüssels und ein Ende der Praxis der Aufgabenübertragungen an Städte in der FAG-Periode.****

Weninger: "Aufgaben der Städte nachhaltig finanzieren"

"Wir brauchen einen Finanzausgleich, der sich an den zu lösenden Aufgaben und am Funktionieren von Strukturen für alle NutzerInnen orientiert. Kurz gefasst: 'Geld muss Aufgabe folgen' - und städtische Aufgaben im Ballungsraum bzw. für das Umland müssen vernünftig finanziert werden, genauso wie Aufgaben im ländlichen Raum", so Weninger, der sich entschieden gegen ein Aufrechnen von städtischem und ländlichem Raum wendet. "Aber Österreichs Städte können nicht weiterhin überörtliche Leistungen erbringen, wenn es dafür kaum Abgeltungen gibt und gleichzeitig immer neue Aufgaben übertragen werden", erklärte Weninger. "Wir fordern daher 150 Millionen zusätzlich an frischem Geld für Österreichs Städte für überörtliche Aufgaben", steckte Weninger die Linie des Städtebundes in den FAG-Gesprächen ab.

Städte profitieren zu wenig von Ertragsanteilen

In der Phase von 2001 bis 2005 stiegen die laufenden Einnahmen der Gemeinden um 2,4% per anno. Während die Einnahmen der eigenen Steuern (z.B. Kommunalsteuer, Grundsteuer etc.) um 2,7 % jährlich wuchsen, entwickelten sich die Einnahmen aus Ertragsanteilen mit 1,1 % Wachstum jährlich sehr bescheiden.

In Gemeinden über 10.000 EW kam es zwischen 2001 und 2005 zu einem Rückgang im Aufkommen der Ertragsanteile um 2,1 %. Hier gehören die Landeshauptstädte eindeutig zu den Verlierern, während Kleingemeinden mit Zuwächsen von 3,0 % bzw. 2,6 % bis 5.000 EW bzw. 10.000 EW eindeutig zu den Gewinnern zählen.

Zwischen 2001 und 2006 haben Österreichs Städte und Gemeinden real Verluste von bis zu 7% bei den Ertragsanteilen erlitten - erst 2006/07 wurden inflationsbereinigt wiederum die Werte des Jahres 2001 erreicht. "In der Zwischenzeit haben die Städte von ihrer Substanz gelebt, was sich natürlich negativ auf die Investitionsmöglichkeiten ausgewirkt hat. Es daher umso bemerkenswerter, dass es Städte und Gemeinden geschafft haben, jedes Jahr die Maastricht-Ziele einzuhalten", so Weninger.

Städten fehlt Spielraum für Investitionen

Die laufenden Ausgaben nahmen zwischen 2001 und 2005 jährlich um 3,4 % zu, was vor allem durch die überdurchschnittlichen Zuwächse bei den "Sozialausgaben" (Sozialhilfe, Gesundheit, Pflege etc.) um 4,8 % zurückzuführen ist. Dieses Ausgabenwachstum in einzelnen Aufgabensegmenten bedingt eine Abnahme der Möglichkeit der Städte, aktive Finanzpolitik zu betreiben, d.h. der Spielraum für Investitionen sinkt immer weiter. "Fehlende Investitionen in Städten schwächen schließlich die gesamte regionale Wirtschaft und wirken sich sofort auf die Konjunkturdynamik aus, da geschätzte 50 % der öffentlichen Investitionen auf kommunaler Ebene stattfinden", meint Weninger.

Statutarstädte sind Stiefkinder des Finanzausgleichs

Statutarstädte sind zugleich Stadt und Bezirkshauptmannschaft. Diese Städte (Wien, St. Pölten, Wiener Neustadt, Krems, Waidhofen/Ybbs, Eisenstadt, Graz, Rust, Linz, Steyr, Wels, Villach, Klagenfurt, Salzburg, Innsbruck) erbringen - mit Ausnahme einiger Sonderregelungen - neben ihren normalen Aufgaben Bezirksverwaltungstätigkeiten ohne jegliche Abgeltung. Dabei fallen diese Aufgaben von den Kompetenzen her in den Aufgabenbereich des Bundes bzw. des jeweiligen Landes. Diese Aufgabe der Hoheitsverwaltung belastet die Statutarstädte jährlich mit einem Aufwand von 50 Euro pro EinwohnerIn - ohne dafür aus dem Finanzausgleich einen Ersatz für den Mehraufwand zu erhalten.

Transferlasten belasten Gemeindebudgets immer stärker

Österreichs Städte kämpfen zudem seit Jahren mit einer immer stärkeren Belastung durch Transferzahlungen an Bund, Länder, Verbände und Fonds (z.B. Landesumlagen, Spitalsumlagen etc.). Städte mit mehr als 25.000 EW repräsentieren 25 % der Bevölkerung Österreichs, tragen dabei sage und schreibe 62 % aller Transferlasten auf Gemeindeebene. Diese Transfers wirken in den Gemeindebudgets als "Wachstumsbremsen". Der leicht positive Transfersaldo Anfang der neunziger Jahre hat sich bis 2006 zu einer Transferlücke von knapp 600 Millionen Euro ausgeweitet. Weninger: "Dieses Transferunwesen muss in der Staats- und Verwaltungsreform synchron mit den Gesprächen zum FAG behandelt werden." Dieses ineffiziente Transfersystem werde laut Städtebund auch vom Rechnungshof in aktuellen Berichten aufgegriffen.

Immer weniger Abgabenerträge für Gemeinden und Städte

Die Abgabeneinnahmen teilen sich bei Berücksichtigung der Transferbelastungen der Gemeinden anteilig wie folgt auf die Gebietskörperschaften auf: Hatte der Bund 1995 noch einen Anteil von 49,5 %, so verzeichnete er 2006 bereits einen Anteil von 53,5 %. Im Gegenzug mussten die Gemeinden (mit Wien als Gemeinde) einen anteiligen Rückgang von 20,1 % auf 17,9% hinnehmen.

Die daraus resultierenden Mindereinnahmen für die Gemeinden von jährlich rund 1,2 Milliarden Euro und die deutliche Verschiebung von Aufgaben an die Gemeinden im Rahmen des Grauen Finanzausgleichs - dabei vor allem an die Städte - vergrößert die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben zunehmend.

Grauer Finanzausgleich: "Sparen" auf Kosten der Städte

Eine Evaluierung des laufenden Finanzausgleichs (seit 1. Jänner 2005) zeigt deutlich, dass der Bund laufend steuerliche Maßnahmen setzt, was zu Einnahmenschmälerungen in den Städten und Gemeinden führt. Unter diesem sogenannten "Grauen Finanzausgleich" versteht man zudem die Verschiebung von Aufgaben und Ausgaben zu Städten und Gemeinden während der Finanzausgleichsperiode durch Bundes- und Landesgesetze, die weder vom Bund noch vom Land ausreichend dotiert sind.

  • KMU-Paket 2006 (Steuerentlastung für KMUs): ca. 22 Mio. Euro
    Gemeindeanteil
  • Normverbrauchsabgabe (neuer Vergütungstatbestand): ca. 2,3 Mio.
    Euro Gemeindeanteil
  • Entfall Erbschafts- und Schenkungssteuer: ca. 15,3 Mio. Euro
    Gemeindeanteil
  • Grundsteuer: Fehlende Grundsteueranpassung bzw.
    Nichtdurchführung der Hauptfeststellung verursacht jedes Jahr
    Einnahmenausfälle in Milliardenhöhe!
  • Nachmittagsbetreuung: Der zusätzliche Mehraufwand ist von
    Schulstadt zu Schulstadt sehr unterschiedlich (Raumreserven
    etc.). So beträgt der Mehraufwand in der Stadt Salzburg im
    Schuljahr 2006/07 etwa 1 Mio. Euro, ohne Berücksichtigung des
    investiven Mehraufwandes.
  • Hochsicherheitspass: Keine ausreichende Abgeltung für Mehrkosten
    in Städten.

"Im Grauen Finanzausgleich werden teilweise nicht nur Kompetenzordnungen durchbrochen (z.B. Übernahme der Finanzierung von LehrerInnenstunden in der Nachmittagsbetreuung), sondern er dient übergeordneten Gebietskörperschaften überdies zur Abwälzung von Kosten auf Städte und Gemeinden und damit der budgetären Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von Erfolgen beim Sparen - aber auf Kosten anderer Gebietskörperschaften", zeigt Städtebund- Generalsekretär Weninger die Konsequenzen des Grauen Finanzausgleichs auf.

KDZ-Trendberechnung: Keine Trendwende bei Stadtfinanzen

Eine aktuelle KDZ-Trendberechnung (KDZ - Zentrum für Verwaltungsforschung) für die Phase 2006 bis 2011 zeigt, dass vor allem Landeshaupt- und Statutarstädte auch weiterhin kaum Finanzmittel für Investitionen oder Tilgungen zur Verfügung haben.

Die Ertragsanteile sollen bei einem angenommenen Ertragsanteilewachstum von 4 % per anno deutlich geringer wachsen als die laufenden Transferzahlungen in Höhe von 6,5 % per anno.

Bei einer angenommenen Variante mit einem durchschnittlichen Ausgabenwachstum (also etwa 6 %) kommt es zu einer Stagnation bei der laufenden Gebarung in den Gemeindebudgets - eine Erholung der Gemeindefinanzen wäre damit trotz der von WIFO und IHS erstellten guten Wirtschaftsprognosen ausgeschlossen.

Kommt es allerdings durch die demografische Entwicklung, durch einen Konjunkturrückgang oder neue kommunale Belastungen (etwa im Zuge der Steuerreform 2010) zu einem überproportionalen Ausgabenwachstum (also etwa 9 %) der Gemeinden, so muss von einer deutlichen Verschlechterung der laufenden Gebarung ausgegangen werden. Dies würde in erster Linie die Budgets der Landeshaupt- und Statutarstädte ins Mark treffen.

"Österreichs Städte müssen im Finanzausgleich vom Bund klare Signale bekommen, wie es bei der Steuerreform 2010 und im Sozial- und Gesundheitsbereich exakt aussieht - Stichwort Krankenanstalten, Pflege, Mindestsicherung. Wir können als Städte nicht den Goldesel der Nation spielen und Mittel für Aufgaben aufbringen, die eigentlich andere zu finanzieren haben", so Weninger.

Abgestufter Bevölkerungsschlüssel für Städte essenziell

In den vergangenen Wochen wurde mehrmals Kritik am abgestuften Bevölkerungsschlüssel laut bzw. wurde dessen Abschaffung gefordert. Dabei ist der abgestufte Bevölkerungsschlüssel derzeit das einzige Instrument im Finanzausgleich, dass größeren Gemeinden und Städten zumindest teilweise jene Ausgaben ersetzt, die Ihnen durch eine höhere Bevölkerungsdichte und damit aufwändigere Infrastrukturen entstehen. Dass Städte mit einer höheren Einwohnerzahl mehr Ausgaben haben, wird durch zahlreiche Studien und die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes gestützt.

Städte und zentrale Orte erfüllen verstärkt überörtliche Aufgaben bzw. erbringen Leistungen, die von einem weiten Kreis an NutzerInnen aus dem ganzen Stadtumland in Anspruch genommen werden. Die Erfüllung dieser Aufgaben stellt eine spezifische Belastung für größere Städte und größere Gemeinden dar. Während der abgestufte Bevölkerungsschlüssel rein technisch nur von höheren Aufwendungen bei steigender Kopfzahl ausgeht, muss unterstrichen werden, dass diese zentralörtlichen bzw. ballungsraumspezifischen Aufgaben bislang über den abgestuften Bevölkerungsschlüssel nur indirekt bzw. nur unzureichend im Finanzausgleich abgegolten werden.

Zudem ist eine stärkere Finanzierung dieser ballungsraumspezifischen bzw. zentralörtlichen Leistungen durch Entgelte (Eintrittskarten, Gebühren etc.) nicht möglich, da viele dieser Aufgaben enorme soziale Wohlfahrtseffekte auslösen. Gerade daher bedarf es einer zusätzlichen Stützung dieser Aufgaben aus dem Finanzausgleich.

"Eine weitere Abflachung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels ist für den Städtebund undenkbar. Wir brauchen vielmehr den Erhalt des abgestuften Bevölkerungsschlüssels in seiner aktuellen Form und einen Sondertopf im Finanzausgleich für die Abgeltung der überörtlichen Aufgaben in Höhe von 150 Millionen Euro", so Städtebund- Generalsekretär Thomas Weninger.

Beispiele für überörtliche Leistungen von Städten

Österreichs Städte erbringen überörtliche Aufgaben, die nicht nur der eigenen Bevölkerung zugute kommen, sondern darüber hinaus von zahlreichen Personen aus dem Umland in Anspruch genommen werden. Dies betrifft fast alle städtischen Infrastruktur- und Serviceeinrichtungen (Feuerwehrzentralen, Schulen, Kindergärten, Horte, Jugendkultur, Sportanlagen und Bäder, Volkshochschulen, Büchereien, Fachhochschulen, Kultureinrichtungen, Soziales, Krankenanstalten, Gesundheit, Verkehr, Wirtschaftsförderung). Nachstehend einige konkrete Beispiele aus Österreichs Städten.

Beispiel Stadt Linz - Leistungen für GastpatientInnen

Die Stadt Linz betreibt das Allgemeine Krankenhaus in Linz. Das AkH in Linz weist 2007 voraussichtlich einen Abgang von 79,7 Mio. Euro auf, davon trägt die Stadt Linz einen Anteil von 14,8 Mio. Euro. Nachdem aufgrund der Entlassungsstatistik 55 % der PatientInnen des AkH nicht aus der Stadt Linz stammen, kann davon ausgegangen werden, dass die Stadt Linz damit wesentliche Leistungen für ortsfremde Personen erbringt, ohne dafür eine Abgeltung zu erhalten.

Beispiel Stadt Salzburg - Kultureinrichtungen

Die Marke Stadt Salzburg ist ein wesentliches Identifikationssymbol für den gesamten österreichischen Tourismus. Die Stadt Salzburg trägt jährlich ca. 15 Millionen Euro zum Erhalt und Betrieb von Kulturstätten in Salzburg bei, wobei die Kulturstätten der Stadt wesentlich zur touristischen Wertschöpfung im gesamten Bundesland bzw. der Tourismusdestination Österreich beitragen. Dieser überörtliche Mehrwert findet aber keine Entsprechung in Form von Abgeltungen.

Beispiel Stadt Villach - Musikschule/Veranstaltungen

Die Musikschule der Stadt Villach verzeichnet einen jährlichen Abgang von 480.000 Euro. 25 % der SchülerInnen an der Musikschule stammen nicht aus der Stadt. De facto übernimmt die Stadt Villach damit den kompletten Aufwand von 120.000 Euro für SchülerInnen aus anderen Gemeinden.

Ähnlich verhält es sich mit den Abend- und Konzertveranstaltungen, die einen Abgang von 590.000 Euro verursachen. Durchschnittlich 35 % der BesucherInnen stammen nicht aus der Stadt Villach. Ein Großteil dieser Veranstaltungen findet zudem im Congress Center der Stadt statt, wobei hier ein jährlicher Abgang von 2 Millionen Euro budgetiert ist.

"Diese Beispiele zeigen, dass die Städte viele Leistungen für ortsfremde Personen bzw. Gemeinden im Umland erbringen. Es ist unbestritten eine natürliche Funktion von Städten, überörtliche Leistungen anzubieten. Aber wir müssen im Finanzausgleich einen fairen Ausgleich für diese Mehrbelastungen vorsehen", so Generalsekretär Weninger.

Forderungen des Österreichischen Städtebundes im FAG

  • Keine weitere Aushöhlung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels
    - Erhalt der Leistungsfähigkeit von Städten und zentralen Orten
  • Schaffung eines 150-Millionen-Euro-Fonds für die Erbringung von
    überörtlichen Leistungen für städtische
    Infrastruktureinrichtungen
  • Ende der Zentralisierungstendenz bei den Ertragsanteilen -
    stärkere Beteiligung der Gemeinden an den Bundesertragsanteilen
  • Stärkung der eigenen Steuerbasis der Gemeinden: Reform in
    Richtung einer einfach zu administrierenden Grundsteuer
  • Entflechtung des Transfersystems: Absenkung der von den
    Gemeinden zu entrichtenden Landesumlagen und Eindämmung der
    Dynamik der Transfers der Kommunen im Bereich Gesundheit und
    Soziales
  • Abgeltung der Bezirksverwaltungstätigkeiten der österreichischen
    Statutarstädte durch zusätzlich 125 Mio. Euro aus dem
    Finanzausgleich
  • Verstärkte Unterstützung von Stadt-Umland-Kooperationen auch
    über Bezirks- und Landesgrenzen hinweg

"Mehr Mittel für Österreichs Städte bedeutet eine Abgeltung von in der Vergangenheit entstandenen Mindereinnahmen auf Gemeindeebene und die Wiederherstellung der kommunalen Investitionsdynamik in den kommenden Jahren. Und mehr Mittel in den Kommunen kommen immer direkt der Wohnbevölkerung zugute, ermöglichen eine zukunftsgerichtete Wirtschaftsförderung vor Ort und stärken damit die gesamte Region. Daher sollte diese Chance im Finanzausgleich nicht vertan werden", so Städtebund- Generalsekretär Thomas Weninger abschließend.

rk-Fotoservice: www.wien.gv.at/

(Schluss) stä

  • Rückfragehinweis:
    Österreichischer Städtebund
    Mag. Wolfgang Hassler
    Tel. 01-4000-89990
    Mobil 0664/826 89 98
    E-Mail: wolfgang.hassler@staedtebund.gv.at
    www.staedtebund.gv.at/

(RK vom 29.08.2007)