Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 05.03.2007:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

MA 45 zu ÖSTAB: Grundwasser entspricht Trinkwasserverordnung

Wien (RK). "Das Grundwasser beim ÖSTAB-Gelände in Simmering ist in keinster Weise beeinträchtigt, es hat Trinkwasserqualität. Die gemessenen Werte mitten im Industriegebiet entsprechen der österreichischen Trinkwasserverordnung, außer beim natürlich vorkommenden Mangan", weist die MA 45 - Gewässerschutz die Vorwürfe ...

Wien (RK). "Das Grundwasser beim ÖSTAB-Gelände in Simmering ist in keinster Weise beeinträchtigt, es hat Trinkwasserqualität. Die gemessenen Werte mitten im Industriegebiet entsprechen der österreichischen Trinkwasserverordnung, außer beim natürlich vorkommenden Mangan", weist die MA 45 - Gewässerschutz die Vorwürfe von GLOBAL 2000 schärfstens zurück. Beim Gelände des ehemaligen Altstoffverwerters ÖSTAB handelt es sich um ein Industriegebiet, der Boden auf dem Gelände ist betoniert. "Bei den 11 auf angrenzenden Flächen gezogenen Bodenproben wurden die Maßnahmenschwellwerte nicht überschritten, eine Gefährdung des Grundwassers ist aufgrund dieser Messwerte auszuschließen", betont MA 45-Experte Dipl.-Ing. Martin Kollar. Auf dem Industrie-Gelände befinden sich zwei Grundwassersonden, an denen die Wasserqualität überprüft wird. "Die Stadt Wien hat den Betrieb in den letzten Jahren permanent durch Umweltexperten, die Feuerwehr und Grundwasserexperten überprüft, fünfmal öfter als gesetzlich vorgesehen. Als Gefahr in Verzug war, hat die Stadt das Gelände der in Konkurs gegangenen ÖSTAB umgehend durch die Wiener Feuerwehr räumen und fachgerecht entsorgen lassen. Die Kosten dafür, die sich auf rund 1 Million Euro belaufen, werden nun auf dem Klagsweg vom Verursacher zurückverlangt", so Dr. Karin Büchl- Krammerstätter, Leiterin der MA 22 - Umweltschutz. "Dass die Steuerzahler für Räumung einer privaten Hinterlassenschaft zur Kasse gebeten werden, kann ja wohl nicht sein", so die Leiterin der MA 22: "Die Werte sind völlig in Ordnung, die Stadt Wien ist all ihren Kontrollpflichten zu jeder Zeit nachgegangen, für das Grundwasser, für Mensch und Umwelt bestand auf Grund des raschen Handelns der zuständigen Behörden der Stadt Wien zu keiner Sekunde Gefahr", stellt Büchl-Krammerstätter fest. Abschließend merkt die Abteilungsleiterin noch an, dass es grundsätzlich je nach Nutzungstyp eines Bodens verschiedene Parameter gibt - ein Kinderspielplatz oder ein Hausgarten hat logischerweise andere Grenzwerte als ein Industriestandort wie jener der ÖSTAB in Simmering. (Schluss) vw

  • Rückfragehinweis:
    Ing.in Dr.in Karin Büchl-Krammerstätter
    Leiterin MA 22 - Umweltschutzabteilung
    Tel.: 4000-88211

(RK vom 05.03.2007)