Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 26.02.2007:
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Städtebund: "Soziale Mehrkosten für Städte nicht hinnehmbar"

Wien (RK). Österreichs Städte schließen nach Aussage von Städtebund-Generalsekretär Weninger weitere Kostenübernahmen im Pflegebereich und im Sozialbereich (Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung) kategorisch aus. "Österreichs Städte verzeichneten in den vergangenen Jahren überdurchschnittliche Steigerungsraten von ...

Wien (RK). Österreichs Städte schließen nach Aussage von Städtebund-Generalsekretär Weninger weitere Kostenübernahmen im Pflegebereich und im Sozialbereich (Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung) kategorisch aus. "Österreichs Städte verzeichneten in den vergangenen Jahren überdurchschnittliche Steigerungsraten von durchschnittlich 5% jährlich bei den Sozialausgaben. Mehrkosten im Zuge einer Reform des Pflegewesens bzw. der mittelfristigen Einführung einer bedarfsgerechten Mindestsicherung sind für die Städte generell nicht hinnehmbar – weil die städtischen Budgets seit Jahren äußerst angespannt sind", warnte heute, Montag, Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger. Der Bund müsse seine Ideen selbst verwirklichen und könne "heiße Kartoffeln" nicht einfach weiterreichen.

"Grauer Finanzausgleich" höhlt Finanzausgleich aus

Der Städtebund betont dabei die besorgniserregende Entwicklung im Rahmen des gültigen Finanzausgleichs, Stichwort "Grauer Finanzausgleich". Weninger: "Wir sehen die ungebremste Aushöhlung des Finanzausgleichs in der Finanzausgleichsperiode. Laufende Aufgabenübertragungen ohne Mitteldotierung, hohe Steigerungsraten bei den kommunalen Ausgaben im Sozial- und Gesundheitsbereich und ein intransparentes und für die Städte und Großgemeinden nachteiliges Transfersystem, vor allem auf Länderebene – das sind die Zutaten für den finanziellen Infarkt der städtischen Haushalte." Dieser sogenannte "Graue Finanzausgleich" führe zu einer Mehrbelastung der Städte in der laufenden Finanzausgleichsperiode bzw. zur Abwälzung von Kosten seitens des Bundes und der Länder in Richtung Städte und Gemeinden.****

Beschäftigungspolitik als Politik der Armutsvermeidung

"Würde man den Städten im Sozialbereich weitere Kosten aufbürden, ist damit schlicht auch der Kollaps bei den städtischen Investitionen zu erwarten oder es müssten letztendlich kommunale Leistungen in anderen Bereichen gekappt zu werden. Dabei ist Österreich bei der kommunalen Investitionsquote mit 0,89% des BIP de facto Schlusslicht in der EU", meint Städtebund-Generalsekretär Weninger, der auf das "nicht empfehlenswerte" Beispiel der "finanziell ausgebluteten" deutschen Städte verweist. "Wir müssen im Gegenzug die großen Zentren als Kraftquellen der lokalen Wirtschaft und als Dienstleistungserbringer im Rahmen der Daseinsvorsorge stärken und erhalten", so Weninger. Der Städtebund unterstütze Sozialminister Erwin Buchinger in seiner Haltung, dass eine vorausschauende Arbeitsmarktpolitik in Richtung Vollbeschäftigung die beste Form der Armutsvermeidung darstelle. "Wir müssen die Menschen in Beschäftigung bringen bzw. halten. Das ist auch für die Städte die beste Versicherung gegen ausufernde Sozialausgaben und ermöglicht stattdessen Investitionen, um der lokalen Wirtschaft starke Impulse für innovative Projekte zu geben", so Städtebund-Generalsekretär Weninger.

Städtebund-Appell: Aufgaben- und Ausgabenreform nützen

Weninger sieht in der Staatsreform großes Potenzial: "Wir müssen die Staatsreform mit den Mittelflüssen und den Transfers zusammendenken. Eine Reform der Gebietskörperschaften muss vom Flickerlteppich-System hin zu klaren Aufgaben-, Einnahmen- und Ausgabenstrukturen führen. Allerdings sind die teilweise genannten Milliarden-Summen an Einsparungen in der Verwaltungsreform Fantasiegebilde, denn eine moderne und schlagkräftige Verwaltung ist ein unersetzbarer Faktor im globalen Standortwettbewerb", so Weninger abschließend. (Schluss) stä

  • Rückfragehinweis:
    Mag. Wolfgang Hassler
    Österreichischer Städtebund
    Tel.: 4000-89990
    Mobil: 0664/826 89 98
    E-Mail: wolfgang.hassler@staedtebund.gv.at
    www.staedtebund.gv.at

(RK vom 26.02.2007)