Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 26.01.2007:
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Wiener Landtag (4)

Wien (RK). LAbg. Mag. Harald Stefan (FPÖ) kritisierte den vorliegenden Änderungsantrag wegen der unklaren Nutzungsrechte. Er bezeichnete den vorliegenden Entwurf als widersprüchlich und praktisch nicht sinnvoll. In einem Abänderungsantrag schlug er vor, die Nutzungsrechte von mehreren Personen auf eine Person zu ...

Wien (RK). LAbg. Mag. Harald Stefan (FPÖ) kritisierte den vorliegenden Änderungsantrag wegen der unklaren Nutzungsrechte. Er bezeichnete den vorliegenden Entwurf als widersprüchlich und praktisch nicht sinnvoll. In einem Abänderungsantrag schlug er vor, die Nutzungsrechte von mehreren Personen auf eine Person zu übertragen. Diese Person sollte nach dem bestehenden Erbrecht aus der ersten und der zweiten Linie sein. Das Benutzungsrecht sollte auch auf die oder den Ehegatten übertragbar sein, ergänzte Stefan.

StR. David Ellensohn (Grüne) widersprach seinem Vorredner und sagte, der vorliegende Änderungsentwurf des Gesetzes sei nicht widersprüchlich. Es sei sehr wohl - wie er von Juristen unterrichtet wurde - möglich, dass eine Spezialregelung die allgemeine Regelung eines gesetzlichen Paragraphen aufheben könne. Er kündigte an, dem Abänderungsantrag der FPÖ die Zustimmung zu verweigern.

LAbg. Kurt Wagner (SPÖ) betonte, er wolle sich dem Vorredner vollinhaltlich anschließen, fügte an, dem Abänderungsantrag der FPÖ auch nicht zuzustimmen und ergänzte, als weitere Begründung für die ablehnende Haltung, Änderungsanträge erst unmittelbar vor Sitzungsbeginn bekommen zu haben. In diesem Zusammenhang forderte er - mit Ausnahme der Grünen - die Oppositionsparteien auf, Abänderungsanträge so früh wie möglich der Regierungspartei zur Verfügung zu stellen.

LAbg. Ingrid Korosec (ÖVP) erklärte, sie werde dem Gesetzesentwurf zustimmen, denn gerade die beabsichtigten Änderungen seien schon seit vielen Jahren der Wunsch der ÖVP und auch der Volksanwaltschaft gewesen. Auch sie kritisierte den viel zu spät weitergegebenen Abänderungsantrag des LAbg. Stefan. Auch sie kündigte an, Stefans Antrag abzulehnen.

LAbg. Mag. Harald Stefan (FPÖ) gab in einer Wortmeldung zu, dass es nicht in seinem persönlichen Sinn war, diesen Antrag so spät den anderen Fraktionen zu übermitteln, er müsse dies intern klären. Zu den widersprüchlichen Stellen im Gesetzestext sagte er, hier könne man diese sogenannte "Lex Spezies" nicht anwenden und betonte neuerlich, die FPÖ-Haltung wäre in dieser Frage besser gewesen.

StR. Mag. Sonja Wehsely (SPÖ) verteidigte den vorliegenden Entwurf, weil dieser auch vom Verfassungsdienst und der Rechtsanwaltskammer geprüft wurde. Sie ersuchte neuerlich um Zustimmung zum Entwurf.

Abstimmung: Der Abänderungsantrag wurde nur von der FPÖ unterstützt und blieb daher in der Minderheit. Der vorliegende Gesetzesentwurf hingegen wurde mehrheitlich beschlossen.

Dringliche Anfrage zum Thema "radikalislamische Tendenzen im Religionsunterricht"

LAbg. DDr. Eduard Schock (FPÖ) führte in der Begründung der Dringlichen Anfrage u.a. an, Wien habe ein Problem mit dem wachsenden islamischen Extremismus. Unter der islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich gebe es immer mehr Fundamentalisten, was von den Politikern verharmlost werde. Als Beispiele der Radikalisierung nannte er die Benutzung von Schulbüchern an islamistisch geführten Schulen, die herrschende Gesetze ablehnen würden. Es gebe weiters islamische Religionslehrer, die die Qualifikation zum Unterrichten nicht hätten. Ferner gebe es Glaubensprediger, welche sich zur körperlichen Strafe bekennen würden. Solche Gelehrten gehörten laut Schock sofort des Amtes enthoben. Grundsätzlich müsste sich Wien den radikalen Strömungen entgegen stellen. Er gab zu, die Mehrheit der Stadt habe mit diesem Extremismus nichts zu tun, man müsse aber einen klaren Trennstrich setzen und neue gesetzliche Grundlagen zum Schutz der Verfassung schaffen, die dem Bekenntnis zu europäischen Werten entsprechen.

LH Dr. Michael Häupl (SPÖ) sagte in seiner Anfragebeantwortung, dass er die Dringliche Anfrage nicht beantworten könne, da er als Landeshauptmann nur für Fragen aus dem Bereich der Vollziehung des Landes zuständig sei. Der Landesschulrat, respektive der "Stadtschulrat für Wien" sei eine Schulbehörde des Bundes, seine Tätigkeit sei daher nicht der Verwaltung des Landes Wien zuzurechnen. Hinsichtlich des Islam- Gesetzes stellte Häupl fest, dass dieses ebenfalls, noch auf die Gesetzgebung der Monarchie zurückgehend, der Bundesbehörde zum Vollzug zufällt. Als Landeshauptmann habe er hier keinerlei Zuständigkeit, die Zulässigkeit der Dringlichen Anfrage an ihn sei damit dringend zu hinterfragen. Häupl sagte schließlich, er könne die Behauptungen, die in der Dringlichen Anfrage gestellt wurden, nicht nachvollziehen, denn diese basierten offenbar nur auf medialem Wissen, es gebe keine Anzeigen und Berichte, welche diese Behauptungen untermauern würden. (Forts.) hl/rr

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(RK vom 26.01.2007)