Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 11.01.2007:
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Zirkus-Wildtierverbot: EU stellt Vertragsverletzungsverfahren ein

Wien (RK). EU-weit gibt es nur in Österreich ein Totalverbot der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen. Ende des Jahres 2005 hat die EU- Kommission diesbezüglich in einem Mahnschreiben ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich angekündigt. Das im österreichischen Bundestierschutzgesetz ...

Wien (RK). EU-weit gibt es nur in Österreich ein Totalverbot der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen. Ende des Jahres 2005 hat die EU- Kommission diesbezüglich in einem Mahnschreiben ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich angekündigt. Das im österreichischen Bundestierschutzgesetz festgeschriebene Wildtier-Verbot in Zirkussen wurde als Widerspruch zur Dienstleistungsfreiheit angesehen. Nunmehr kam vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen die erfreuliche Nachricht, dass das Vertragsverletzungsverfahren mit Beschluss der Europäischen Kommission vom 12. Dezember 2006 eingestellt worden ist. Auch die Tierschutzombudsstelle Wien hat sich für die Beibehaltung des Verbotes der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen intensiv eingesetzt. Unter anderem waren der Wiener Tierschutzombudsmann, Hermann Gsandtner, und seine Stellvertreterin, Eva Persy, im Dezember 2006 von österreichischen EU-Abgeordneten eingeladen worden, vor der Tierschutz- Arbeitsgruppe des Europaparlaments (Intergroup on the Welfare and Conservation of Animals) die tierschutzrelevanten Aspekte, die dem Wildtierverbot zu Grunde liegen, darzulegen.****

Wien war Vorreiter beim Verbot von Wildtieren in Zirkussen

Das Bundesland Wien trat schon lange für ein Verbot der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren in Zirkussen ein. Bereits in einer im Jahre 1996 von der Wiener Umweltanwaltschaft veröffentlichen Publikation betreffend Richtlinien für die Haltung von Wildtieren in Zirkusunternehmen kamen die AutorInnen zum Schluss, dass eine artgerechte Haltung von Wildtieren in Zirkussen grundsätzlich nicht möglich ist. Diese Richtlinien waren Grundlage für eine bundesländerweite Einigung, die 2001 in Kraft trat und vorsah, in Österreich bis zum Jahre 2005 die Wildtierhaltung in Zirkussen weitgehenden einzuschränken. Am 1. Jänner 2005 trat das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere in Kraft. Gemäß § 27 dieses Gesetzes dürfen in Zirkussen, Varietes und ähnlichen Einrichtungen keine Arten von Wildtieren gehalten oder zur Mitwirkung verwendet werden. Auf Grund des Beschlusses der EU-Kommission ist zu hoffen, dass auch andere EU-Staaten dem österreichischen Beispiel folgen werden. (Schluss) red

  • Rückfragehinweis:
    Tierschutzombudsstelle Wien
    www.tieranwalt.at/
    Telefon: 318 00 76-75079
    E-Mail: post@tow-wien.at

(RK vom 11.01.2007)