Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.11.2006:
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Verkehrssicherheit hat Vorrang

Wien (RK). Die Hebung der Verkehrssicherheit ist ein europaweit verankertes Ziel. Im Verkehrssicherheitsprogramm Wien 2005 ist dieses genau definiert: "Vision Zero" - keine Getöteten bei Verkehrsunfällen. Als mittelfristiges Ziel wird deshalb die Halbierung der Anzahl der Verletzten bis 2020 angestrebt. Kinder sind ...

Wien (RK). Die Hebung der Verkehrssicherheit ist ein europaweit verankertes Ziel. Im Verkehrssicherheitsprogramm Wien 2005 ist dieses genau definiert: "Vision Zero" - keine Getöteten bei Verkehrsunfällen. Als mittelfristiges Ziel wird deshalb die Halbierung der Anzahl der Verletzten bis 2020 angestrebt. Kinder sind in unserer komplexen, hoch technisierten Verkehrswelt sehr gefährdet. Besonders im Schulalter ist große Vorsicht geboten, denn mit der schrittweisen selbstständigen Teilnahme der Schulkinder am Verkehrsgeschehen erreicht die Zahl der verunglückten Kinder im achten Lebensjahr einen Spitzenwert.

Sperrflächen gesetzlich verankert

Immer wieder urgieren Pkw-Benutzer/innen, dass es anscheinend zu viele Sperrflächen vor Schutzwegen gäbe. Hier sagt die StVO (Straßenverkehrsordnung) in ihrem § 24 Halte- und Parkverbote: Das Halten und das Parken ist verboten:...."auf Schutzwegen und Radfahrerüberfahrten und, wenn deren Benützung nicht durch Lichtzeichen geregelt ist, 5 m vor dem Schutzweg oder der Radfahrerüberfahrt aus der Sicht des ankommenden Verkehrs".

Sperrflächen verbessern Sichtbeziehung

Bereits seit Langem besteht im 1. Bezirk in der Renngasse die markierte Sperrfläche vor dem Schutzweg, vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit. In unmittelbarer Umgebung befinden sich 2 Schulen und gerade dieser Schutzweg ist somit gleichzeitig ein wichtiger Schulweg! Um daher diese Stelle zu keiner Unfallhäufungsstelle werden zu lassen, wurden eine Gehsteigvorziehung errichtet und die Markierung des Schutzweges rot umrandet. Präventivmaßnahmen, die schon lange existieren um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler weiter aufrecht zu halten. Da die Gehsteigvorziehung bündig mit dem Schutzweg abschließt, ist folglich eine Sperrfläche "davor" (die Renngasse ist Einbahn in Richtung Börsegasse) markiert, da sonst die Sichtbeziehung der PKW-Lenker/innen zu den Fußgänger/innen durch parkende PKW/LKW versperrt wäre. Üblicherweise wird dieser "Freiraum" mit 3m bemessen. Bei der vorliegenden Örtlichkeit könnte eventuell die Länge der Sperrfläche nochmals überprüft werden, eine Reduktion auf die 3m würde jedoch lediglich einen weiteren Parkplatz schaffen. Parkplatz contra Verkehrssicherheit - dies gilt es abzuwägen! (Schluss) dee

  • Rückfragehinweis:
    Susanne Debelak
    Magistratsabteilung 46, Öffentlichkeitsarbeit
    Tel.: 811 14-92767
    Fax: 811 14-99-92767
    E-Mail: dee@m46.magwien.gv.at
    Internet: www.verkehr-wien.at

(RK vom 30.11.2006)