Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 05.09.2006:
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Mitreden. Stadt Wien bestens für den 1. Oktober gerüstet (2)

Wien (RK). Die neun in Wien kandidierenden Parteien werden auf dem Wiener Stimmzettel wie folgt geordnet: "Österreichische Volkspartei" - ÖVP "Sozialdemokratische Partei Österreichs" - SPÖ "Freiheitliche Partei Österreichs" - FPÖ "Die Grünen - Die Grüne Alternative" - GRÜNE "Die Freiheitlichen - Liste ...

Wien (RK). Die neun in Wien kandidierenden Parteien werden auf dem Wiener Stimmzettel wie folgt geordnet:

  • "Österreichische Volkspartei" - ÖVP
  • "Sozialdemokratische Partei Österreichs" - SPÖ
  • "Freiheitliche Partei Österreichs" - FPÖ
  • "Die Grünen - Die Grüne Alternative" - GRÜNE
  • "Die Freiheitlichen - Liste Westenthaler - BZÖ" - BZÖ
  • "Kommunistische Partei Österreichs" - KPÖ
  • "Sozialistische LinksPartei, Liste gegen Kapitalismus und
    Rassismus" - SLP
  • "Liste Dr. Martin - Für Demokratie, Kontrolle, Gerechtigkeit" -
    MATIN
  • "EU-Austritt - Neutrales Freies Österreich" - NFÖ ****

Vorzugsstimmen

Bei der Nationalratswahl kann man nicht nur eine Partei wählen, sondern auch bestimmten KandidatInnen Vorzugsstimmen geben. Wenn man eine Vorzugsstimme vergibt, kann man also einer/m KandidatIn dabei helfen, weiter nach vorne zu "rutschen". Sie/Er hat damit größere Chancen auf ein Mandat. Zur Vorrückung bedarf es mindestens halb so vieler Vorzugsstimmen, wie die Wahlzahl beträgt, oder ein Sechstel so vieler Vorzugsstimmen, wie auf die betreffende Partei im Regionalwahlkreis gültige Stimmen entfallen sind.

Wichtig: Die vergebenen Vorzugsstimmen zählen nur, wenn die Kandidatin bzw. der Kandidat der selben Partei angehört, die man gewählt hat. Trifft das nicht zu, ist zwar die Stimme für die Partei gültig, nicht aber die Vorzugsstimme.

Die Liste aller KandidatInnen finden interessierte UserInnen unter www.wahlen.wien.at/ .

33 Mandate in drei Ermittlungsverfahren nach d'Hondt zu vergeben

In Wien sind 33 der insgesamt 183 Nationalratsmandate zu vergeben. Die Aufteilung der Mandate nach den Regionalwahlkreisen ergibt sich folgendermaßen:

  • Wien Innen-Süd (3., 4., 5. Bezirk): 3 Mandate
  • Wien Innen-West (1., 6., 7., 8., 9. Bezirk): 3 Mandate
  • Wien Innen-Ost (2., 20. Bezirk): 3 Mandate
  • Wien Süd (10., 11., 12. Bezirk): 7 Mandate
  • Wien Süd-West (13., 14., 15., 23. Bezirk): 6 Mandate
  • Wien Nord-West (16., 17., 18., 19. Bezirk): 5 Mandate
  • Wien Nord (21., 22. Bezirk): 6 Mandate

Die Mandatszuteilung erfolgt in drei Ermittlungsverfahren, wobei auf Landesebene das erste und das zweite Ermittlungsverfahren abzuwickeln sind. Wesentlich für die Zuteilung der Mandate an die Parteien ist die im Landeswahlkreis festgestellte Wahlzahl. Diese wird ermittelt, indem die Gesamtsumme aller abgegebenen gültigen Stimmen durch die Anzahl der zu vergebenden Mandate dividiert wird. Jede Partei erhält im Regionalwahlkreis zunächst so viele Mandate, wie oft diese Wahlzahl in ihrer Stimmensumme im Regionalwahlkreis enthalten ist.

Am zweiten Ermittlungsverfahren nehmen nur Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren zumindest in einem der Regionalwahlkreise ein Mandat (das so genannte Grundmandat) erzielt oder in ganz Österreich mindestens vier Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben. Somit erhält jede Partei, die diese Voraussetzungen erfüllt, im zweiten Ermittlungsverfahren so viele Mandate, wie oft die Wahlzahl in ihrer Stimmensumme auf Landesebene enthalten ist; die im ersten Ermittlungsverfahren erzielten Mandate sind davon abzuziehen.

Am Wahlabend werden in die Ergebnisermittlung nur jene Wahlkarten einbezogen, die im eigenen Regionalwahlkreis abgegeben wurden. Alle sonstigen Wahlkarten, die in Wien in einem anderen Regionalwahlkreis oder außerhalb Wiens abgegeben wurden, sind im vorläufigen Endergebnis nicht enthalten. Auf Grund des erfahrungsgemäß hohen Anteils an Wahlkarten kann es jedoch bis zur Feststellung des amtlichen Endergebnisses durch die Landeswahlbehörde am 10. Oktober zu Mandatsverschiebungen kommen.

Alle Wiener Wahlergebnisse werden im Internet unter www.wahlen.wien.at/ veröffentlicht.

Nationalratswahl kostet in Wien knapp 7 Millionen Euro

Die Kosten für die Durchführung der Nationalratswahl in Wien werden voraussichtlich etwa 7 Millionen Euro betragen. Der Bund zahlt der Stadt Wien eine Pauschalentschädigung in Höhe von 60 Cent pro Wahlberechtigten, in Summe also rund 678.000 Euro oder nicht einmal 10 Prozent der Gesamtkosten.

  • www.wahlen.wien.at/
    Stadtinformation: 01/525 50

(Schluss) me

  • Rückfragehinweis:
    Mag. Michael Eipeldauer
    Tel.: 4000/81 853
    Handy: 0664/826 84 36
    E-Mail: eip@gif.magwien.gv.at

(RK vom 05.09.2006)