Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.12.2005:
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450 Kilogramm pyrotechnische Artikel beschlagnahmt

Wien (RK). Alle Jahre wieder liest man um Silvester herum von schweren Unfällen, die beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern geschehen. Alle Jahre wieder wird appelliert, bei dieser Knallerei Zurückhaltung zu üben. Alle Jahre wieder wird auf das Verbot hingewiesen, im Ortsgebiet größere Feuerwerksartikel als jene der ...

Wien (RK). Alle Jahre wieder liest man um Silvester herum von schweren Unfällen, die beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern geschehen. Alle Jahre wieder wird appelliert, bei dieser Knallerei Zurückhaltung zu üben. Alle Jahre wieder wird auf das Verbot hingewiesen, im Ortsgebiet größere Feuerwerksartikel als jene der Klasse I zu verwenden. In der Nähe von Einrichtungen wie Spitäler, Kinder- oder Altersheime ist überhaupt das Abbrennen von Feuerwerksartikeln, daher auch die sonst erlaubten der Klasse I, verboten.

Und immer wieder werden die nicht eben ungefährlichen pyrotechnischen Gegenstände wie Knallkörper und Raketen von Geschäftsleuten unsachgemäß oder in zu großer Menge gelagert. Weswegen gestern Donnerstag in Floridsdorf eine umfangreiche Beschlagnahme notwendig wurde: Bei einem (für den Verkauf von Pyrotechnikartikeln vorübergehend aufgestellten und genehmigten) Container war statt der erlaubten 30 Kilogramm die 15fache Menge an Feuerwerkskörpern & Co, nämlich mindestens 450 kg, gelagert worden. Und das noch dazu im Nahbereich einer Tankstelle

Bei einer Kontrolle durch die MA 36 - Technische Gewerbeangelegenheiten, behördliche Elektro- und Gasangelegenheiten, Feuerpolizei und Veranstaltungswesen war diese übergroße Menge an Knallkörpern, Raketen usw. aufgefallen. Entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet: Gestern, Donnerstag, wurde unter der Leitung von SR Mag. Monika Anger, Chefin des Magistratischen Bezirksamts für den 21. Bezirk, gemeinsam mit der MA 48, der MA 36 und dem Dezernat für Sofortmaßnahmen der Magistratsdirektion die Beschlagnahme von über 400 Kilogramm pyrotechnischer Gegenstände durchgeführt. Die beschlagnahmten Feuerwerksartikel wurden von der 48er in einem entsprechend sicheren Lagerraum untergebracht. Ein Strafverfahren wird folgen.

Übrigens: Wie die Bundespolizeidirektion Wien in einer APA- Aussendung zum Jahreswechsel mitteilte, wird die Polizei auch dieses Jahr mit verstärkten, schwerpunktmäßigen Einsätzen dafür sorgen, dass die bestehenden Verbote bei Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen im Ortsgebiet eingehalten. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem Schutz lärmempfindlicher Zonen und Einrichtungen, wie etwa bei Krankenanstalten, Alters-, Kinder-, und Erholungsheimen.

Das Bundes-Pyrotechnikgesetz 1974 schreibt u.a. vor, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerk) im Ortsgebiet nicht verwendet werden dürfen. Personen unter 18 Jahren dürfen solche Gegenstände nicht überlassen und von diesen weder besessen noch verwendet werden. Für den Besitz und die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Klassen III (Mittelfeuerwerk) und IV (Großfeuerwerk) ist eine besondere behördliche Bewilligung, die in Wien das Administrationsbüro der Bundespolizeidirektion Wien ausstellt, erforderlich. Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände aller Klassen in der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Krankenhäusern und von pyrotechnischen Gegenständen der Klassen II, III und IV in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen ist verboten.

Übrigens: Beim Wiener Stadtsilvester wurden zu Jahreswechsel 2004/2005 von der Polizei in der City 65 Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz erstattet. Die Strafen können bis zu 2.180 Euro (oder bis zu 6 Wochen Arrest) betragen. (Schluss) hrs

(RK vom 30.12.2005)