Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 22.09.2005:
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Sima: Weg frei für Wiener Hundeführschein

Wien (RK). "Wir liegen mit der Umsetzung unseres Sicherheitspakets rund um den Hund voll im Zeitplan", freut sich Umweltstadträtin Ulli Sima. Am Donnerstag ist die im Juni 2005 im Wiener Landtag beschlossene Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz in Kraft getreten. "Das Paket ist das Ergebnis eines langen und intensiven ...

Wien (RK). "Wir liegen mit der Umsetzung unseres Sicherheitspakets rund um den Hund voll im Zeitplan", freut sich Umweltstadträtin Ulli Sima. Am Donnerstag ist die im Juni 2005 im Wiener Landtag beschlossene Novelle zum Wiener Tierhaltegesetz in Kraft getreten. "Das Paket ist das Ergebnis eines langen und intensiven Diskussionsprozesses mit ExpertInnen aus dem In- und Ausland", so Sima, "mit diesem Bündel von Maßnahmen gelingt es, die Sicherheit für die WienerInnen deutlich zu erhöhen, ohne dabei die HundebesitzerInnen zu schikanieren." Die Behörde hat künftig die Möglichkeit, Hundehalteverbote gegen "schwarze Schafe" unter den Frauerln und Herrln auszusprechen. Weiters können aus sicherheitspolizeilichen Gründen die Hundehalter dazu verpflichtet werden, neben anderen Auflagen den "Wiener Hundeführschein" zu absolvieren. Dafür reicht künftig, dass durch die Haltung der Tiere eine "Gefährdung oder Belästigung" für Menschen ausgeht. Sima: "Das heißt, dass nicht erst etwas passieren muss, bevor etwas passiert. Der berühmt-berüchtigte ,Freibiss gehört damit der Vergangenheit an." Freiwillig können den von der Wiener Tierschutzombudsstelle entwickelten Hundeführschein alle Hundehalter mit ihren vierbeinigen Lieblingen absolvieren. Zusätzlicher Anreiz: Wer den Hundeführschein absolviert, erspart sich ein Jahr lang die Hundeabgabe.

Verordnung zu Hundeführschein

Mit der Novelle wurde die Landesregierung ermächtigt, per Verordnung die Ausgestaltung des Hundeführscheins zu regeln. Sima: "Der Hundeführschein wird federführend von der Wiener Tierschutzombudsstelle entwickelt, die Vorarbeiten sind weitgehend abgeschlossen. Neben dem theoretischen Teil steht die Alltagstauglichkeit von Hund und Herrl in der Großstadt im Mittelpunkt." Der "Wiener Hundeführschein" wird aus mehreren Modulen bestehen: Am Anfang steht die Überprüfung der theoretischen Kenntnisse des Hundehalters. Dann folgen drei aufeinander aufbauende Praxismodule. Ziel der Ausbildung ist es, weg von den reinen Gehorsamsübungen auf dem Hundeabrichtplatz zu kommen. Am Ende der Ausbildung steht künftig die Praxis an öffentlichen Orten: Wie reagiert der Hund auf Kinder? Was tut der Hund, wenn ein Radfahrer dicht an ihm vorbeifährt? Wie reagiert der Hund auf Artgenossen?

Versicherungspflicht für Hundebabys

Zur Erhöhung der Sicherheit sowohl der potenziell Geschädigten als auch der Hundehalter muss ab 1. Jänner 2006 eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von durch Hunde verursachte Personen- und Sachschäden abgeschlossen werden. Diese Versicherungspflicht gilt für Hunde, die nach dem 1. Jänner 2006 zur Welt kommen. Die Deckungssumme beträgt dabei mindestens 725.000 Euro, damit sollen die Ansprüche potenziell Geschädigter abgedeckt werden. Ulli Sima: "Die Versicherung liegt aber auch im Interesse der Hundehalter. Sollte ihr Tier etwas anstellen, sind Schäden dadurch abgedeckt. Dadurch kann vermieden werden, dass sie durch hohe finanzielle Forderungen in Schwierigkeiten geraten." (Schluss) wög

(RK vom 22.09.2005)