Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 16.09.2005:
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Schicker/Sima: 2. Paket der Stadt Wien gegen Feinstaub & Co

Schicker/Sima: 2. Paket der Stadt Wien gegen Fein­staub & Co

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Wien (RK) "Wien setzt bereits seit langem konsequent Maßnahmen, die zur Verbesserung der Luftgüte beitragen. Nach der kürzlichen Präsentation der Aquella-Studie, im Rahmen derer die TU Wien die Herkunft des Feinstaubs detailliert analysiert, setzen wir nun weitere Schritte, um den Feinstaub zu reduzieren", erläutert ...

Wien (RK) "Wien setzt bereits seit langem konsequent Maßnahmen, die zur Verbesserung der Luftgüte beitragen. Nach der kürzlichen Präsentation der Aquella-Studie, im Rahmen derer die TU Wien die Herkunft des Feinstaubs detailliert analysiert, setzen wir nun weitere Schritte, um den Feinstaub zu reduzieren", erläutert Umweltstadträtin Ulli Sima am Freitag bei der Präsentation des 2. Maßnahmenpakets der Stadt Wien gemeinsam mit Planungsstadtrat Rudi Schicker. Aufgrund der Vielzahl der bereits veranlassten Maßnahmen ist das Ausgangsniveau zur Reduktion von Feinstaub in Wien ein hohes, was auch ein Vergleich mit anderen österreichischen Städten zeigt.****

So fährt in Wien seit Jahren die gesamte Flotte der Wiener Linien mit Flüssiggas und nicht mit Diesel, so sind 95 % aller Haushalte an leitungsgebundene und somit staubarme Energieträger wie Fernwärme oder Gas angeschlossen und Hausbrand ist somit kaum mehr ein Thema. Der öffentliche Verkehr ist in Wien bereits gut ausgebaut, 36 % aller WienerInnen legen all ihre Wege mit Öffis zurück, ein europaweiter Spitzenwert. Durch die Winterdienstverordnung 2003 konnte eine Halbierung der Splittmenge von 33.000 Tonnen auf 17.000 Tonnen Streusplitt erreicht werden, eine rasche Einkehrung, forcierte Nassreinigung und die Verwendung von abriebfestem Basaltsplitt tragen ebenfalls zur konsequenten Reduktion von Feinstaub "bei. Im Verkehrsbereich setzt Wien verstärkt auf die Kooperationen in der gesamten Region, und hier vor allem auf Bewusstseinsbildung, Verkehrsmanagement und Infrastrukturangebote", betont Verkehrsstadtrat Rudi Schicker.

Im Rahmen des magistrats- und abteilungsübergreifenden Projekts "Urbane Luftinitiative Wien" (kurz ULI) wurde nun ein umfassendes 2. Maßnahmenpaket ausgearbeitet, das zur weiteren Reduktion von Feinstaub und anderer Luftschadstoffe beitragen wird. "Zugleich forciert Wien auch die Zusammenarbeit über die Stadtgrenzen hinaus, denn Feinstaub ist ein überregionales Problem, das auch als solches gelöst werden muss. Bund und Länder sind gemeinsam gefordert, konsequent an der Verbesserung der Luftqualität zu arbeiten", betont Umweltstadträtin Ulli Sima. Darüberhinaus sind auf Bundesebene geeignete Maßnahmen zu schaffen, um weitere Schritte gegen den Feinstaub setzen zu können, es müssen laut Sima im IG-L (Immissionsschutzgesetz Luft) die zahlreichen Ausnahmen beseitigt werden.

Das 2. Maßnahmenpaket: Reduktion von 113 Tonnen Feinstaub pro Jahr

Das am Freitag präsentierte 2. Maßnahmenpaket umfasst 18 Maßnahmen aus den Bereichen Anlagen, Verkehr und Stadtplanung. Insgesamt werden dafür von der Wiener Stadtregierung in den nächsten 5 Jahren zusätzlich rund 4 Mio. Euro investiert. Bereits davor wurden allein in den Winterdienst zur Feinstaubreduktion 4,5 Millionen Euro investiert.

Die durch die neuen Maßnahmen des 2. Pakets erwartete Reduktion von Feinstaub (PM 10) wird auf 113 Tonnen pro Jahr geschätzt. Auch die erwartete Reduktion von Stickoxiden (Vorläufersubstanz von Feinstaub und Ozon) kann sich sehen lassen: 805 Tonnen pro Jahr (ca. 10 % der Wiener NOx-Emissionen).

Im Bereich von Anlagen sind u. a. folgende Maßnahmen geplant:

  • Partikelfilterpflicht für Offroad-Dieselmotoren mit mehr als 18
    kW:

Dies betrifft v. a. Bagger, Maschinen, mobile Aggregate, Hubstapler etc. Diese sind im Hinblick auf die lange Lebensdauer und den oft schlechten Wartungszustand eine große Emittentengruppe. Ziel ist es, bis zum Jahr 2008 zu erreichen, dass gewerblich-genutzte Offroad-Dieselmotoren über 18 kW nur noch mit Partikelfilter betrieben werden dürfen, im Zuge des Einbaus des Filters darf es zu keiner Erhöhung des Ausstoßes anderer Schadstoffe kommen.

Maßnahme tritt für Geräte

a) mit mehr als 37 kW am 1. September 2006 und

b) zwischen 18 kW bis 37 kW am 1. Jänner 2008 in Kraft.

Für die Nachrüstung kann die Bundesförderung in Anspruch genommen werden.

  • Verbot von "Heizöl leicht" in Betriebsanlagen:

Ortsfeste Einrichtungen, die Luftschadstoffe emittieren, die mit "Heizöl leicht" betrieben werden, müssen anstelle dieses Brennstoffes mit einem emissionsärmeren Brennstoff wie zum Beispiel "Heizöl extra leicht" betrieben werden. Diese Maßnahme bewirkt eine Reduktion von Vorläufersubstanzen von Feinstaub sowie eine Reduktion der Direktemissionen von Partikeln. Ziel ist es, bis zum Jahr 2006 die Verwendung von HÖ-L vollständig durch emissionsärmere Brennstoffe - soweit wie möglich durch Fernwärme, Erneuerbare Energien, Erdgas oder zumindest HÖ-EL zu ersetzen. Leider erlaubt das IG-L nicht, Umbaumaßnahmen vorzuschreiben, Maßnahme gilt nur für bereits geeignete Anlagen.

  • Schwerpunktaktion "Heizungsanlagen" bei Betrieben/Haushalten:

Die Aktion umfasst verstärkte Kontrollen (Bescheidauflagen, gesetzlich vorgeschriebene Messungen, richtige Brennstoffwahl, Wartungszustand), Beratung, die Auswertung der wiederkehrenden Überprüfungen und eine Informationskampagne. Ziel ist es, den Stand der Technik im Bereich Heizungsanlagen voranzutreiben, es geht darum, die 10 % der schlechtesten Anlagen zu erfassen und auf "Normalzustand" zu sanieren.

  • "Gute Staub-Praxis" - Schwerpunktaktion "Staub" in Industrie und
    Gewerbe:

Im Rahmen einer Schwerpunktaktion wird in Industrie- und Gewerbebetrieben auf die Einhaltung der Bescheidauflagen zur Staubreduktion gedrängt. Die Emissionen könnten bei einer "Guten Staub-Praxis" um bis zu 50 % reduziert werden, z.B. Befeuchtungen, Absaugungen, Straßenreinigung).

Weitere Maßnahmen in diesem Bereich sind der Auflagenkatalog Staubminderung bei Lagerung/Umschlag (für neue Betriebs- anlagengenehmigungen), die weitere Staubminderung bei Baustellentransporten, die Beschränkung des Einsatzes von Dieselaggregaten auf Baustellen, die Beschränkung von Stromgeneratoren bei Veranstaltungen und der forcierte Einsatz emissionsarmer Arbeitsgeräte im Magistrat.

Bei der Auswahl neuer Maschinen ist die Schadstoffemission wichtiges Kriterium: Dazu zählen Diesel- als auch Benzingeräte, weiters wird durch die Aufnahme emissionsmindernder bzw. energiesparender Maßnahmen in den Ausschreibungstexten der Einsatz emissionsarmer Arbeitsgeräte sichergestellt. Schon bisher wird der Einsatz von emissionsarmen Geräten forciert, etwa beim Stadtgartenamt, dem Forstamt und der MA 48: Bei Handrasenmähern, Laubsaugern und Forstgeräten wurde in vielen Bereichen auf Alkylatkraftstoff umgestellt, wodurch der Ausstoß von Schadstoffen markant reduziert wird.

Im Bereich des Verkehrs werden u. a. folgende Maßnahme gesetzt:

  • Tempo 50:

Tempolimit von 50 km/h auf allen Vorrang- und Freilandstraßen (ausgenommen Autobahnen und Schnellstraßen).

Auf Wiener Straßen darf zukünftig nirgends schneller als 50 km/h gefahren werden (nur auf Autobahnen und Schnellstraßen bleibt Tempo 80 die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit). Von der neuen Regelung betroffen sind zum Beispiel Abschnitte der folgenden Straßen: Wiental stadtein- und auswärts, Triesterstraße stadteinwärts, B3 (verlängerte Nordbrücke), Höhenstraße, Exelbergstraße, Altmannsdorferstraße, Simmeringer Hauptstraße oder auch die Pragerstraße.

  • LKW-Fahrverbot vor 1992:

Fahrverbot für alle LKW, die vor dem 1. Jänner 1992 erstmals zugelassen worden sind. Dies betrifft Euro 0-LKWs, die acht mal so hohe Emissionen verursachen wie moderne LKWs.

  • Forcierung der Umstellung auf schadstoffarme Fahrzeuge im
    städtischen Fuhrpark:

Bei der laufenden Erneuerung werden die höchsten Umwelt- Standards vorgegeben. Auch für Transportaufträge an Drittleister sollen diese Standards bei den Ausschreibungen berücksichtigt werden. Es wurden bisher schon viele Maßnahmen in diesem Bereich gesetzt: Bei der MA 48 fahren zahlreiche Fahrzeuge mit alternativen Antrieben wie Erdgas. 290 Fahrzeuge sind bereits mit einem modernen Abgassystem ausgerüstet, dies wird konsequent fortgesetzt.

  • Baustellenverkehr auf die Bahn:

Geplante Bauvorhaben, die unmittelbar an Gleisanlagen liegen, werden weitgehend über die Bahn abgewickelt.

Im Vergleich zum konventionellen Abtransport kann eine Partikelreduktion um bis zu 90 % erreicht werden, die Hauptwirkung der Maßnahme betrifft die Baustelle selbst und die Routen des LKW- Transports. Ein vielversprechendes Pilotprojekt ist in diesem Zusammenhang auch die Güter-BIM ( www.gueterbim.at ), die 2005 in Wien ihre Premiere feierte.

Daneben wird die Straßenreinigung weiter optimiert. Schon in den letzten Jahren wurde die Straßenreinigung in Wien konsequent verbessert, die Nassreinigung wurde verstärkt, um Aufwirbelung zu vermeiden. Bereits im Winter 04/05 hat die MA 48 eine Kehrmaschine entwickelt, die die Nassreinigung auch bei Minustemperaturen (mit Salzsole) ermöglicht, mittlerweile stehen 5 Stück dieser Maschinen, die nach dem Prototyp gefertigt wurden, bereit, eine weitere wird nächstes Jahr angekauft, um bei der Splitteinkehrung die Feinstaubbelastung weiter zu reduzieren. In den Winterdienst hat die Stadt Wien zur Feinstaubbekämpfung bereits 4,5 Millionen Euro investiert. Nun kommen zusätzliche Maßnahmen dazu, so kostet beispielsweise einer dieser genannten neuen Kehrmaschinen 220.000 Euro.

Im Bereich der Stadtplanung soll zur verbesserten Analyse der Ursachen von Überschreitungen der Luftgütegrenzwerte durch den Ausbau des bestehenden meteorologischen Messnetzes künftig die Datenlage weiter verbessert werden und in den STEP-Zielgebieten soll es eine schadstoffarme Stadtentwicklung geben.

Voraussetzungen auf Bundesebene für effektive Maßnahmen

"Wien setzt neben lokalen Maßnahmen auch stark auf die Zusammenarbeit mit dem Bund und den anderen Bundesländern, denn Feinstaub ist ein überregionales Problem, das an den Stadtgrenzen nicht Halt macht. Im Hinblick auf eine verbesserte Zusammenarbeit und noch effektivere Maßnahmen müssen auf Bundesebene noch etliche Voraussetzungen geschaffen werden", betont Umweltstadträtin Sima. Vor allem im derzeit zur Novellierung anstehenden IG-L sind zahlreiche Ausnahmen verankert, die effektivere Maßnahmenkataloge behindern, diese müssen beseitigt werden.

Das gesamte 2. Maßnahmenpaket der Stadt Wien kann unter 4000- 81 383 angefordert werden.

rk-Fotoservice: www.wien.gv.at/

(Schluss) vor/hei

  • Rückfragehinweis:
    Mag. Anita Voraberger
    Büro der Umweltstadträtin
    Tel.: 4000/81353
    Handy: 0664/165 86 55
    e-mail: vor@ggu.magwien.gv.at
    Dipl.-Ing. Klaus Heimbuchner
    Büro der GGr. Stadtentwicklung und Verkehr
    Tel.: 4000/81416
    Mobil: 0664/8156011
    e-mail: hei@gsv.magwien.gv.at

(RK vom 16.09.2005)