Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 16.08.2005:
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Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen am 23.10.05 (2)

Wien (RK). Vom 16. September bis einschließlich 25. September 2005 wird das Wählerverzeichnis in den Magistratischen Bezirksämtern zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Diese Termine ergeben sich auf Grund des Stichtags 26. August 2005. Während dieser Frist werden die Wahlberechtigten je Wohneinheit durch " ...

Wien (RK). Vom 16. September bis einschließlich 25. September 2005 wird das Wählerverzeichnis in den Magistratischen Bezirksämtern zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Diese Termine ergeben sich auf Grund des Stichtags 26. August 2005. Während dieser Frist werden die Wahlberechtigten je Wohneinheit durch "Hausanschläge" bekannt gegeben. Während der genannten 10 Tage können allfällige Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Magistratischen Bezirksamt erhoben werden, wenn nach dem Hausanschlag zu viele oder zu wenige Personen als wahlberechtigt aufscheinen. Über den Einspruch und die Ergänzung bzw. Streichung im Wählerverzeichnis entscheidet die jeweilige Bezirkswahlbehörde; Berufungen dagegen ergehen an die Stadtwahlbehörde.****

Wahlkarten

Grundsätzlich üben alle Wahlberechtigten das Wahlrecht in jenem Wahlsprengel aus, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Mit einer Wahlkarte kann das Wahlrecht allerdings außerhalb dieses Wahlsprengels, aber nur innerhalb Wiens ausgeübt werden. Personen, die sich am Wahltag in einem Spital oder einem Pflegeheim befinden, müssen ebenfalls eine Wahlkarte beantragen.

Wer in einem Pflegeheim wohnt, kann auch - wie bereits bei früheren Wahlen - die Wahlkarte über das Pflegeheim bei jenem Magistratischen Bezirksamt, dem das Pflegeheim zugeordnet ist, beantragen. Wer sein Wahllokal auf Grund von Bettlägrigkeit oder mangelnder Geh- bzw. Transportfähigkeit nicht aufsuchen kann, kann ebenfalls beim Wahlreferat des zuständigen Bezirksamtes eine spezielle Wahlkarte beantragen und wird am Wahltag auch in der Wohnung durch eine Wahlkommission besucht (die so genannte "fliegende Wahlkommission").

Die Ausstellung der Wahlkarte kann grundsätzlich ab dem Tag der Ausschreibung der Wahl durch den Bürgermeister bis spätestens dem dritten Tag vor dem Wahltag bei dem für den Hauptwohnsitz zuständigen Magistratischen Bezirksamt beantragt werden. Dies kann schriftlich, per E-Mail, per Online-Formular, per Fax oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Eine telefonische Beantragung ist mangels Überprüfbarkeit der Identität nicht möglich. Auch dürfen keine Duplikate für verloren gegangene Wahlkarten ausgestellt werden.

Die Wahlkarte ist bei Ausübung des Wahlrechts unbedingt mitzubringen - auch dann, wenn das Wahlrecht anders als ursprünglich vorgesehen im eigenen Sprengel ausgeübt wird.

Nachweis der Identität beim Wählen

Zum Nachweis der Identität können

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde
  • Führerschein
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Schüler- und Studierendenausweise
  • Dienstausweis des Bundes oder der Stadt Wien
  • amtliche Meldebestätigung

verwendet werden.

Amtliche Meldebestätigungen können - im Notfall auch noch am Wahltag selbst - bei jedem Magistratischen Bezirksamt für eine Gebühr von 3 Euro (bei persönlicher Beantragung) ausgestellt werden. Bei der Beschaffung der amtlichen Meldebestätigung kann die Identität auch durch einen volljährigen Identitätszeugen (der selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen muss) bestätigt werden.

Unterstützungserklärungen für Wahlvorschläge zur Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahl

Wahlvorschlägen für den Gemeinderat, die von einer wahlwerbenden Partei, die nicht auf Grund des letzten Gemeinderatswahlergebnisses im derzeitigen Gemeinderat vertreten ist, eingebracht werden, sind Unterstützungserklärungen beizulegen. Dies gilt auch für Wahlvorschläge zu den Bezirksvertretungen, die von wahlwerbenden Parteien eingebracht werden, die auf Grund des Ergebnisses der letzten Bezirksvertretungswahl nicht in der Bezirksvertretung des jeweiligen Bezirks vertreten sind. Wahlvorschläge für den Gemeinderat oder die Bezirksvertretungen, die von wenigstens 5 Mitgliedern des Nationalrates unterschrieben sind, bedürfen keiner Unterstützungserklärungen.

Unterstützungserklärungen für Wahlvorschläge zum Gemeinderat können nur von Personen abgegeben werden, die an dem in der Wahlausschreibung durch den Bürgermeister festgesetzten Stichtag in den Wählerevidenzen eingetragen sind. Somit können österreichische StaatsbürgerInnen, die am Stichtag über einen Hauptwohnsitz im jeweiligen Wiener Wahlkreis verfügen und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, einen Wahlvorschlag für den Gemeinderat unterstützen.

Eine Unterstützungserklärung für einen Wahlvorschlag zu einer Bezirksvertretung kann sowohl von nicht-österreichischen EU- BürgerInnen als auch von österreichischen StaatsbürgerInnen abgegeben werden, die am Stichtag über einen Hauptwohnsitz im jeweiligen Wiener Gemeindebezirk verfügen und spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Unterstützungserklärungen können bereits seit Anfang Juli bei jedem Magistratischen Bezirksamt abgegeben werden und erfordern die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Die letzte Möglichkeit zur Einbringung einer Unterstützungserklärung ist theoretisch der 25. September 2005, 13 Uhr.

Stadt- und Bezirkswahlbehörden

Die Stadtwahlbehörde konstituiert sich nach der Ausschreibung der Wahl durch den Bürgermeister, um über Reklamationen aus den Bezirken, das Wählerverzeichnis betreffend, zu entscheiden. Leiterin der Stadtwahlbehörde ist die für die MA 62 zuständige Stadträtin. In der Regel finden ein bis zwei Sitzungen vor der Wahl statt. Die Zusammensetzung der Stadt- und Bezirkswahlbehörden richtet sich nach dem Ergebnis der letzten Gemeinderatswahl: Die SPÖ entsendet 5, die FPÖ 2 Mitglieder, ÖVP und Grüne je 1 Mitglied. (Das BZÖ kann - wie alle anderen wahlwerbenden Gruppen auch - Vertrauenspersonen entsenden.)

Die Zusammensetzung der Sprengelwahlbehörden richtet sich ebenfalls nach dem Ergebnis der letzten Gemeinderatswahl: Die SPÖ entsendet 2, die FPÖ 1 Mitglied.

Vertrauenspersonen können von ÖVP und Grünen, WahlzeugInnen von allen wahlwerbenden Gruppen entsendet werden.

Die Entschädigung für die rund 6.000 BeisitzerInnen und Vertrauenspersonen, die an diesem Tag ehrenamtlich tätig sind, beträgt 35 Euro.

BeisitzerInnen und Vertrauenspersonen müssen einen Hauptwohnsitz in Wien haben und passiv zum Gemeinderat wahlberechtigt sein, d.h. das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Ausübung der Funktion als WahlzeugIn ist bereits mit 16 Jahren möglich.

Sonstiges zum Wahlmanagement

Von den knapp 1.900 Wahllokalen werden rund 165 behindertengerecht zugänglich sein. Zusätzlich werden in Spitälern und Pflegeheimen rund 60 Wahlgelegenheiten (so genannte "fliegende Wahlkommissionen") in Abstimmung mit den Bezirksämtern eingerichtet.

Am Wahltag selbst sind rund 7.000 MitarbeiterInnen (WahlleiterInnen, OrdnerInnen, usw.) der Stadt Wien im Einsatz, hinzu kommen die WahlbeisitzerInnen und -zeugInnen. Insgesamt sorgen im Wahlamt, in der Wahlzentrale, in den verschiedenen Abteilungen und den rund 1.900 Sprengelwahlbehörden rund 18.000 Personen für eine ordnungsgemäße und effiziente Wahlabwicklung - und stellen mit ihrem Einsatz sicher, dass in Wien jede und jeder vom demokratischen Recht zu wählen, Gebrauch machen kann. Die vielen ehrenamtlichen MitarbeiterInnen von Parteien und wahlwerbenden Gruppen sind in dieser Zahl inkludiert. (Schluss) me

(RK vom 16.08.2005)