Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 16.08.2005:
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Wiener Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen am 23.10.05 (1)

Wien (RK). Am Sonntag, den 23. Oktober 2005, finden in Wien die Wahlen zum Gemeinderat bzw. Landtag sowie den 23 Bezirksvertretungen statt. Der Stichtag für die Wahlen ist der 26. August 2005. Die offizielle Bekanntmachung des Wahltermins erfolgt am kommenden Freitag, 19. August 2005, im Amtsblatt der Stadt Wien. Für ...

Wien (RK). Am Sonntag, den 23. Oktober 2005, finden in Wien die Wahlen zum Gemeinderat bzw. Landtag sowie den 23 Bezirksvertretungen statt. Der Stichtag für die Wahlen ist der 26. August 2005. Die offizielle Bekanntmachung des Wahltermins erfolgt am kommenden Freitag, 19. August 2005, im Amtsblatt der Stadt Wien. Für die Organisation und den Ablauf von Wahlen in Wien ist Sonja Wehsely die zuständige Stadträtin, die MA 62 - Wahlen und verschiedene Rechtsangelegenheiten ist für die operative Abwicklung verantwortlich. "Eine Wahl mit einer Wahlkarte außerhalb Wiens ist nicht möglich. Wer in Wien wählen will, muss am Wahltag auch in Wien sein", betont Wehsely, die am Dienstag im Rahmen des Mediengesprächs des Bürgermeisters sämtliche Details der bevorstehenden Wahl bekannt gab.****

Wahlrecht für die Wahlen zum Gemeinderat und den Bezirksvertretungen

Grundsätzlich sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen zum Gemeinderat und zur Bezirksvertretung aktiv wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben und an dem in der Wahlausschreibung durch den Bürgermeister festgelegten Stichtag ihren aufrechten Hauptwohnsitz in Wien haben. Das passive Wahlrecht hat die Erreichung des 18. Lebensjahres am Wahltag zur Voraussetzung. EU-BürgerInnen sind ausschließlich für die Bezirksvertretungswahl in ihrem Hauptwohnsitz-Bezirk wahlberechtigt - aktiv ab 16, passiv ab 18 Jahren.

Bei der kommenden Gemeinderatswahl werden rund 1.127.000 Personen (davon 615.000 Frauen) wahlberechtigt sein, davon sind rund 29.900 zwischen 16 und 18 Jahre alt. Bei den Bezirksvertretungswahlen erhöht sich die Anzahl der Wahlberechtigten um knapp 62.500 EU-BürgerInnen, wovon etwa 650 jünger als 18 Jahre alt sind. Insgesamt ist die Zahl der Wahlberechtigten um rund 30.000 Personen im Vergleich zur letzten Gemeinderatswahl und um rund 70.000 Personen im Vergleich zu den letzten Bezirksvertretungswahlen gestiegen - nicht nur durch die Senkung des Wahlalters und den Anstieg der EU-BürgerInnen nach dem Beitritt von 10 neuen Mitgliedstaaten, sondern auch durch den Zuzug aus den anderen Bundesländern. Zum Vergleich: Bei der Gemeinderatswahl 2001 waren 1.096.000 Personen, bei den Bezirksvertretungswahlen 2001 1.121.000 Personen wahlberechtigt.

Wählen außerhalb Wiens ist nicht möglich

Die Ausübung des Wahlrechts zu Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen in Wien ist auf Grund bundesverfassungsgesetzlicher Voraussetzungen nur in Wien möglich. Wahlkarten können nur innerhalb Wiens verwendet werden. Da der Flughafen nicht im Stadtgebiet liegt, gibt es dort kein Wahllokal.

Öffnungszeiten

Die rund 1.900 Wahllokale in Wien werden von 7.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein. Die Wahllokale am Westbahnhof, Südbahnhof, Franz-Josefs-Bahnhof und am Bahnhof Wien-Mitte (in der Nähe der Einstiegsstelle des Flughafenschnellzuges CAT) von 5.30 bis 17.00 Uhr.

Allgemeine Informationsmaßnahmen

Eine hohe Wahlbeteiligung ist aus demokratiepolitischer Sicht äußerst wichtig. Daher setzt die Stadt Wien neben Hausanschlägen und der amtlichen Wahlinformation sowie der Jung- bzw. ErstwählerInneninformation auf weitere Informationskanäle:

  • Wahlinformation in der Zeitschrift "wien.at" - an alle Haushalte
  • Wahlinformation auf der Homepage der Stadt Wien unter
    www.wahlen.wien.at/
  • Telefonische Auskünfte bei der Stadtinformation (auch am
    Wahltag) unter der Wiener Nummer 525 50
  • Sonstige Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, wie Inserate und
    Medienservice der Rathauskorrespondenz

Hausanschläge und Wahlinformation

Die "Hausanschläge", aus denen für alle Wahlberechtigten ersichtlich ist, ob sie in die Wählerevidenz eingetragen sind, werden in der Woche ab dem 12. September 2005 ausgesandt. Sind am Schwarzen Brett im Wohnhaus zu viele oder zu wenige Wahlberechtigte bei der eigenen Wohnung eingetragen, besteht bis einschließlich 25. September 2005 die Möglichkeit, dies beim Wahlreferat des zuständigen Bezirksamtes im Wählerverzeichnis korrigieren zu lassen (Reklamationsverfahren).

Etwa 10 Tage vor dem Wahltag wird die amtliche Wahlinformation an alle Wahlberechtigten für die Gemeinderats- und/oder Bezirksvertretungswahl von der Magistratsabteilung 62 verschickt. Mit diesem Schreiben der Magistratsabteilung 62 werden das jeweils zugeordnete Wahllokal, die Wahlzeiten sowie die Möglichkeiten der Legitimation vor der Sprengelwahlbehörde genau bekannt gegeben. Nicht-österreichische EU-BürgerInnen werden darauf hingewiesen, dass sie ausschließlich für die Bezirksvertretungswahl wahlberechtigt sind.

Weiters werden sowohl JungwählerInnen (16- bis 18-jährige) als auch ErstwählerInnen eine eigene Wahlinformation erhalten. Die Anzahl aller 16- bis 18-jährigen und jener ErstwählerInnen, die bei der letzten Gemeinderatswahl noch nicht wahlberechtigt waren, beträgt circa 100.000 Personen. (Schluss) me

(RK vom 16.08.2005)