Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 04.03.2005:
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Bund bei Beschaffung von Getränkesteuer-Daten gefordert

Wien (RK). Der Verwaltungsgerichtshof hat heute zum Themenkomplex Getränkesteuer die Entscheidung veröffentlicht, dass in zwei Fällen in Linz eine Bereicherung nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Die ergangenen Bescheide wurden somit aufgehoben. In den beiden Beschwerdefällen hatten die Linzer Abgabenbehörden ...

Wien (RK). Der Verwaltungsgerichtshof hat heute zum Themenkomplex Getränkesteuer die Entscheidung veröffentlicht, dass in zwei Fällen in Linz eine Bereicherung nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Die ergangenen Bescheide wurden somit aufgehoben. In den beiden Beschwerdefällen hatten die Linzer Abgabenbehörden Rückzahlungsanträge bezüglich entrichteter Getränkesteuer abgewiesen, weil die Abgabe insoweit wirtschaftlich von einem anderen als dem Abgabepflichtigen getragen worden sei.

"Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis, wenn dies auch mit zusätzlicher Arbeit verbunden ist", reagierte Städtebund- Generalsekretär Erich Pramböck auf die Nachricht. Die Stadt Linz habe bereits eine sehr detaillierte Prüfung vorgenommen. "Der Verwaltungsgerichtshof verlangt jetzt zusätzliche Daten mit größerer Tiefe", meinte der Städtebund-Vertreter. "Diese Daten kann aber nur der Bund im Zuge von konzisen Betriebsprüfungen über die Finanzämter liefern. Das bedeutet aber, dass die Steuerpflichtigen vertiefende Unterlagen zur Verfügung stellen müssen bzw. dass diese Daten im Zuge einer Betriebsprüfung erhoben werden müssen - durch geeignete Prüfer der Finanzämter." Laut Pramböck müssten die vom Verwaltungsgerichtshof verlangten Daten zum Teil schon in den Steuerakten vorhanden sein. Die Steuerpflichtigen seien jedenfalls zur Mitwirkung im Verfahren verpflichtet.

Es geht um ca. 1 Mrd. Euro in 50.000 Steuerfällen

Pramböck erinnerte in diesem Zusammenhang an die Zusage von Staatssekretär Alfred Finz, der eine Unterstützung im Zuge von Betriebsprüfungen angekündigt habe. "Wir gehen davon aus, dass diese vor einem Jahr gegebene Zusage verbindlich war. Der Städtebund wird jedenfalls die weitere Vorgangsweise bei der Datenprüfung sowie die entsprechenden Modalitäten gemeinsam mit dem Finanzministerium (BMF) in einer eigenen Arbeitsgruppe beraten", so der Städtebund-Generalsekretär.

Insgesamt geht es bei der Frage allfälliger Getränkesteuerrückzahlungen um ein Volumen von insgesamt 1 Mrd Euro in etwa 50.000 Steuerfällen. "Die Städte und Gemeinden werden jedenfalls ganz sicher nicht die Waffen strecken. Diese Rückzahlungsansprüche würden in vielen Fällen die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen komplett aushöhlen", schloss Pramböck.

Allgemeine Informationen:

  • Österreichischer Städtebund: www.staedtebund.at/

(Schluss) wh

  • Rückfragehinweis:
    Mag. Wolfgang Hassler
    Österreichischer Städtebund
    Tel. 01-4000-89990
    Mobil 0664/826 89 98
    Dkfm. Dr. Erich Pramböck
    Generalsekretär
    Mobil 0664/430 74 79

(RK vom 04.03.2005)