Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 14.02.2005:
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Städtebund zu Reformdialog: Finanzierung bleibt ungeklärt

Wien (RK). "Leider wurde beim Reformdialog auf die Finanzierungsfrage nicht wirklich eingegangen. Dabei ist das neben den pädagogischen Grundsatzentscheidungen die Kernfrage", zeigte sich am Montag Städtebund-Generalsekretär Erich Pramböck enttäuscht. Im Ministeriumspapier "Qualität für die Zukunft" sei von Städten ...

Wien (RK). "Leider wurde beim Reformdialog auf die Finanzierungsfrage nicht wirklich eingegangen. Dabei ist das neben den pädagogischen Grundsatzentscheidungen die Kernfrage", zeigte sich am Montag Städtebund-Generalsekretär Erich Pramböck enttäuscht. Im Ministeriumspapier "Qualität für die Zukunft" sei von Städten und Gemeinden keine Rede, obwohl sie die Aufgabe des Schulerhalters bei Pflichtschulen wahrnehmen.

Eine reine Nachmittagsbetreuung bleibe rein hypothetisch, wenn den Städten und Gemeinden keine zusätzlichen Gelder dafür zufließen. Außerdem seien eindeutig mehr Lehrer notwendig. Auch hier brauche man eine Änderung der Schlüsselzahlen im laufenden Finanzausgleich (2005-2008).

Fragenkomplex Vorschuljahr

Weiterer Fragenkomplex: Wer finanziert ein etwaiges verpflichtendes Vorschuljahr? "Wenn es in den Kindergärten stattfindet, bliebe die Belastung ganz alleine bei den Gemeinden hängen. Wird das Vorschuljahr in der Schule abgewickelt, müssen zusätzliche Lehrer finanziert werden. Aber nicht aus den kommunalen Kassen - dort herrscht aufgrund steigender Aufgaben Ebbe. Wenn der Bund echte Reformen will, muss er sie auch zahlen", hielt Pramböck fest.

Zudem müsse darüber geredet werden, welche Rolle im Rahmen einer künftigen Ganztagsschule/Ganztagsbetreuung in Hinkunft den Horten zukomme. "Das Personal in den Horten ist bereits entsprechend verunsichert. Hier ist erheblicher Klärungsbedarf gegeben", meinte der Städtebund-Generalsekretär.

Gesetzliche Grundlagen

Zur Erinnerung: Im Pflichtschulbereich sind Städte und Gemeinden Schulerhalter. Als Erhalter treten die Kommunen auch bei Kindergärten und Horten auf. Die Regelungskompetenz liegt aber bei Bund und Ländern: Das Pflichtschulerhaltungs- und Schulorganisationsgesetz sind Bundesgrundsatzgesetze. Beide Gesetze sind in den Ländern durch Ausführungsgesetze umzusetzen. Das Hort- und Kindergartenwesen sind in Gesetzgebung und Vollziehung ausschließlich Landessache.

"Echte, nachhaltige Reformen wird es also nur im partnerschaftlichen Zusammenwirken aller Gebietskörperschaften geben. Ein Drüberfahren wird es im Bildungssektor nicht spielen. Es kann auch nicht so sein, dass irgendwelche Gremien über die Köpfe der Schulerhalter hinweg Entscheidungen fällen können. Daher muss die Kostenfrage vom Ministerium sehr ernst genommen werden", schloss Pramböck. (Schluss) wh

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    Österreichischer Städtebund
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(RK vom 14.02.2005)