Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 18.01.2005:
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Kommunen drohen Verluste aus der Zivildienstreform

Wien (RK). "Der Bund beginnt nun auch im Bereich des Zivildienstes sich aus seiner Verantwortung zurückzuziehen. Wie wichtig dem Bund die soziale und medizinische Betreuung der alten und kranken Österreichs tatsächlich ist, kann man aus der Abschiebung der Kostentragung erkennen", kommentiert Pramböck am Dienstag ...

Wien (RK). "Der Bund beginnt nun auch im Bereich des Zivildienstes sich aus seiner Verantwortung zurückzuziehen. Wie wichtig dem Bund die soziale und medizinische Betreuung der alten und kranken Österreichs tatsächlich ist, kann man aus der Abschiebung der Kostentragung erkennen", kommentiert Pramböck am Dienstag Äußerungen von Vertretern des Bundes und der Regierungsparteien bei der letzten Sitzung der Zivildienstreformkommission, dass die Mehrkosten die Städte zu tragen hätten.

Der Städtebund beharrt jedenfalls auf seinen Mindestforderungen:

  • Der Zivildienst stellt eine Hilfstätigkeit dar (qualifizierte
    Tätigkeiten würden in Konkurrenz zum Arbeitsmarkt stehen).
  • Wie beim Wehrdienst, sollte auch beim Zivildienst der Bund der
    Kostenträger sein.
  • Die den Kommunen erwachsenden Kosten für den Einsatz von
    Zivildienern dürfen auch nach einer Verkürzung der
    Zivildienstzeit nicht höher als bisher werden.
  • Die Kosten für eine "Attraktivierung" der Verlängerungsmonate
    durch zusätzliche Zahlungen an die Zivildiener sind vom Bund zu
    tragen.
  • Die unterschiedliche Behandlung von Trägerorganisationen
    Gebietskörperschaften und andere - muss fallen
    (Blaulichtorganisationen erhalten beispielsweise vom Bund je
    Zivildiener einen Pauschalbetrag von 436,-- Euro pro Monat,
    Kommunen haben 216,-- Euro zu bezahlen).
  • Wenn die Kosten für die Gemeinden zu hoch werden, werden sie
    nicht in der Lage sein die notwendige Zahl von Plätzen zur
    Verfügung zu stellen.

Während also vor den Kulissen noch über die künftige Dauer des Zivildienstes heftig diskutiert wird, sieht der Städtebund den wesentlichsten Aspekt der Frage unberücksichtigt: "Wer soll das bezahlen? Eine Finanzierung der Attraktivierung des Zivildienstes durch die Gemeinden ist diesen nicht mehr möglich", hält Pramböck entsprechende Vorschläge angesichts der angespannten finanziellen Lage der Kommunen für nicht einmal mehr diskutierenswert.

Auch nichtfinanzielle Attraktivierungsvorschläge, wie eine begünstigte Aufnahme von Personen, die einen allfälligen "Freiwilligen Dienst" absolvieren, in den öffentlichen Dienst, hält er in Zeiten des Personalabbaues beim Bund und dessen massiven Forderungen, 10.000 Beamte bei Ländern und Gemeinden einzusparen, für entbehrlich. "Hier macht der Bund jungen Menschen Hoffnungen, die er selbst nicht mehr einlösen kann und andere nicht einlösen lässt", kommentiert Pramböck, "Dass dieser Vorschlag eine Reihe von Bevölkerungsgruppen, wie Behinderte etwa, von dieser Regelung ausschließt und somit diskriminiert, ist nur ein weiterer Aspekt zu der Qualität dieses Vorschlages."

Hinsichtlich der geforderten Dauer des Zivildienstes sieht sich der Städtebund im Einklang mit den meisten Trägerorganisationen. Eine Verkürzung wird unumgänglich sein, allerdings für Blaulichtorganisationen sowie Altbetreuungs- und Pflegedienste, wo längere Ausbildungszeiten erforderlich sind, eine Einsatzzeit von bis zu 12 Monaten sinnvoll sein. (Schluss)

  • Rückfragehinweis:
    Dkfm. Dr. Erich Pramböck
    Generalsekretär
    Tel.: 4000-89981
    Fax: 4000-7135
    e-mail: post@stb.or.at

(RK vom 18.01.2005)