Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.10.2004:
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Neue Flächenwidmung für den 10. Bezirk

Wien (RK). Für das Gebiet zwischen Ludwig-von-Höhnel-Gasse, Endlichergasse, Holzknechtstraße, Linienzug 1-2, Alaudagasse, Favoritenstraße und Altes Landgut (Linienzug 3-6) im 10. Bezirk, Kat. G. Oberlaa Stadt wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (Plan Nr. 7352) ausgearbeitet. Der ...

Wien (RK). Für das Gebiet zwischen Ludwig-von-Höhnel-Gasse, Endlichergasse, Holzknechtstraße, Linienzug 1-2, Alaudagasse, Favoritenstraße und Altes Landgut (Linienzug 3-6) im 10. Bezirk, Kat. G. Oberlaa Stadt wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (Plan Nr. 7352) ausgearbeitet.

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 28. Oktober 2004 bis 9. Dezember 2004 in der Planungsauskunft Wien 1., Rathausstraße 14-16 (1. Stock) jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr sowie in der Magistratsabteilung 21 B 1., Rathausstraße 14-16 (Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd - Nordost), jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr zur öffentlichen Einsicht auf.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes der öffentlichen Auflage in schriftlicher Form, bitte mit Angabe der unten angeführten Plannummer, an die Magistratsabteilung 21 B gerichtet werden.

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über alle eingelangten Stellungnahmen wird dem Gemeinderat berichtet, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der Magistratsabteilung 21 A, 1., Rathausstraße 14-16 (1. Stock), erwerben und zwar Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag bis 17.30 Uhr. (Schluss) gb

(RK vom 25.10.2004)