Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.08.2004:
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Lärmschutzmaßnahmen in Wien

Wien (RK). Die Stadt Wien investiert jährlich 1, 8 Mio Euro in Lärmschutzmaßnahmen. Das im April 2001 zwischen Land Wien und Bund abgeschlossene Übereinkommen über die schalltechnische Sanierung der ÖBB Bestandstrecken ist in Wien die Voraussetzung für die Umsetzung von Maßnahmen entlang von Wiener Schienenstrecken ...

Wien (RK). Die Stadt Wien investiert jährlich 1, 8 Mio Euro in Lärmschutzmaßnahmen. Das im April 2001 zwischen Land Wien und Bund abgeschlossene Übereinkommen über die schalltechnische Sanierung der ÖBB Bestandstrecken ist in Wien die Voraussetzung für die Umsetzung von Maßnahmen entlang von Wiener Schienenstrecken. "Die Stadt Wien ist selbstverständlich verpflichtet, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel mit möglichst hohem Nutzen im Sinne einer nachhaltigen Lärmsanierung einzusetzen. Dies geschieht ausschließlich nach objektiven Kriterien", betont Ing. Wolfgang Khutter, stellvertretender Abteilungsleiter der Wiener Umweltschutzabteilung.

Pro Jahr stehen Mittel im Ausmaß von je 1,8 Mio Euro jeweils von Bund und Land Wien zur Verfügung, also insgesamt 3,6 Mio Euro. Die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen kann nur abschnittsweise und über einen längeren Zeitraum erfolgen, erläutert Khutter. Um dabei Ungerechtigkeiten zu vermeiden, wurde zwischen Bund und Land Wien eine einheitliche Vorgangsweise nach klar nachvollziehbaren Prioritäten vereinbart.

Schienenlärmkataster: Objektive Daten als Grundlage für Maßnahmen

Basis für die Entscheidung, an welchen Streckenabschnitten in Wien Lärmschutzmaßnahmen errichtet werden, ist der Schienenlärmkataster. Bereiche, bei denen eine Grenzwertüberschreitung von 55 Dezibel in der Nacht ausgewiesen wurde, werden von der Stadt Wien in das Lärmsanierungsprojekt aufgenommen. Der Schienenlärmkataster liefert die objektiven Daten zu Lärmbelastungen der WienerInnen an den Wiener Schienenstrecken der ÖBB. In diesen Daten sind auch bereits die Verkehrsprognosen für das Jahr 2016 berücksichtigt, um eine nachhaltige Lärmminderung für die Menschen gewährleisten zu können.

Die Reihenfolge, in der diese ausgewählten Streckenabschnitte saniert werden, hängt wiederum von der Lärmbelastung und der Anzahl der an diesen Strecken lebenden AnrainerInnen ab. "So wird die Prioritätenreihung berechnet. Die jetzt in Angriff genommenen Lärmschutzprojekte befinden sich in dieser Reihung ausschließlich in der Prioritätsstufe 1", erläutert Khutter.

Lainzer Tunnel wird Lärmbelästigung in Hietzing entscheidend verringern

An der Verbindungsbahn im 13. Bezirk wurde, wie auch für andere Streckenabschnitte, eine Grenzwertüberschreitung ausgewiesen. Aufgrund der Berechnungen für die Prioritätenreihung liegt der Bereich an der Verbindungsbahn nicht in der obersten Priorität. Sicher ist, dass auch an der Verbindungsbahn Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Wann es zur Realisierung kommt, hängt vom Baufortschritt an den dringlicheren Sanierungsabschnitten und von den zur Verfügung stehenden Mitteln ab.

Mit der Inbetriebnahme des Lainzer Tunnels ist zu erwarten, dass es für die BewohnerInnen zu einer entscheidenden Verbesserung der Lärmbelastung kommen wird, da zukünftig der gesamte Güterverkehr im Tunnel geführt werden wird, erläutert Khutter abschließend. (Schluss) vor

  • Rückfragehinweis:
    Dr. Mathilde Urban
    MA 22 - Umweltschutz
    Tel.: 4000-88303
    e-mail: urb@m22.magwien.gv.at

(RK vom 25.08.2004)