Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 30.07.2004:
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Mit dem Fahrrad zur Kultur

Wien (RK). Die Stadt Wien hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehranteil auf 8 Prozent des gesamten Verkehrsaufkommens zu steigern. Um dies zu schaffen, wird nicht nur das Radverkehrnetz mit seinem Lückenschlussprogramm weiter ausgebaut, sondern auch die dazugehörende Infrastruktur verbessert. Dazu zählt vor allem ...

Wien (RK). Die Stadt Wien hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehranteil auf 8 Prozent des gesamten Verkehrsaufkommens zu steigern. Um dies zu schaffen, wird nicht nur das Radverkehrnetz mit seinem Lückenschlussprogramm weiter ausgebaut, sondern auch die dazugehörende Infrastruktur verbessert. Dazu zählt vor allem das sichere und komfortable "Parken" der Räder.****

Mit dem Rad unterwegs

Für alle Besucherinnen und Besucher, die mit dem Fahrrad auf den Rathausplatz kommen, gibt es nun eigens geschaffene mobile Fahrradabstellplätze. Links und rechts der Sesselreihen wurden jeweils eine Anlage für 10 Fahrräder aufgestellt. 30 weitere Abstellplätze sind beim Ringstraßen-Radweg gegenüber dem Burgtheater vorhanden. Durch die enge Zusammenarbeit der stadt wien marketing service gmbh mit der MA 46 - Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten sowie der MA 18 - Stadtentwicklung und Stadtplanung ist es gelungen, hier ein Pilotprojekt zu starten, das eine Vorbildwirkung für andere Großveranstaltungen haben soll. Eine Analyse über die Auslastung der Radständer soll als Grundlage für weitere Einsätze mobiler Radständer bei diversen Veranstaltungen dienen. Somit kann mit einem einheitlichen Verfahren die Vorgehensweise bei der Vorschreibung von Radabstellplätzen bei Veranstaltungen bestimmt werden, die auch im Veranstaltungsgesetz Verwendung finden soll.

Gesetzliche Bestimmungen

Viele der Besucherinnen und Besucher kamen und kommen bereits mit dem Fahrrad zu unterschiedlichen Veranstaltungen in der Stadt. Zumeist wurden für die Räder jedoch keine nahen Abstellanlagen gefunden, sodass etwa Laternenmaste oder Parkbänke benutzt wurden. Die StVO enthält Regelungen über das Abstellen von Fahrrädern und eine Bewilligungspflicht für das Aufstellen von Fahrradständern auf Straßen mit öffentlichem Verkehr. Das Wiener Gebrauchsabgabengesetz sieht eine Pflicht zur Einholung einer Gebrauchserlaubnis und zur Entrichtung einer Gebrauchsabgabe für das Aufstellen von Fahrradständern vor.

Keines der untersuchten Gesetze sieht allerdings eine (ausreichend bestimmte) Grundlage dafür vor, einen Veranstalter zu verpflichten, mobile Fahrradabstellanlagen aufzustellen.

  • Weitere Infos unter http:/ /www.radfahren.wien.at/

(Schluss) dee

  • Rückfragehinweis:
    Susanne Debelak
    MA 46 Verkehrsorganisation
    Tel.: 811 14-92767
    e-mail: dee@m46.magwien.gv.at

(RK vom 30.07.2004)