Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 15.06.2004:
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WAST zu Wr. ADG: "Ein historischer Augenblick für Wien"

Wien (RK). "Ein Meilenstein auf dem Weg zur lesbischwuler Gleichstellung", kommentierten die beiden Wiener Antidiskriminierungsbeauftragten Angela Schwarz und Wolfgang Wilhelm die Ausweitung des Entwurfes zum Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, die am Dienstag bekanntgegeben wurde. "Damit beweist Wien einmal mehr ...

Wien (RK). "Ein Meilenstein auf dem Weg zur lesbischwuler Gleichstellung", kommentierten die beiden Wiener Antidiskriminierungsbeauftragten Angela Schwarz und Wolfgang Wilhelm die Ausweitung des Entwurfes zum Wiener Antidiskriminierungsgesetzes, die am Dienstag bekanntgegeben wurde. "Damit beweist Wien einmal mehr seine Vorreiterrolle in lesbischwuler Gleichstellung", so die beiden Beauftragten. Darüber hinaus zeige sich, dass die Wiener Lesben- und Schwulen-Community in ihrer inhaltlichen und organisatorischen Vielfalt mit vereinten Kräften und guten Argumenten viel erreichen und zu einem noch besseren Miteinander in unserer Stadt beitragen kann.

Die Wiener Antidiskriminierungsstelle hatte in der Begutachtung des Wiener Antidiskriminierungsgesetzes maßgeblich an dessen Erweiterung mitgearbeitet und sich gemeinsam mit zahlreichen Vereinen und ExpertInnen aus der Lesben- und Schwulenbewegung nachdrücklich für die Ausweitung des gesetzlichen Schutzes auch auf Lesben und Schwule ausgesprochen. Dieses Engagement mit dem Einbringen von konkreten Vorschlägen führte zu einem weiter verbesserten Gesetzesentwurf, der sogar über die EU- Richtlinien hinausgeht. Damit sichert Wien allen diskriminierten Gruppen den gleichen Schutz.

Stadt Wien als Vorreiterin in Sachen Gleichstellungspolitik für Schwule und Lesben

Das nun vorliegende Antidiskriminierungsgesetz stellt eine wichtige Ergänzung der Antidiskriminierungspolitik für Lesben und Schwule dar. Bereits in den letzten Jahren hat die Stadt Wien - anders als die Bundesregierung und andere Bundesländer - zahlreiche Maßnahmen gesetzt:

So ist es für lesbische und schwule Bedienstete der Stadt Wien schon seit 1999 möglich, Pflegeurlaub für ihre erkrankten PartnerInnen in Anspruch zu nehmen.

In der Wohnbauförderung haben im Land Wien auch gleichgeschlechtliche Paare Anspruch auf Jungfamilienförderung, wenn alle im Haushalt lebenden Personen unter 40 Jahre sind.

Wiener Wohnen hat bei dem Anspruch auf Gemeindewohnungen gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gleichgestellt und außerdem das Eintrittsrecht für LebensgefährtInnen erleichtert.

Im Wiener Jugendschutzgesetz gibt es seit 2002 eine Bestimmung, die Jugendliche unter 18 Jahren vor homophoben Hetzschriften schützt. (Schluss) ww/sl

  • Rückfragehinweis:
    Wiener Antidiskriminierungsstelle für
    gleichgeschlechtliche Lebensweisen
    Gela Schwarz, Mag. Wolfgang Wilhelm
    Tel.: 4000-81 449
    e-mail: wast@gif.magwien.gv.at

(RK vom 15.06.2004)