Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 03.05.2004:
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Die Landesleitstelle Wien im Fonds Soziales Wien (FSW)

Wien (RK). Am 1.5.2004 ist die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare ...

Wien (RK). Am 1.5.2004 ist die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich in Kraft getreten.

Ziel der Vereinbarung ist die Vereinheitlichung der Grundversorgungsleistungen für hilfs- und schutzbedürftige Fremde und die Sicherstellung der Rechtssicherheit für den oben genannten Personenkreis. Durch die Schaffung eines zentralen Datenverbundes soll die Verteilung der Zielgruppenangehörigen im gesamten Bundesgebiet ermöglicht und damit eine regionale Überbelastung vermieden werden.

Gleichzeitig kann durch diese Vereinbarung ein Schritt hin zur Umsetzung der EU-Richtlinie vom 27. Jänner 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von AsylwerberInnen in den Mitgliedsstaaten gesetzt werden.

Die Aufteilung der Kosten erfolgt grundsätzlich nach einem Kostenschlüssel von 60 zu 40 für Bund und Länder; länger als 1 Jahr im Asylverfahren stehende AsylwerberInnen werden jedoch zu 100% durch den Bund finanziert.

Grundversorgungsleistungen

  • Unterbringung
  • Verpflegung
  • Sach- und Geldleistungen für Schulbedarf und Bekleidung
  • Taschengeld für Fremde in organisierten Unterkünften
  • Krankenversicherung sowie medizinische Leistungen
  • Information, Beratung, Betreuung
  • Fahrtkosten bei behördlichen Ladungen und Überstellungen
  • Kostenübernahme bei freiwilliger Rückkehr und Begräbnis

Aufgaben der Landesleitstelle

Organisation und Steuerung der Grundversorgung

Weitere Aufgaben:

  • Zuweisung der neu nach Wien kommenden AsylwerberInnen auf
    Wohnplätze
  • Administration der Leistungen
  • Verrechnung
  • Qualitätskontrolle
  • Schaffung und Weiterentwicklung des Angebots

Peter Hacker, Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien: Wir haben mit der Schaffung von Landesleitstelle und deren Servicestelle die Vereinbarung mit dem Bund über die Grundversorgung erfüllt und die Stadt Wien hat, was die Aufnahme von Flüchtlingen anbelangt, die ihr zugeteilte Quote bei weitem übererfüllt.

Ich gehe davon aus, dass Innenminister Strasser nun seinerseits dafür Sorge tragen wird, dass in den Erstaufnahmestellen eine ordentliche Abklärung stattfindet und die Asylverfahren ordentlich funktionieren. Ich erwarte mir ebenfalls, dass der Bund für Reservekapazitäten in Notsituationen sorgt, wie es im Gesetz vorgesehen ist.

Außerdem hoffe ich, dass die anderen Bundesländer ihre Verpflichtungen mit dem gleichen Engagement wie Wien erfüllen. In Wien haben wir seit 1. Mai in Zusammenarbeit mit allen Partnern, insbesondere der Caritas als Betreiber der Servicestelle, ein System geschaffen, dass den Anforderungen - soweit sie der Grundversorgungsvereinbarung entsprechen - gerecht wird."

  • Adresse der Landesleitstelle:
    Guglgasse 7-9, 1030 Wien
    Tel: 4000/66495, Fax: 4000/99-66492
    e-mail: post-gvs@fsw.wien.at

Für Zielgruppenangehörige, die sich bereits in Wien z.B. in privaten Unterkünften befinden, ist die Servicestelle für die Leistungszuerkennung und -erbringung in Abstimmung mit der Landesleitstelle zuständig. Hier werden im direkten Kundenkontakt Beiträge zur Verpflegung und Miete (nach den Kostenhöchstsätzen der Grundversorgungsvereinbarung) ausbezahlt sowie Beratung angeboten.

Dr. Michael Landau Caritasdirektor: "Nach der Belastung und der Aufregung in den vergangenen Wochen und Monaten haben wir die vorsichtige Hoffnung, dass es nun in der Frage der Versorgung und Betreuung von AsylwerberInnen ruhiger wird. Seit 1. Mai sind die Kompetenzen aufgeteilt, nun sind die Länder gefordert. Für das Bundesland Wien kann ich heute feststellen, dass wir uns auf einem guten Weg befinden. Die neue Struktur wird sich in der Praxis noch zu bewähren haben, doch ich habe die Hoffnung, dass hier in dem guten Miteinander, das die Caritas und die Stadt Wien, bereits in anderen sozialen Fragen verbindet, etwa der Wohnungslosenhilfe, aber auch im Bereich Pflege, dass in diesem guten Miteinander auch die in der konkreten Praxis zu lösenden Fragen gut angegangen werden können und eine befriedigende Antwort gefunden wird."

Die Caritas der Erzdiözese Wien ist im gesamtösterreichischen Vergleich der größte private Träger in der Versorgung von obdachlosen und mittellosen AsylwerberInnen. 780 Menschen werden derzeit betreut. Rechnet man Quartiere in Pfarren dazu, so konnten auf diesem Weg weitere 60 Menschen untergebracht werden.

  • Öffnungszeiten:
    Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00-12:00 und 13:00-16:30
    Mittwoch: 13:00-17:30
    Freitag: 08:00-14:00
  • Partnerorganisationen:

Der FSW arbeitet im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung mit folgenden Vereinen und Organisationen zusammen:

ADA, Arge Sozial, Better Future, Caritas, Caritas Betreut Wohnen, Clearingstelle Integrationshaus, Don Bosco, Evangelisches Hilfswerk, F.M.S.W. HotelbetriebsgmbH, Integrationshaus, Karibu, Karibu Betreut Wohnen, Kolpingsfamilie Wien-Alsergrund, Oase, Österreichische Jungarbeiterbewegung, Rotes Kreuz, Verein Tempus, Volkshilfe

Ziel dieser breiten Basis der Zusammenarbeit ist es, die Unterbringung in Wien nicht auf einige wenige Standorte zu konzentrieren, sondern kleine Organisationseinheiten auf das gesamte Stadtgebiet zu verteilen. So ist die Integrationsmöglichkeit und die soziale Verträglichkeit in der Großstadt Wien erzielbar. (Schluss) roa

(RK vom 03.05.2004)