Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 29.04.2004:
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Neue Flächenwidmung im 22. Bezirk

Wien (RK). Für das Gebiet zwischen Linienzug 1-3, Ziegelhofstraße, Quadenstraße, Am Friedhof, Spargelfeldstraße, Linienzug 4-5, Hirschstettner Straße, Linienzug 6-9 (Trasse der Ostbahn - östliche Linie), Stadlauer Straße, Hirschstettner Straße, Süßenbrunner Straße und Linienzug 10-1 (Oberfeldgasse) im 22. Bezirk, Kat ...

Wien (RK). Für das Gebiet zwischen Linienzug 1-3, Ziegelhofstraße, Quadenstraße, Am Friedhof, Spargelfeldstraße, Linienzug 4-5, Hirschstettner Straße, Linienzug 6-9 (Trasse der Ostbahn - östliche Linie), Stadlauer Straße, Hirschstettner Straße, Süßenbrunner Straße und Linienzug 10-1 (Oberfeldgasse) im 22. Bezirk, Kat. G. Hirschstetten sowie in Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 (1) BO für Wien für einen Teil des Gebietes wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes (Plan Nr. 7425) ausgearbeitet.

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt vom 29.4. bis 11.6. in der Planungsauskunft Wien 1., Rathausstraße 14-16 (1. Stock) jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr sowie in der Magistratsabteilung 21 B 1., Rathausstraße 14-16 (Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd - Nordost), jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr zur öffentlichen Einsicht auf.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, an folgenden Donnerstagen: 13. Mai sowie 27. Mai in der Zeit von 14.30 bis 17.30 Uhr in der Bezirksvorstehung für den 22. Bezirk, 22., Schrödingerplatz 1 (Erdgeschoss) Einsicht in den Planentwurf zu nehmen.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes der öffentlichen Auflage in schriftlicher Form, bitte mit Angabe der unten angeführten Plannummer, an die Magistratsabteilung 21 B gerichtet werden.

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über alle eingelangten Stellungnahmen wird dem Gemeinderat berichtet, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der Magistratsabteilung 21 A, 1., Rathausstraße 14-16 (1. Stock), erwerben und zwar Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 12.30 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr. (Schluss) gb

(RK vom 29.04.2004)