Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 28.04.2004:
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Wiener Gemeinderat (5)

Wien (RK). GR Dr. Monika Vana (Grüne) brachte für ihre Fraktion einen Beschlussantrag zur Schaffung einer Wiener Arbeitslosenanwaltschaft ein. Sie begründete dies damit, dass eine solche Institution die Lage der Arbeitssuchenden in Wien deutlich verbessern würde. Insbesondere hob sie die Kompetenzen der ...

Wien (RK). GR Dr. Monika Vana (Grüne) brachte für ihre Fraktion einen Beschlussantrag zur Schaffung einer Wiener Arbeitslosenanwaltschaft ein. Sie begründete dies damit, dass eine solche Institution die Lage der Arbeitssuchenden in Wien deutlich verbessern würde. Insbesondere hob sie die Kompetenzen der Rechtsvertretung, der Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit wie auch das Recht auf Stellungnahme einer solchen Stelle hervor. Sie kritisierte, dass das kürzlich vom Bund beschlossene "Arbeitsmarktreformgesetz" eher arbeitslose Menschen, als die Arbeitslosigkeit selbst bekämpfen würde. Sie gab sich gewiss, dass eine solche Institution keineswegs ein "zahnloser Papiertiger", wie von der SPÖ vorgeworfen, sein würde. Ebenso hob sie hervor, dass viele Kursmaßnahmen seitens des AMS alleine der "Kosmetik für die Arbeitslosenstatistik" dienen würden.

GR Ingrid Korosec (ÖVP) meinte, dass der Antrag der Grünen beim ersten Hinsehen "diskussionswürdig" erscheine, jedoch beim zweiten Nachdenken abzulehnen sei, da es in Wien genügend Institutionen, wie etwa den WAFF oder die AK-Wien, gebe, die die entsprechenden Hilfsleistungen bei Arbeitslosigkeit zu bewerkstelligen hätten. Im weiterem kritisierte sie die hohe Arbeitslosigkeit in Wien und verwies auf deutlich bessere Arbeitslosenquoten in ÖVP-dominierten Bundesländern. In wirtschaftlicher Hinsicht warf sie der Wiener SPÖ vor, dass diese mit "geschönten Daten" agiere. Realität sei, so die Rednerin, dass Wien im Vergleich zu anderen Städten, wie etwa Mailand oder München, beim Beschäftigungswachstum stagniere und auch im Bereich der an sich lobenswerten Technologieförderung keineswegs zur europäischen Spitze gehöre. Für ihre Fraktion reichte sie einen Resolutionsantrag ein, der eine Reform der Wiener Arbeiterkammer zum Inhalt hatte.

GR Johann Römer (FPÖ) erinnerte daran, dass das Thema Arbeitslosigkeit leider schon seit langem zum politischen Standardrepertoire der Wiener Kommunalpolitik gehöre. Ausschließliche Schuldzuweisungen in Richtung Bundesregierung seien angesichts der hohen Arbeitslosigkeit in Wien mit knapp 11 Prozent unzulässig, da viele Problemstellungen in diesem Bereich alleine durch die Wiener Situation zu erklären seien. Auch Römer erinnerte daran, dass die Interessensvertretung von Arbeitslosen selbstverständlich zum Aufgabenspektrum der Wiener Arbeiterkammer gehöre. Der auch von der Wiener SPÖ ins Auge gefasste Antrag zur Schaffung einer eigenen Anwaltschaft für Arbeitslose auf Bundesebene erteilte Römer ebenso eine Absage wie dem Antrag der Grünen auf Schaffung einer solchen Institution auf Landesebene.

GR Norbert Scheed (SPÖ), der für seine Fraktion besagten Antrag zur Installierung einer Anwaltschaft für Arbeitslose auf Bundesebene einbrachte, begründete die Einreichung damit, dass eine solche Institution sehr wohl den mangelhaften Rechtsstatus von Arbeitslosen in Österreich verbessern würde. Angesichts der oftmals arbeitsmarktstatistisch vorgebrachten Argumenten seiner Vorredner, erinnerte er daran, dass Wien im Bereich der Wirtschaftskraft noch immer 50 Prozent über dem österreichischen Durchschnitt liege. Ebenso betonte er, dass jeder vierte Arbeitsplatz in Wien ausgewiesen sei. Darüber hinaus machte er darauf aufmerksam, dass der Wiener Arbeitsmarkt mit der Situation von 200.000 Einpendlern und nur 50.000 Auspendlern konfrontiert sei. Summa summarum, so Scheed, sei die Wirtschaftssituation in Wien durchwegs gut. Die Vorwürfe an die Wiener Arbeiterkammer wies er als unzulässig zurück. In diesem Zusammenhang erinnerte er auch daran, dass erst kürzlich der ÖGB seinen Vertretungsanspruch für Arbeitslose dezidiert erweitert habe. (Forts.) hch/vo

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(RK vom 28.04.2004)