Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 25.03.2004:
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Europäischer Rat Frühjahrstagung 2004

Wien (RK). Dieses Wochenende droht, dass beim Europäischen Rat in Brüssel die Gemeinden in ihrer Kraft, Leistungen für die Bürger neu erbringen, "verraten und verkauft" werden, erklärt Generalsekretär Pramböck vom Österreichischen Städtebund am Donnerstag gegenüber der "rk". In der Europäischen Union tobt ein ...

Wien (RK). Dieses Wochenende droht, dass beim Europäischen Rat in Brüssel die Gemeinden in ihrer Kraft, Leistungen für die Bürger neu erbringen, "verraten und verkauft" werden, erklärt Generalsekretär Pramböck vom Österreichischen Städtebund am Donnerstag gegenüber der "rk".

In der Europäischen Union tobt ein heftiger Streif darüber, ob die sogenannten Leistungen der Daseinsvorsorge, wie z.B. Wasser, Abwasser oder sozialen Dienste, wie etwa Altenpflege und Kinderbetreuung, liberalisiert bzw. dem Markt geöffnet werden sollen. Liberalisierung bzw. Marktöffnung bedeutet, dass eine Gemeinde gezwungen ist, diese Leistungen letztendlich auszuschreiben. Damit sind alle Unsicherheiten, die durch eine Leistungserbringung durch Dritte gegeben sind, wie Qualitätsnormen oder Verlässlichkeit verbunden.

Städtebund gegen Zwangsliberalisierung

Der Österreichische Städtebund hat sich stets gegen eine "Zwangsliberalisierung", wie sie von wirtschaftsnahen Kreisen immer wieder gefordert wird, in aller Schärfe ausgesprochen. Die Bundesregierung hat immer versichert, die kommunale Position zu vertreten.

Österreichisches Positionspapier "ungenügend"

Das österreichische Positionspapier zum Europäischen Rat in Brüssel drückt in der derzeitigen Fassung jedoch deutlich aus, dass Österreich für "die Liberalisierung bzw. Marktöffnung der Netzwerkindustrie", letztere sind nichts anderes als Wasser und Abwasser, eintritt. Es muss absolut klargestellte werden, dass die österreichischen Vertreter Wasser und Abwasser ausdrücklich ausnehmen.

Auch die Bundesländer haben eine gleichartige Position wie der Städtebund vertreten. Da sie im Bereich der Wasserversorgung Gesetzeskompetenzen haben, würde der Bund, wenn er keine Klarstellung vornimmt, gegen die Bundesverfassung (Art. 23 d B-VG) verstoßen, die ihn an eine einheitliche Stellungnahme der Bundesländer bindet.

Städtebund fordert Wahlfreiheit

Nicht enthalten ist in der österreichischen Position auch die Unterstützung der Forderung, dass eine Gemeinde selbst entscheiden kann, ob und in welchem Umfang sie kommunale Leistungen der Daseinsvorsorge für ihre Bürger ausschreiben will.

Wenn Österreich sich in dieser Frage nicht klar positioniert, stellt dies eine krasse Benachteiligung der österreichischen Städte und Gemeinden und ihrer Leistungen für die Bürger dar, weil dann einer Zwangsliberalisierung in vielen Aufgabenreichen einschließlich sozialer Dienste, Kinderbetreuung oder Altenpflege durch europäisches Recht Tür und Tor geöffnet wird. (Schluss) stb

  • Rückfragehinweis:
    Österreichischer Städtebund
    Dkfm. Dr. Erich Pramböck
    Tel.: 4000/89 981
    e-mail: post@stb.or.at

(RK vom 25.03.2004)