Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 16.05.2003:
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Bundesländer gemeinsam im Interesse der österreichischen Familien

Wien (RK). Unter dem Vorsitz von Vizebürgermeisterin Grete Laska fassten die Familienreferenten der Bundesländer am Freitag verschiedene Beschlüsse im Bereich Familie. Mit großer Einhelligkeit setzte man sich mit brisanten und aktuellen Fragen auseinander: Die Landesfamilienreferentenkonferenz begrüßte ...

Wien (RK). Unter dem Vorsitz von Vizebürgermeisterin Grete Laska fassten die Familienreferenten der Bundesländer am Freitag verschiedene Beschlüsse im Bereich Familie. Mit großer Einhelligkeit setzte man sich mit brisanten und aktuellen Fragen auseinander:

Kinderbetreuungsgeld

Die Landesfamilienreferentenkonferenz begrüßte grundsätzlich die in der Regierungsvorlage für eine Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes vorgesehene Abgeltung des erhöhten Betreuungsaufwandes bei Mehrlingsgeburten durch einen 50%igen Zuschlag auf das Kinderbetreuungsgeld. Allerdings wurde die Forderung nach Gewährung des vollen Kinderbetreuungsgeldes bei Mehrlingsgeburten als Abgeltung des erhöhten Betreuungsaufwandes aufrecht erhalten.

Die Landesfamilienreferentenkonferenz wies auf die Diskrepanz zwischen der Dauer des Anspruches auf Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (2,5 bzw. 3 Jahre) und der Dauer der arbeitsrechtlichen Karenzzeit (2 Jahre) hin und hält eine Anpassung der Bestimmungen für dringend notwendig. Die Landesfamilienreferentenkonferenz sprach sich aufgrund der gemachten Erfahrungen für eine Reform der Regelung über die Zuverdienstgrenzen aus.

Dynamisierung der familienrelevanten Leistungen

Die Landesfamilienreferentenkonferenz hielt fest, dass auch für Familienleistungen wie Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Kinderbetreuungsgeld eine Dynamisierung gefordert wird.

Pensionsvorsorge der Eltern

Die Landesfamilienreferentenkonferenz anerkennt die vorgesehene Anhebung der pensionsbegründenden Kindererziehungszeiten von derzeit 18 auf 24 Monate, die Höherbewertung der Kindererziehungszeiten sowie die Verkürzung der Durchrechnungszeiten um drei Jahre pro Kind aus familienpolitischer Sicht als ersten richtigen Schritt, um so mehr als Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (z.B. das Recht auf Teilzeitarbeit) im Regierungsprogramm enthalten sind.

Die Landesfamilienreferentenkonferenz forderte jedoch, dass ein faires Pensionssystem darauf Rücksicht nehmen muss, dass Frauen aufgrund familiärer Betreuungsarbeit oft nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen können und diese familienrelevanten Zeiten in einer ausreichenden Pensionsabsicherung dieser Frauen Niederschlag finden sollten, wobei die zeitliche Anrechnung je Kind zur Gänze erfolgen muss.

Selbstbehalte beim Arztbesuch

Sollten für Arztbesuche Selbstbehalte eingeführt werden, fordert die Landesfamilienreferentenkonferenz, dass eventuelle Selbstbehalte sozial verträglich sein müssen, die mitversicherten Kinder davon ausgenommen werden und eine Deckelung eingeführt werden muss.

Familie und Verschuldung

Alexander Maly von der Schuldnerberatungsstelle der Stadt Wien berichtete über seine Erfahrungen als Schuldnerberater. Insbesondere die Verschuldung einkommensschwacher Familien nimmt zu; die Zahl der Privatkonkurse ist heuer um 30 % gestiegen.

1995 wurde durch eine Änderung der Exekutionsordnung ohne notwendige flankierende Maßnahmen und durch das daraus folgende Verkaufsverhalten der Kreditgeber der Überschuldung der Einkommensschwachen Tür und Tor geöffnet.

Notwendig wäre, insbesondere a) eine Änderung des Prinzips der Exekutionsordnung, die nicht zwischen Zahlungsunfähigen und Zahlungsunwilligen unterscheidet, b) eine Anhebung der Pfändungsgrenzen, c) die Änderung der Praxis, dass private Pensionsvorsorge im Überschuldungsfall aufgelöst und den Gläubigern zur Verfügung gestellt wird und d) eine Änderung der Praxis, dass die Lohnpfändungsberechnung durch jeden einzelnen Arbeitgeber (zu 50 % falsch und zwar zu Ungunsten des Arbeitnehmers) zu erfolgen hat

Die Landesfamilienreferentenkonferenz begrüßte das Vorhaben des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, eine gesamtösterreichische Studie "Familie und Verschuldung" durchzuführen (wobei diese insbesondere ein Schuldnerprofil herausarbeiten und die von der ARGE Schuldnerberatung aufgezeigten besonderen Probleme berücksichtigten sollte) und ersucht das Bundesministerium für Justiz, angesichts der gemachten Erfahrungen mit dem Privatkonkurs und aktueller Entwicklungen (z.B. Berücksichtigung privater Pensionsvorsorge) eine Überprüfung und eventuelle Novellierung der gesetzlichen Bestimmungen des Privatkonkursrechtes durchzuführen.

Eherecht - kein Anwaltszwang bei einvernehmlicher Scheidung

Die vor kurzem öffentlich diskutierte Anwaltspflicht bei einvernehmlichen Scheidungen scheint kein akzeptables Mittel zu sein, um EhegattInnen im Scheidungsverfahren vor Übervorteilung zu schützen. Die Frage "rechtsverbindlicher Eheverträge für vermögensrechtliche Vereinbarungen" müsste genau geprüft werden. Es sollten jedenfalls in erster Linie alle Möglichkeiten der Information und Beratung genützt und allenfalls intensiviert werden, insbesondere die Beratung durch Familienberatungsstellen aber auch durch MediatorInnen und die RichterInnen selbst. (Schluss) eg

  • Rückfragehinweis:
    Werner Neubauer
    MA 11
    Tel.: 4000/90728

(RK vom 16.05.2003)