Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 18.12.2002:
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Neue Flächenwidmung im 2. Bezirk

Wien (RK). Für das Gebiet zwischen Linienzug 1-2 (A23 Süd- Ost-Tangente), Wehlistraße, Linienzug 3-4 (unbenannte Straße), Handelskai, Wehlistraße, Linienzug 5-10, Otto-Futterknecht-Weg und Linienzug 11-1 (A23 Süd-Ost-Tangente) im 2. Bezirk wurde ein neuer Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plan Nr. 7515) erarbeitet ...

Wien (RK). Für das Gebiet zwischen Linienzug 1-2 (A23 Süd- Ost-Tangente), Wehlistraße, Linienzug 3-4 (unbenannte Straße), Handelskai, Wehlistraße, Linienzug 5-10, Otto-Futterknecht-Weg und Linienzug 11-1 (A23 Süd-Ost-Tangente) im 2. Bezirk wurde ein neuer Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plan Nr. 7515) erarbeitet.

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt vom 19. Dezember 2002 bis 6. Februar 2003 in der Magistratsabteilung 21 A (Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West), 1., Rathausstraße 14-16, Planungsauskunft Wien (1. Stock, Zi. 111) jeweils Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr sowie im 2. Stock, jeweils Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr zur öffentlichen Einsicht auf.****

Hinweis: Am 24. Dezember und am 31. Dezember ist die Einsichtnahme nur bis 12.00 Uhr möglich.

Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 6. Februar 2003 auch in der Bezirksvorstehung für den 2. Bezirk, 1020 Wien, Karmelitergasse 9 während der dortigen Amtsstunden möglich. Für weitergehende Informationen steht Ihnen dort am 9., 16. und 23. Jänner 2003 in der Zeit von 15 bis 17.30 Uhr ein/e Mitarbeiter/in der Magistratsabteilung 21 A zur Verfügung.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes der öffentlichen Auflage in schriftlicher Form, bitte mit Angabe der unten angeführten Plannummer, an die Magistratsabteilung 21 A gerichtet werden.

Diese Seite finden Sie ab Beginn der öffentlichen Auflage auch im Internet unter http:/ /www.wien.gv.at/stadtentwicklung/03/01.htm

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Sollte es nicht möglich sein, eingebrachte Wünsche zu erfüllen, muss darüber dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist damit rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten kann man den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der Magistratsabteilung 21 A, 1., Rathausstraße 14-16 (1. Stock, Zi. 111), erwerben und zwar Montag bis Freitag zwischen 8 und 12.30 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr. (Schluss) gb

(RK vom 18.12.2002)