Archivmeldung der Rathauskorrespondenz vom 12.11.2002:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Brauner: Effizientes Wahlmanagement in Wien für die NR-Wahl (3)

Wien (RK). Die Wahlzeit wurde in Wien von 7 bis 17 Uhr einheitlich festgesetzt. Die fünf Wahllokale am Westbahnhof, Südbahnhof und Franz-Josefs-Bahnhof öffnen dagegen ihre Pforten bereits um 5.30 früh, schließen jedoch pünktlich um 17 Uhr. Zur Stimmabgabe mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, ...

Wien (RK). Die Wahlzeit wurde in Wien von 7 bis 17 Uhr einheitlich festgesetzt. Die fünf Wahllokale am Westbahnhof, Südbahnhof und Franz-Josefs-Bahnhof öffnen dagegen ihre Pforten bereits um 5.30 früh, schließen jedoch pünktlich um 17 Uhr. Zur Stimmabgabe mitzubringen ist ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein).****

Am Sonntag sind bis zu 100.000 Wahlkarten im Umlauf - Zustellung lt. Post nicht mehr als Rsb-Brief möglich

Die Zwischenbilanz der Wahlkartenausstellung mit Stand 12. November ergibt für Wien knapp 50.000 Wahlkarten. Voll eingeschlagen hat das online-Wahlkartenservice auf http:/ /www.wien.at/ . Bisher haben 15.000 WählerInnen auf diesem Weg ihre Wahlkarte per Mausklick bestellt - dies entspricht im Vergleich zu den letzten NR-Wahlen einer Verdreifachung! Bis zu den Wahlen rechnet die MA 62 mit der Ausstellung von mehr als 100.000 Wahlkarten, wovon nach derzeitiger Schätzung knapp ein Viertel online beantragt werden.

Hat sich jemand eine Wahlkarte besorgt, ist diese auch dann mitzunehmen, wenn man sich entschließt, am Wahltag doch im eigenen Wahlsprengel wählen zu gehen. Weiters wird angeraten, bei der Ausübung des Wahlrechts außerhalb Wiens unbedingt zu beachten, dass die Wahlzeit in vielen Gemeinden unterschiedlich festgelegt ist und die Wahllokale oft früher als in Wien schließen. Das Wahllokal am Flughafen Schwechat wird von 5 Uhr früh bis 17 Uhr geöffnet sein.

Ein besonderer Hinweis gilt der Stimmabgabe im Ausland. Die Stadträtin ersucht, die Hinweise auf dem der Wahlkarte beigelegten Merkblatt genau zu beachten. Die Wahlkuverts können bei der Stimmenauszählung nur dann berücksichtigt werden, wenn sie korrekt ausgefüllt sind und spätestens am 2. Dezember um 12 Uhr bei der Wiener Landeswahlbehörde (Magistratsabteilung 62, Lerchenfelder Straße 4, 1082 Wien) einlangen. Die Bestätigung der Wahl muss richtig und vollständig sein, das Wahlkuvert (mit dem ausgefüllten Stimmzettel) und auch das Wahlkartenkuvert müssen zugeklebt werden, so der dringende Hinweis.

Bei Bestätigung durch einen Zeugen, ist neben den genauen Angaben über Datum, Uhrzeit sowie der Unterschrift unbedingt darauf zu achten, dass die Daten des gültigen österreichischen Reisepasses des Zeugen vollständig ausgefüllt werden. Außerdem: Der Wahlvorgang kann bereits vor dem 24. November, muss jedoch spätestens vor Schließung des letzten Wahllokales in Österreich erfolgen.

Die Beantragung von Wahlkarten ist online noch bis voraussichtlich Montag, 18. November, in den Wahlreferaten noch bis Donnerstag, 21. November, möglich. Vor allem für bettlägerige Menschen und bei mangelnder Gehfähigkeit empfiehlt Brauner die Beantragung einer Wahlkarte, "damit sie am Wahltag von einer besonderen Wahlbehörde zu Hause aufgesucht werden können".

Laut Österreichischer Post AG ist die bisher erfolgte Zusendung mit Rsb-Brief durch das "Zustellgesetz" nicht mehr möglich. In Absprache mit dem Innenministerium sieht sich die zuständige Wahlabteilung MA 62 deshalb gezwungen, die Wahlkarten an die Wiener WählerInnen in den nächsten Tagen nur mehr mit "normaler" Post zuzusenden. Der Grund dafür liegt in einem Erlass der Österreichischen Post AG, in dem festgestellt wird, dass der - bisher übliche - Vermerk "Nicht hinterlegen" dem Zustellgesetz widerspricht und somit alle mit Rsb versendeten Wahlkarten beim jeweiligen Postamt zu hinterlegen sind.

Alle Informationen online unter http:/ /www.wien.at/ und bei der Stadtinformation unter der Telefonnummer 525 50 (Forts.) sl

  • Rückfragehinweis:
    Mag. Stefan Leeb
    Tel.: 4000/81 853, Handy: 0664/22 09 132
    e-mail: les@gif.magwien.gv.at

(RK vom 12.11.2002)